Zahl des Monats

20 €

Das ist die gesetzlich geregelte Gebühr für die beglaubigte Abschrift eines Grundbuchauszuges. Ein einfacher Grundbuchauszug kostet 10 Euro. Für die reine Grundbucheinsicht werden keine Gebühren erhoben. Die Gebühren beim eingeschränkten automatisierten Abrufverfahren belaufen sich auf 50 Euro für die Einrichtung sowie acht Euro je Grundbuchblatt. Für das uneingeschränkte automatisierte Abrufverfahren wird keine Einrichtungsgebühr erhoben. 

Der Grundbuchauszug wird vor allem dann benötigt, wenn ein Immobilienkauf bevorsteht. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sollte der Grundbuchauszug maximal 2 Wochen alt sein. Denn der Käufer sollte vor dem Kauf wissen, welche Eintragungen für das Grundstück vorliegen. Zum Beispiel Hypotheken oder das Wohnrecht Dritter. Auch wenn es um die Finanzierung einer Immobilie geht, spielt der Grundbuchauszug eine Rolle, nämlich im Rahmen einer Beleihungsprüfung durch die kreditvergebende Bank. Sie erfolgt immer dann, wenn eine Immobilie mithilfe eines Darlehens finanziert werden soll. 

Foto: © Vadmary/Depositphotos.com

Die Immobilie als Vorerbe

Laut Experten umfasst mittlerweile jedes zweite Erbe in Deutschland eine Immobilie. Damit darum kein Streit entsteht, denken viele schon zu Lebenszeiten daran Immobilien, Geld und auch Unternehmen auf die Nachkommen übertragen zu lassen. Jedoch gibt es hier einiges zu beachten.

Die eigenen vier Wände sind Ihnen zu groß geworden, seitdem die Kinder ausgezogen sind. Auch die Treppen werden immer höher und den Garten zu pflegen ist schon lange nicht mehr so einfach. Deshalb haben Sie Ihre Immobilie verkauft und sind in eine altersgerechte Eigentumswohnung gezogen. Von dem Geld, was Sie vom Verkauf Ihres Hauses noch übrig hatten, haben Sie sich eine lange Reise gegönnt und der Rest ging an die Enkelkinder. Aber an eines haben Sie nicht gedacht: Was wird später aus der Eigentumswohnung? 

Wenn Sie nicht der gesetzlichen Nachfolgeregelung nachgehen, einen Erbvertrag oder ein Testament aufsetzen wollen, können Sie sich auch für die vorweggenommene Erbfolge entscheiden. Dies bedeutet, dass die Übertragung des Erbes bereits zu Lebzeiten stattfindet. Der Vorteil besteht darin, dass die Erbschaftssteuer und der Pflichtteil, auf den enterbte Angehörige einen Anspruch haben, reduziert werden können. Die vorweggenommene Erbfolge ist vor allem dann sinnvoll, wenn einzelne Erbteile – wie eine Immobilie – an bestimmte Personen, wie Ehegatten oder Kinder, übertragen werden sollen.

Möchten Sie zum Beispiel als Erblasser Ihren Kindern einen möglichst frühen Einstieg in das Berufsleben ermöglichen oder den Ehepartner absichern, ist die vorweggenommene Erbfolge eine geeignete Lösung. Bei der vorweggenommenen Erbfolge handelt es sich aber nicht um eine reine Schenkung, da auch eventuelle Belastungen, wie Hypotheken oder Schulden, mitübertragen werden.

Ihr Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen, bedeutet auch Ihre Existenzgrundlage aus der Hand zu geben. Daher ist es als Erblasser wichtig, Ihre Existenz zu sichern, indem Sie Rechte am Vermögen behalten. Das Nießbrauchrecht erlaubt Ihnen, das übertragene Vermögen zu nutzen und zu verwalten. Es empfiehlt sich also, alle denkbaren Interessenlagen und Ihre Rechte am Vermögen im Übergabevertrag zu regeln.

Im Falle Ihrer Eigentumswohnung können Sie also ein lebenslanges Wohnrecht im Vertrag vermerken lassen. Somit kann Ihre Wohnung weder verkauft, noch vermietet werden, solange Sie darin wohnen. Außerdem ist es sinnvoll auch Rückforderungsrechte in den Vertrag aufnehmen zu lassen. Unter bestimmten Umständen haben Sie als Vererbender so die Möglichkeit, das übertragene Vermögen zurückzufordern. Durch die Ausübung des Rückforderungsrechts werden Sie wieder zum Eigentümer. Umstände, die dazu führen könnten, wären, wenn der Übernehmer Ihrer Wohnung diese weiterverkaufen würde oder verschuldet wäre. Sollte eine Privatinsolvenz drohen, können Sie Ihr Erbe zurückerhalten. So wird gewahrt, dass das Erbe nicht gänzlich verloren geht.

Damit Sie als Erblasser bei so vielen Möglichkeiten nicht den Überblick über Ihr Immobilien-Erbe verlieren, empfiehlt es sich, einen Immobilien-Profi zu Rate zu ziehen. Dieser berät Sie, wie Sie Ihr Immobilien-Erbe am besten sichern.

Fragen Sie sich, was aus Ihrer Erbimmobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Nicht fündig geworden: 

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnrecht

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorweggenommene_Erbfolge

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentum_(Deutschland)

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © TarasMalyarevich/Depositphotos.com

In der Corona-Krise Immobilienunterlagen suchen

Das Coronavirus zwingt derzeit viele zuhause zu bleiben. Doch was soll man die ganze Zeit in den eigenen vier Wänden tun? Warum nutzen Sie nicht die Gelegenheit, um zu überprüfen, ob Sie alle nötigen Immobilienunterlagen vollständig haben? Denn egal ob Erbe, Scheidung oder Verkauf – tritt der Fall erst ein, wird hektisch nach vielen Unterlagen gesucht.

Wissen Sie, wo Sie den Energieausweis Ihrer Immobilie haben? Der ist beim Verkauf einer Immobilie Pflicht. Es droht sogar ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro, wenn er spätestens beim Besichtigungstermin nicht vorliegt. Und sind Sie sich sicher, ob er noch gültig ist? Bei Online-Energieausweisen ist Vorsicht geboten. Hier gibt es unseriöse Angebote. Experten empfehlen deshalb, den Energieausweis von einem zertifizierten Fachmann anfertigen zu lassen.

Wo der Grundbuchauszug abgeheftet ist, wissen Sie sicherlich. Schließlich ist auch dieser beim Immobilienverkauf unverzichtbar. Im Grundbuchauszug steht, wer Eigentümer der Immobilie ist und ob das Grundstück mit einer Hypothek oder Schulden belastet ist. Falls Sie den nicht haben, erhalten Sie ihn beim Grundbuchauszug.

Die Flurkarte ist der amtliche Nachweis, dass das Grundstück überhaupt existiert. Sie beinhaltet: die Lage des Grundstücks und dessen Grenzen, die Bebauung sowie die Flur- und Flurstücknummer, die zur Identifizierung des Grundstücks dient. Die Flurkarte gibt es beim Katasteramt.

Darüber hinaus gibt es noch viele andere wichtige Unterlagen, zum Beispiel Baupläne, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Baulastenverzeichnis, eine Aufstellung aller Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie der Betriebskosten, bei Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen Teilungserklärungen, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und eventuelle Miet- oder Pachtverträge sowie der Nachweis über Wohn- und Nutzungsrechte und noch einige andere.

Jetzt können Sie doch mal die Zeit nutzen, um zu überprüfen, ob Sie alle wichtigen Unterlagen zusammen haben.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Organisation Ihrer Unterlagen? Möchten Sie, dass das jemand für Sie übernimmt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Foto: © Pixabay/Pexels.com

Professionelle Hausverwaltung: Darum lohnt sie sich

Schäden beheben, Mieter aussuchen, rechtliche Fragen klären – bei der Verwaltung einer Immobilie werden Vermieter schnell zum Mädchen für alles. Durch die Vielfalt der Aufgaben bei der Immobilienverwaltung sind Eigentümer oft überfordert. Denn eine Immobilie zu verwalten bedeutet also viel Aufwand.

Mieteingang prüfen

Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten, müssen jeden Monat darauf achten, dass die Miete pünktlich und in voller Höhe eingeht. Geschieht das nicht, sind eventuell rechtliche Schritte einzuleiten oder gar ein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Profi-Hausverwalter wissen, was hier zu tun ist.

Mit den Mietern kommunizieren

Finden Mieter Mängel oder möchten sie bauliche Änderungen vornehmen, wie beispielsweise eine Satellitenschüssel anbringen, oder möchten sie sich ein Haustier zulegen, wenden sie sich an den Vermieter. Die Kommunikation mit den Mietern ist nicht zu unterschätzen. Viele Eigentümer sind froh, wenn sie diesen zeitaufwendigen Teil der Immobilienverwaltung an einen Profi abgeben können.

Auf dem laufenden sein über aktuelle Gesetzesänderungen

Jährlich ändern sich die Gesetze im Bereich Vermietung. Besonders in Zeiten von Mietpreisbremse und Mietendeckel ist es für viele Eigentümer wichtig, einen kompetenten Partner an ihrer Seite zu haben, der mit den aktuellen Gesetzesänderungen vertraut ist und weiß, welche Auswirkungen diese auf beispielsweise Mietverträge haben und worauf zu achten ist.

Mieter finden

Aktuell haben Eigentümer kaum Probleme Mietinteressenten zu finden. Allerdings ist nicht jeder Mietinteressent auch der passende Mieter. Für viele Eigentümer ist es nicht leicht, aus den vielen Anfragen einen zuverlässigen Mieter auszuwählen. Profi-Hausverwaltungen wissen durch ihre tägliche Arbeit bestens, worauf hierbei zu achten ist.

Nebenkostenabrechnungen

Die Nebenkostenabrechnung ist für viele Vermieter aufwendiger Papierkram. Eine Profi-Hausverwaltung kümmert sich um die Erstellung der Jahresabrechnung und den Versand an die Mieter.

Darüber hinaus gibt es viele weitere Aufgaben, die Eigentümer oft gerne an eine Hausverwaltung abgeben wie Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen, Haftpflichtschutz, Versicherungs-Checks, Auswahl des Energieversorgers und vieles mehr. Eine professionelle Hausverwaltung kann Eigentümern hier viel Zeit und Arbeit ersparen.

Haben Sie Fragen, wie eine professionelle Hausverwaltung Sie bei der Verwaltung Ihrer Immobilie unterstützen kann? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Nicht fündig geworden:

https://ivd.net/2020/02/weg-reform/

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/WEModG.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverwaltung

Foto: © Peggy und Marco Lachmann-Anke/Pixabay.com

Coronavirus – digitale Besichtigungen statt Besichtigung vor Ort

Fieber, trockener Husten, Atemnot – ist es das Coronavirus oder eine „gewöhnliche“ Influenza? Viele Menschen sind sich unsicher, ob Sie jetzt Immobilienbesichtigungen durchführen sollen. Profimakler können helfen: denn oft ist ein Ersteindruck auch über virtuelle Besichtigungen möglich. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, ist äußerste Vorsicht geboten.

Die Immobilie ist inseriert und schon melden sich viele Interessenten, die die Immobilie gern besichtigen würden. Ebenso möchten viele Verkäufer auch den Immobilienverkauf schnell hinter sich bringen. Doch jetzt – durch das Coronavirus – sind Verkäufer und Kaufinteressenten verunsichert, ob sie jetzt Besichtigungen durchführen sollen.

Viele Profimakler setzen schon seit längerem auf virtuelle Touren. Ähnlich wie bei Google Streetview können Immobilien Raum für Raum besichtigt werden, sogar mit Führung durch den Makler. Fragen Sie den Makler Ihres Vertrauens, ob er Ihnen helfen kann, so eine virtuelle Führung durchzuführen. Möglichkeiten gibt es viele: per Video oder per 360 Grad-Tour. Wenn die Immobilie nicht mehr bewohnt ist, kann der Makler vor Ort auch eine Live-Übertragung über Facebook oder per Videokonferenz durchführen. 

Solange keine Ausgangssperre in Deutschland gilt und selbstverständlich nur wenn es sich wirklich gar nicht vermeiden lässt, etwa weil ein Notverkauf ansteht, kann noch eine Besichtigung vor Ort erfolgen. In einer Gruppe kann das nicht mehr passieren. Massenbesichtigungen wie in einigen Metropolen wären unter den gegebenen Umständen verantwortungslos. 

Bei ausnahmsweisen Einzelbesichtigungen gelten die üblichen Regeln wie im restlichen Alltag auch: Auf Abstand bleiben, nicht die Hände geben und so weiter. Darüber hinaus sollten Eigentümer Oberflächen wie Türklinken, Treppengeländer und Ähnliches nach jeder Besichtigung desinfizieren. Dabei ist darauf zu achten, dass das Desinfektionsmittel auch Viren nachweislich wirksam ist. Einen Hinweis darauf befindet sich in der Regel auf der Verpackung.

Wer solche Vorkehrungen trifft, ist auch jetzt für einen Besichtigungstermin gerüstet.

Planen Sie Immobilienbesichtigungen und sind unsicher, wie Sie damit umgehen sollen? Rufen Sie uns an, wir können Ihnen gegebenenfalls eine virtuelle Besichtigung anbieten.

Foto: © qimono/Pixabay.com

Zahl des Monats

46 %

Alles wird immer smarter. So auch unser Heim. Eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsunternehmens Splendid Research hat herausgefunden, dass ganze 46 Prozent der Befragten zumindest eine Smart Home-fähige Anwendung nutzen. Ganze 12 Prozent nutzen mehrere Anwendungen, die zu einem System verknüpft wurden. Interessiert an einer Nutzung waren 28 Prozent. 

Angewendet werden die Smart-Home-Anwendungen vor allem in den Bereichen Entertainment und Kommunikation, Energiemanagement, Gesundheit und Gebäudesicherheit. Dabei waren vor allem Komfort, Sicherheit und Spaß die meist genannten Anschaffungsgründe. 26 Prozent der Befragten lehnen das Smart Home kategorisch ab. Gründe dafür sind vor allem eine zu teure Anschaffung, Sorgen um die Privatsphäre und die Angst vor Hacker-Attacken. 

Foto: © aa-w/Depositphotos.com

Unterlagen: Welche brauche ich für den Hausverkauf und wo finde ich sie?

Fehlen wichtige Unterlagen, werden Kaufinteressenten oft skeptisch. Wer sich also entschlossen hat seine Immobilie zu verkaufen, endet meist damit im ganzen Haus nach den erforderlichen Unterlagen zu suchen. Fehlt dann doch noch etwas oder sind Dokumente abgelaufen, bleibt einem der Gang zu Ämtern und Behörden leider nicht erspart. Damit Sie nicht lange nach Ihren Unterlagen suchen müssen, haben wir die wichtigsten Unterlagen und wo Sie sie finden, für Sie zusammengestellt.

Grundbuchauszug

Zum Verkauf Ihrer Immobilie brauchen Sie den Grundbuchauszug. Darin ist vermerkt, wer der Eigentümer ist und ob das Grundstück mit Schulden oder einer Hypothek belastet ist. Sie erhalten den Grundbuchauszug beim Grundbuchamt. 

Flurkarte

Neben dem Grundbuchauszug ist die Flurkarte ein wichtiges Dokument. Sie ist nämlich der amtliche Nachweis für die Existenz eines Grundstücks. Auf der Flurkarte findet man die Lage des Grundstücks, die Bebauung, sowie die Flur- und Flurstücknummer, welche zur Identifizierung des Grundstückes dient. Für die Flurkarte ist das Katasteramt zuständig. 

Baupläne

Ein weiteres Puzzleteil zu Ihren vollständigen Unterlagen sind die Baupläne. Dazu gehören die Baugenehmigungsurkunde, eine Baubeschreibung und bei neueren Gebäuden eine Abnahmebescheinigung. Das alles bekommen Sie als kompletten Satz beim Bauamt. 

Wohn- und Nutzfläche

Für die Interessenten Ihrer Immobilie ist auch die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche wichtig. Oftmals wird man nach dem UR (umbauten Raum) beziehungsweise dem BRI (Brutto-Rauminhalt), also dem Volumen Ihres Objekts, gefragt. Diese Angaben finden Sie ebenfalls beim Bauamt oder bei Ihrem Architekten. 

Baulastenverzeichnis

Der Auszug aus dem Baulastenverzeichnis wird von den Verkäufern gerne mal vergessen. Im Baulastenverzeichnis sind die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers verzeichnet. Dazu gehören zum Beispiel der Aufstellungsort der Mülltonnen oder bei An- oder Umbauten eine Abstandsfläche zum Nachbarn. 

Energieausweis

Pflicht, und somit das wichtigste Dokument, ist der Energieausweis. Fehlt dieser bei der Besichtigung oder wird gegen die Vorgaben des Gesetzgebers verstoßen, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Einen Energieausweis stellen in der Regel qualifizierte Fachleute wie Architekten, Ingenieure, Energieberater oder auch Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzausbildung aus. 

Aufstellung über Instandhaltungsmaßnahmen

Weiterhin benötigen Sie eine Aufstellung aller Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, sowie der Betriebskosten der letzten zwei Jahre, zum Beispiel Steuern und Versicherungen. Sollte man ein Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung veräußern wollen, kommen noch Teilungserklärungen, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und eventuelle Miet- oder Pachtverträge sowie der Nachweis über Wohn- und Nutzungsrechte hinzu. Diese Unterlagen erhalten Sie beim Grundbuchamt, der Hausverwaltung oder dem WEG-Verwalter.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Organisation Ihrer Unterlagen? Möchten Sie, dass das jemand
für Sie übernimmt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundbuchamt

https://de.wikipedia.org/wiki/Kataster

https://de.wikipedia.org/wiki/Baulastenverzeichnis

Foto: © stokkete/Depositphotos.com

Smart Meter – Clever den Strom zählen?

Die Wäsche nur dann waschen oder das Elektroauto nur dann aufladen, wenn der Strom günstig ist. Smart Meter machen es möglich. Die intelligenten Messsysteme können weit mehr als nur den Strom zählen. Sie sollen nicht nur helfen, die Nebenkosten zu senken sowie den Stromverbrauch im Haus zu kontrollieren, sondern sie sollen auch mit den Haushaltsgeräten kommunizieren. Aber lohnen sich diese intelligenten Zähler im Mehrfamilienhaus? 

Seit dem 01.02. 2020 sollen die alten Stromzähler durch Smarte Zähler ersetzt werden. Das aber zunächst nur bei Haushalten mit einem Stromverbrauch von über 6000 KW/h pro Jahr. Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt liegt in der Regel unter diesem Wert. Die intelligenten Messsysteme – sogenannte Smart Meter – bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul. Während der Stromzähler permanent Daten sammelt, überträgt das Kommunikationsmodul die Daten über das Internet an Stromversorger und Netzbetreiber.

Smart Meter erkennt „Stromfresser“

Während klassische Stromzähler lediglich die Summe des verbrauchten Stroms anzeigen, kann man beim Smart Meter erkennen welches Gerät, wann, wieviel Strom verbraucht hat. Damit lassen sich die sogenannten „Stromfresser“ problemlos erkennen. Die laufend gesammelten Zählerstände werden vom Gerät ausgewertet und an den Stromlieferanten übermittelt. Dadurch ist denkbar, dass in Zukunft der Stromverbrauch exakt abgerechnet werden kann und keine Abschlagszahlungen mehr nötig sind. Außerdem ist eine Hoffnung, dass Verbraucher so zum Stromsparen angeregt werden.

Durch die gesammelten Daten lässt sich nachvollziehen, wann Strom verschwendet wird oder die Photovoltaikanlage Strom zu einem guten Preis ins Netz einspeisen lässt. Das lässt sich auch alles per App steuern.

Smarte Sicherheit für das Smart Meter

Der intelligente Stromzähler erhebt somit Daten und kommuniziert diese mithilfe des Smart Meter Gateways an Energieversorger, Netze und Kunden. Diese Daten unterliegen höchsten Datenschutzauflagen und nur Gateways, die die Auflagen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen, bekommen ein Zertifikat. Diese strengen Sicherheitsauflagen sollen verhindern, dass Unbefugte auf die Daten zugreifen. Zu den Sicherheitsvorkehrungen zählen laut BSI unter anderem:

  • Die Integration von Firewall-Mechanismen
  • Erlaubnis von Kommunikationsverbindungen ausschließlich von innen nach außen
  • Authentifizierung, Verschlüsselung und Integritätssicherung aller Kommunikationsflüsse
  • Nachweis einer sicheren Produktions- und Entwicklungsumgebung beim Gerätehersteller

Damit setzt das BSI die Messlatte für die Anforderungen an die Gerätehersteller sehr hoch an und steigert damit die Sicherheit des Smart Meters. Ob sich ein Smart Meter also lohnt, wird die Zukunft zeigen. Er ist auf jeden Fall ein erster, richtiger Schritt in der Energiewende. 

Suchen Sie Unterstützung bei der Verwaltung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © yupiramos/Depositphots.com

Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Intelligenter_Z%C3%A4hler

https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/stromverbrauch

Zahl des Monats

319.200

Von Januar bis November 2019 wurde in Deutschland – laut des Statistischen Bundesamt – der Bau von 319.200 Wohnungen genehmigt. Damit befindet sich die Zahl der zum Bau genehmigten Wohnungen im längeren Zeitvergleich weiter auf einem hohen Niveau. Mehr genehmigte Wohnungen im Zeitraum von Januar bis November eines Jahres gab es seit der Jahrtausendwende nur im Jahr 2016 mit über 340 000 genehmigten Wohnungen.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis November 2019 rund 275.200 Wohnungen genehmigt. Dies waren 0,2 Prozent oder 600 Wohnungen mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser ist um 1,5 Prozent gestiegen, während die Zahl der Baugenehmigungen für Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser um jeweils 0,9 Prozent angestiegen ist.

 

Foto: © welcomia/Depositphotos.com

Die Senioren-WG – Fürs Alter eine echte Alternative

Viele denken beim Begriff WG zunächst an Studenten, die sich eine Wohnung teilen. Doch dieses Wohnmodell ist nicht nur bei Studenten beliebt. Auch immer mehr Senioren finden Gefallen daran, eine Wohnung mit ebenfalls jung gebliebenen zu teilen. – Fürs Alter eine echte Alternative.

Die Senioren-WG wird als Wohnform immer attraktiver, da sie ein geselliges, seniorengerechtes, selbstbestimmtes Wohnen ermöglicht und zudem auch noch wirtschaftlich sinnvoll ist. Das Spektrum dabei reicht von der kleinen privat gegründeten Zweier-WG, bis hin zu einer trägerverantworteten Wohngemeinschaft mit bis zu 12 Personen. 

Alltag gemeinsam meistern in der Senioren-WG

Die Idee, die hinter der Idee des Zusammenlebens in einer Senioren-WG steht, ist, dass die WG-Mitbewohner ihrem Alltag alleinbestimmt nachgehen können, soziale Kontakte durch gemeinsame, häusliche Aktivitäten aber nicht zu kurz kommen. 

Entscheiden sich Senioren für eine selbstorganisierte Senioren-WG, so steht ihnen oft ein eigenes Zimmer als Rückzugsort zur Verfügung. Wohnzimmer, Bad und Küche werden geteilt und gelten als Treffpunkt der WG. Diese Wohnform setzt vor allem Rücksicht und Kommunikationsbereitschaft unter ihren Bewohnern voraus. 

Mehr Privatsphäre in der Seniorenhausgemeinschaft

In Seniorenhausgemeinschaften bewohnt jeder Mitbewohner eine für sich abgeschlossene, seniorengerechte Wohnung. Gemeinsame Aktivitäten finden hier in einem Gemeinschaftsraum statt. Putzpläne für gemeinschaftlich genutzte Küchen oder Badezimmer, wie es sie in selbstorganisierten WGs oft gibt, benötigt man bei dieser Wohnform nicht.

Trägergestützte Senioren WGs werden häufig von Pflegediensten, Pflegeheimen oder Wohlfahrtsverbänden gegründet. Der Privatbereich der Bewohner kann hier entweder aus einem Zimmer oder einer abgeschlossenen Wohnung bestehen. Bei trägergestützten WGs liegt die Entscheidung über die Auswahl der Bewohner und oft auch die Art der Tagesgestaltung auf Seiten des Betreibers. Diese Wohnform bedeutet für ihre Bewohner zwar weniger Verantwortung, aber auch weniger Entscheidungsfreiheit.  

Senioren WG als Alternative zum Pflegeheim

Wenn ein Senior pflegebedürftig ist, bietet sich die so genannte Pflege-WG an. Auch diese Form der Wohngemeinschaft ist häufig trägergestützt. Sie richtet sich an Senioren mit einer Pflegestufe und bietet eine Alternative zu Pflegeheimen. Das bietet den Vorteil, dass der Alltag auch für gesundheitlich stärker eingeschränkte Personen im geselligen, aber weniger von Pflege und Krankheit geprägten, Umfeld stattfindet. Auch finanziell lohnt sich die Pflege-WG, da sie in der Regel preiswerter ist als das Alleinleben oder das Leben in einem Pflegeheim.

Wenn Sie mehr über altersgerechtes Wohnen erfahren möchten, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Wavebreakmedia/Depositphots.com

Nicht gefunden wonach Sie gesucht haben? Versuchen Sie es doch mal hier: 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/alternative-wohnformen.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Senior

https://www.pflege.de

Verkehrssicherungspflicht – Darauf müssen Eigentümer achten

Auf dem Spielplatz ist die Hängebrücke gerissen, beim Sturm ist ein Ast abgeknickt oder eine Ziegel hat sich vom Dach gelöst. Immer wieder kommt es vor, dass Mieter oder Passanten auf solche Weise zu Schaden kommen. Haften müssen in solchen Fällen Eigentümer, Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Wer seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt, kann solche Situationen vermeiden.

Wann Eigentümer haften

Immobilieneigentümer, Vermieter und WEGs sind rechtlich dazu verpflichtet, Gefahren, die von einem Grundstück ausgehen können, von Dritten abzuwenden. Das heißt, sie sind dafür verantwortlich, dass niemand zu Schaden kommt, der an der Immobilie vorbeiläuft, das Grundstück betritt oder als Mieter oder als Besucher die Immobilie nutzt. Kommt ein Bewohner, Besucher oder Passant zu Schaden, muss der Eigentümer nachweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Ist das der Fall, so haftet er für den entstanden Schaden nicht.

Vielfältige Gefahrenquellen

Vielen Eigentümern und WEGs ist nicht bewusst, wie viele Gefahrenquellen es auf ihrem eigenen Grundstück gibt und wie sie dieses schützen. Denn hier geht es nicht nur um Schnee oder Glatteis. Zu sichern sind unter anderem Gehwege, Dachkonstruktionen, Fassaden, Balkone, Bäume, Beleuchtung, Gas- und Feuerungsanlagen, Wasserstellen, Spiel- und Müllplätze. Viele Gefahrenquellen können durch regelmäßige Wartung eingedämmt werden.

Eigentümer müssen bei der Sicherung ihrer Immobilie die gesetzlichen Vorgaben beachten. Beispielsweise die örtliche Straßenreinigungssatzung, die Richtlinie zu Feuerstätten, die Aufzugsverordnung oder die Trinkwasserverordnung sind wichtige Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus finden Eigentümer weitere Informationen beim Deutschen Institut für Normung darüber, worauf sie bei ihrer Sicherungspflicht achten müssen.

Verkehrssicherungspflichten delegieren

Eigentümer und WEGs können die Verkehrssicherungspflicht auch zu einem gewissen Teil delegieren. Hausmeister, Wartungsunternehmen oder Streudienste können beispielsweise damit beauftragt werden. Komplett freigestellt werden, können Eigentümer aus rechtlicher Sicht jedoch nicht. Das betrifft auch Versicherungen. Denn werden die Verkehrssicherungspflichten grob vernachlässigt, treten Versicherungen nicht für den entstandenen Schaden ein. Ebenso ist es ein Irrglaube, dass das Aufstellen eines Schildes mit der Aufschrift „Auf eigene Gefahr“ Eigentümer grundsätzlich aus der Verantwortung entlässt. Wer bei der Verkehrssicherungspflicht auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich deshalb professionell beraten lassen.

Sind Sie unsicher, ob Sie Ihrer Verkehrssicherungs- und Betreiberpflicht vollständig nachgekommen sind? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © kamrad71/Depositphotos.com 

Zahl des Monats

693.000

693.000 Wohnungen warteten 2018 auf Ihre Fertigstellung. Das gab das Statistische Bundesamt (Destatis) in einer Pressemitteilung im Dezember 2019 bekannt. Der Neubau so vieler Wohnungen ist genehmigt und konnte noch nicht fertiggestellt werden. Damit hat sich der Wert seit 2008 mehr als verdoppelt. Damals waren es rund 320.000 Wohnungen.

Zum Baustau trägt laut Statistischem Bundesamt die steigende Nachfrage bei. Immobilienunternehmen, Politik und Bauverwaltungen versuchen der gestiegenen Nachfrage hinterherzukommen. Seit 2009 haben sich die Baugenehmigungen von etwa 178.000 auf fast 347.000 im Jahr 2018 nahezu verdoppelt. Allerdings war 2015 der Höhepunkt mit 375.000 Baugenehmigungen erreicht. Seitdem ist die Zahl rückläufig.

Foto: © lagereek/Depositphotos.com

Das Generationshaus – Ein Trend mit vielen Vorteilen

Sie haben schon ein Alter erreicht, in dem Sie keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen und zuhause fällt Ihnen manchmal die Decke auf den Kopf? Sie würden gerne näher bei Ihren Kindern und Enkelkindern wohnen. Oder Sie sind einfach aufgeschlossen dafür auch im Alter mit jüngeren Genrationen unter einem Dach zu leben? Generationshäuser liegen voll im Trend und werden von Experten als Konzept der Zukunft angesehen.

In den meisten Genrerationshäusern sind es Familienangehörige, die sich die Immobilie teilen. Dennoch kommt es auch vor, dass Bekannte, Freunde oder ursprünglich fremde Menschen sich dafür entscheiden, ein gemeinsames Generationsprojekt unter einem Dach zu beginnen. Der überwiegende Teil der Mehrgenrationshäuser besteht aus klar von einander getrennten Wohnungen. So kann sich jede „Stammfamilie“ ihre eigene Privatsphäre erhalten. Aber dennoch entscheiden sich manche Bewohner der Genrationshäuser bewusst dafür, mehr gemeinsamen Wohnraum zu schaffen. Dann werden beispielsweise Garten, Küche und Wohnzimmer von allen geteilt. 

Die Vorteile des Genrationshauses sind offensichtlich. Familienangehörige können auf diese Weise mehr Zeit für einander finden. Gerade darum entscheiden sich viele Menschen für diese Art des Wohnens. Weiterhin können sich die verschiedenen Generationen im Haus gegenseitig unterstützen und so eine große Hilfe bei der Alltagsbewältigung für einander darstellen. Enkelkinder können von den Großeltern betreut werden. Dafür können die Großeltern auch von den eigenen Kindern Mithilfe bekommen. Die Nähe zu jüngeren Personen ist dabei gerade für Senioren sehr belebend. Aber genauso gut profitieren die Jüngeren davon, von den Erfahrungen der Älteren zu lernen.

Senioren, die bereits den Grad der Pflegebedürftigkeit erreicht haben, können das Genrationshaus als vernünftige Alternative zum Pflegeheim nutzen. Durch die Unterstützung der Jüngeren, insbesondere der Familienmitglieder, kann der Einzug in ein Pflegeheim verhindert werden. So können sowohl eine größere Unabhängigkeit älterer Menschen erreicht werden als auch Kosten eingespart werden.

Allerdings sollte sich die Gestaltung des Generationshauses an die individuellen Bedürfnisse der Bewohner anpassen. Gerade Menschen, die unter anderen Menschen sein wollen, aber sich auch gerne ab und zu zurückziehen, brauchen genügend räumliche Distanz. Konflikte unter den Bewohnern werden natürlich auch nicht im Generationshaus ausbleiben. Bei ausreichender Willensbereitschaft aller Bewohner zur Konfliktlösung, sollten aber keine großen Schwierigkeiten auftreten. Differenzen auf Grund des Altersunterschiedes können zwar auftreten, aber sie können auch durch eine offene Kommunikation behoben werden. Und natürlich wird es ab und zu auch mal zu einer hohen Lautstärke im Generationshaus kommen. Denn da wo Kinder leben, da bleibt auch kein Lärm aus. Schließlich ist es bei dem Projekt des Genrationshauses unverzichtbar, dass die Bedürfnisse aller Bewohner gleich viel Berücksichtigung finden.     

Überlegen Sie, ob Sie in ein Generationshaus ziehen wollen? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen dabei Ihre alte Immobilie zu verkaufen. 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © ImageSource/Depositphotos.com 

Dachwartungen – Darauf müssen Eigentümer achten

Das Dach stellt das wichtigste Funktionsteil einer Immobilie dar. Um vor extremen Witterungseinflüssen geschützt zu werden, sollte es regelmäßig gewartet werden. Häufig jedoch wird die Wartung des Daches vernachlässigt. Das kann weitreichende Konsequenz haben. Denn im Ernstfall kann der Verlust des Versicherungsschutzes drohen.

Einmal eingedeckt wird das Dach nicht einfach über Jahrzehnte voll funktionstüchtig bleiben. Wetterphänomene führen auf die Dauer zu Beschädigungen. Dringt Wasser ein, kann es bei Frost zum Aufbrechen einiger Teile kommen und bei Wärme zu Fäulnis und Schimmelbildung. Stürme können die Befestigungen lockern. Werden Eigentümer erst dann aufmerksam, wenn die Schäden offensichtlich sind, ist in der Regel mit höheren Kosten zu rechnen, als regelmäßige Wartungen gebraucht hätten.

Die regelmäßige Überprüfung des Dachzustandes hat der Bundesgerichtshof bereits 1993 in einem Urteil für alle Hausbesitzer und Hausverwaltungen verbindlich vorgeschrieben. Es reicht nicht, sich beispielsweise bei Sturmschäden auf die Schadenszahlung durch die Gebäudeversicherung zu verlassen. Diese kann nämlich die Zahlungen verweigern, wenn es nicht in regelmäßigen Abständen zu Inspektionen und Wartungen gekommen ist. Dabei ist es gerade das Urteil des Bundesgerichtshofes von 1993 auf das sich die Versicherungen berufen. Zudem muss auch an Schäden gedacht werden, die Dritte durch funktionsuntüchtige Dächer erleiden können. Eigentümer sollten sich auch hier durch fachgerechte Wartungen absichern, um den vollen Versicherungsschutz im Zweifelsfall in Anspruch nehmen zu können. Auch die sogenannte Sturmklausel garantiert keinen umfassenden Versicherungsschutz, wenn die Wartung des Daches vernachlässigt wurde. Windstärken über Windstärke 8 verpflichten Versicherungen nicht. In immer mehr Fällen entscheiden die Gerichte, dass fachgerecht erbaute und gewartete Dächer auch so beschaffen sein sollten, dass sie Orkanböen überstehen. 

Eine professionelle Dachwartung zeichnet sich durch das Fachwissen und die Erfahrungen desjenigen aus, der die Wartung vornimmt. Eine simple Sichtung durch einen Laien ist in jedem Fall ungenügend. Zunächst muss eine ausführliche Bestandsaufnahme über Blitzschutz, Regenrinnen, Entwässerung und so weiter, durchgeführt werden. Die Analyse soll weiterhin Aufschluss darüber geben, ob das Dach den Anforderungen der energetischen Vorschriften entspricht. Durch die anschließende Wartung soll die Funktionsfähigkeit des Daches aufrechterhalten werden. 

Dachdecker-Innungsbetriebe bieten Inspektions- und Wartungsverträge an. Diese Verträge sind sowohl für Flach- als auch für Steildächer vorgesehen. Wartungen führen zu einer längeren Lebensdauer und zu einem Werterhalt eines Gebäudes. Auf diese Weise können langfristig Kosten gespart werden. Schließlich ist man so auch im Zweifelsfall rechtlich abgesichert. Durch den Wartungsvertrag mit einem Dachdecker-Innungsbetrieb können Eigentümer ohne Probleme die regelmäßige Wartung des Daches nachweisen. Das gilt insbesondere gegenüber Versicherungen. Der Wartungsvertrag bietet noch weitere Vorteile als die Beseitigung von Schäden am Dach durch die Versicherung. Zum einen kann es durch den Defekt am Dach zu Schäden am Hausrat der Mieter kommen. Ist dies aufgrund mangelnder Wartungsarbeiten eingetreten, werden Vermieter in Regress genommen. Zum anderen kann es zu Verletzungen Dritter durch lose Dachteile kommen. Dann müssen Eigentümer nachweisen, dass sie ihren Pflichten zur Abwehr von Gefahren, die von dem Gebäude ausgehen können, nachgekommen sind.

Suchen Sie jemanden, der sich um die Verwaltung Ihrer Immobilie kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Andrei_Rybachuk/Depositphotos.com

Zahl des Monats

60

Aktuell sind in Deutschland rund fünf Millionen Häuser älter als 60 Jahre. Mehr als die Hälfte der rund 19 Millionen Eigenheime sind nach Angaben des statistischen Bundesamtes älter als 40 Jahre. Zahlreiche dieser Gebäude kommen erst jetzt auf den Markt, weil viele ihrer Erst- oder Zweitbesitzer ins Altersheim ziehen oder sich verkleinern wollen. Der Markt mit diesen Häusern boomt, da viele Käufer durch die niedrigen Baugeldzinsen motiviert werden, zu kaufen. 

Durch die derzeit niedrigen Zinsen und den Wohnraummangel ist die Nachfrage auch nach Immobilien in einem solchen Alter hoch. Sie sind zwar günstiger als moderne Neubauten, dennoch können sie durch die hohe Nachfrage auch gute Verkaufspreise erzielen. Auch das manche Immobilien in diesem Alter sanierungsbedürftig sind, tut der Nachfrage keinen Abbruch.

Foto: © wulfman65/Depositphotos.com