Zahl des Monats

19 Stockwerke

19 Stockwerke soll Deutschlands größtes Hochhaus im Holzbaustil bekommen. „Roots“, wie das Bauprojekt in der Hamburger HafenCity heißt, ist bundesweit erst das zweite Gebäude seiner Art. Es soll 65 Meter hoch werden – und damit höher als sein Vorgänger „SKAIO“ in Heilbronn mit seinen gerade einmal 10 Stockwerken. In dem neuen Holzhochhaus in Hamburg sind 181 Wohneinheiten geplant, von denen 53 als Sozialwohnungen vermietet werden sollen.

Holz erlebt als Konstruktionsmaterial gerade ein internationales Comeback. Auch in Deutschland wird der natürliche Rohstoff immer beliebter. Gleichzeitig allerdings wird Holz auch immer knapper, was mit den erheblichen Waldschäden während der letzten Dürresommer, aber auch mit der hohen Nachfrage aus Asien zusammenhängt. Dennoch ist unstrittig: im Vergleich zu den heutzutage üblichen Baumaterialien Beton und Stahl, die eine äußerst unvorteilhafte Klimabilanz aufweisen, ist der Hausbau mit Holz definitiv nachhaltiger und ökologischer. Ganz besonders dann, wenn mit Holz jetzt auch vermehrt in die Höhe gebaut wird, wie in unserem Beispiel in Hamburg. 

Nachhaltige und ökologische Gebäude sind auch bei Investoren zunehmend gefragt. Allein im Jahr 2019 wurden in Deutschland ca. 11,5 Millionen Euro in nachhaltige Gebäude investiert. Im selben Jahr flossen rund 24 Prozent der getätigten Kapitalanlagen aus geschlossenen Investmentfonds in „Green Buildings“. Das Konzept „Green Building“ geht über die Verwendung umweltfreundlicher und ästhetisch ansprechender Baumaterialien übrigens weit hinaus. Von der Projektentwicklung bis hin zur Wartung und Demontage eines Bauprojektes wird hier das wechselseitige Verhältnis zwischen Mensch, gebauter Umwelt und Ökosystem umfassend mitgedacht und als Ziel nicht nur eine Optimierung des Ressourcenverbrauchs, sondern eine langfristige Verbesserung der Lebensqualität durch eine ökologische Wende im Siedlungsbau in den Blick genommen.

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Das Ertragswertverfahren: qualifizierte Bewertung für Investmentimmobilien

Wer über den Verkauf eines Mehrfamilienhauses oder einer vermieteten Immobilie nachdenkt, muss vor allem eines wissen: wie viel ist diese Immobilie aktuell wert? Eine professionelle Wertermittlung ist Voraussetzung für die erfolgreiche Vermarktung. Versierte Profimakler nutzen für die Bewertung von Investmentimmobilien das Ertragswertverfahren. Was genau steckt dahinter?

Auf dem Gebiet der Immobilienbewertung sind Eigentümer oft Laien. Als Investor beschäftigen Sie sich zwar mit Sicherheit weitaus mehr mit den Wirtschaftsdaten Ihrer Immobilie als ein Selbstnutzer das für gewöhnlich tut. Schließlich müssen Sie nicht nur Ihre Mieteinahmen im Verhältnis zu den Instandhaltungskosten und notwendigen Investitionen ständig im Auge behalten, sondern auch über mögliche Wertsteigerungen oder – im ungünstigeren Fall – Wertverluste Ihrer Immobilie auf dem Laufenden sein. Allerdings: wie der korrekte Marktwert genau berechnet wird und welche Faktoren sich beim Ertragswertverfahren wertbestimmend auswirken, erschließt sich auch kühl kalkulierenden Kapitalanlegern nicht ohne weiteres. Hierfür brauchen Sie einen Fachmann oder eine Fachfrau mit ausreichend Routine. Erfahrene Qualitätsmakler sind hier die richtigen Ansprechpartner.

Verkauf ohne Bewertung? Lieber nicht! 

Auf die Verwendung eines aufwendigen Bewertungsverfahrens zu verzichten, weil Sie glauben, Ihre Immobilie auch ohne professionelle Wertermittlung an den Käufer bringen zu können, ist hingegen riskant. Genauso wie beim Verkauf selbstgenutzter Immobilien bildet eine sorgfältige Bewertung auch bei Renditeobjekten die unentbehrliche Grundlage für den Verkaufserfolg. Denn wie Sie es auch anstellen: ohne den exakten Marktwert zu kennen, können Sie gar nicht wissen, welchen Erlös Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie anstreben sollten. Selbst bei einer Versteigerung bleibt für Sie dann unklar, ob der Höchstbietende Ihnen nun einen guten Preis zahlt oder einen viel zu niedrigen. Auch ein zu hoch angesetzter Verkaufspreis kann zu großen Problemen führen: die Interessenten bleiben aus, die Vermarktung zieht sich in die Länge, und sowohl die zwischenzeitliche Unterhaltung der Immobilie als auch Ihre fortgesetzten Verkaufsbemühungen kosten Sie hohe Summen, bis Sie sich am Ende zu einer Absenkung des Verkaufspreises gezwungen sehen – wahrscheinlich weit unter das Niveau, das bei guter Planung auf der Basis einer professionellen Bewertung möglich gewesen wäre.

Wie berechnet sich der Ertragswert?

In die Immobilienbewertung nach dem Ertragswertverfahren fließen als wesentliche Elemente ein: der Bodenwert, der sogenannte Gebäudeertragswert (entspricht im Wesentlichen der Mietrendite), der örtliche Liegenschaftszins und die (hypothetische) Restnutzungsdauer des Gebäudes. In diesen letzten beiden Größen finden sich letztlich die wertbestimmenden Faktoren Lage und Zustand der Immobilie wieder. Die komplizierte Formel bringt diese Faktoren allerdings – auf den ersten Blick etwas verwirrend – als Ausdruck des Risikos zukünftiger Mietausfälle und Wertverluste durch Schäden oder Abnutzung der Gebäudesubstanz zur Geltung. Somit berücksichtigt das Ertragswertverfahren neben der aktuellen Rendite auch ein zweites, für Investoren gleichermaßen zentrales Kriterium – die langfristige Wertstabilität der Immobilie. So kompliziert die Berechnung auch ist: sie verhilft zu einer zuverlässigen Wertbestimmung für Investmentimmobilien. Beauftragen Sie einen erfahrenen Immobilienprofi mit der Bewertung – und ernten Sie die Früchte in Form eines optimalen Verkaufspreises! Schließlich ist der Mehrerlös, den Sie beim Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses oder Ihrer Eigentumswohnung erzielen, ein keinesfalls unbedeutender Bestandteil Ihrer letztendlich erwirtschafteten Eigenkapitalrendite.

Möchten Sie den Marktwert Ihres Mehrfamilienhauses oder Ihrer Eigentumswohnung professionell bestimmen lassen? Dann kontaktieren sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.steuertipps.de/lexikon/e/ertragswertverfahren

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https://de.wikipedia.org/wiki/Ertragswertverfahren

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Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum

Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt nicht nur die Wohnung selbst – das sogenannte Sondereigentum – sondern auch Gemeinschaftseigentum. Also beispielsweise Anteile am Grundstück, am Treppenhaus, an Strom- und Wasserleitungen. Für die ordnungsgemäße Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sind alle Eigentümer gemeinsam zuständig. Der damit verbundene Aufwand lässt sich jedoch in Eigenregie kaum überblicken. Eine professionelle Hausverwaltung leistet Ihnen hierbei unentbehrliche Dienste.

Die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist unter anderem dann von großer Bedeutung, wenn es darum geht, wer die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten trägt. Die Abgrenzung zwischen beiden Eigentumsformen und der genaue Anteil am Gemeinschaftseigentum, der jeweils auf einen einzelnen Eigentümer entfällt, sind in einer Teilungserklärung geregelt. Diese muss bereits beim Wohnungskauf zwingend vorliegen, ebenso wie die Gemeinschaftsordnung.

Sondereigentum: der Eigentümer trägt Reparaturkosten selbst

Sondereigentum ist im Wesentlichen alles, was sich innerhalb der Wohnung selbst befindet, wie etwa Innentüren, nicht tragende Innenwände, Deckenverkleidungen und Fußbodenbeläge oder sanitäre Installationen. Eventuell kann auch noch ein Kellerraum oder eine Garage dazugehören. Fenster und Balkone gelten dagegen in der Regel als Gemeinschaftseigentum. Als alleiniger Eigentümer müssen Sie bei Schäden am Sondereigentum auch allein für die entstehenden Kosten aufkommen.

Gemeinschaftseigentum: ohne professionelle Hausverwaltung extrem kompliziert 

Für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sind in einer Eigentümergemeinschaft alle gemeinsam verantwortlich. Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, Lasten und Kosten entsprechend seinem Anteil am Gemeinschaftseigentum zu übernehmen. Dazu muss jährlich ein Wirtschaftsplan erstellt werden, der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben beinhaltet. Auch die Beiträge der Wohnungseigentümer zur Instandhaltungsrückstellung müssen festgelegt und auf einem eigens dafür eingerichteten Konto deponiert werden. Experten empfehlen, das Gemeinschaftseigentum in der Regel von einer Hausverwaltung betreuen zu lassen, denn das Wohnungseigentumsrecht ist kompliziert. Zuständigkeiten, Kostenverteilung, Auftragsvergabe an Handwerker, Entscheidungen für oder gegen bestimmte Bau- und Modernisierungsmaßnahmen – wer das alles in Eigenregie stemmen will, hat quasi einen Vollzeitjob. Eine professionelle Hausverwaltung verfügt hingegen über einschlägige Erfahrung und Routine. Sie weiß genau, welche Schritte notwendig sind, um für eine ordnungsgemäße Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums zu sorgen. Sie besitzt die nötige Kompetenz in rechtlichen Fragen und bietet auch ein gewisses Maß an Objektivität, wenn es einmal zu Streitigkeiten unter Eigentümern kommen sollte. Entscheidungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, dürfen weder von individuellen Eigentümern noch von der Hausverwaltung eigenmächtig getroffen werden. Vielmehr muss darüber in der Wohneigentümerversammlung abgestimmt werden, welche in der Regel ebenfalls von der Hausverwaltung organisiert und durchgeführt wird.

Sie sind sich unsicher, welche Pflichten bezüglich des Gemeinschaftseigentums Sie haben? Kontaktieren Sie uns! Als kompetente Immobilienprofis stehen wir Ihnen zur Seite.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.test.de/Eigentumswohnung-Grundregeln-der-Eigentuemergemeinschaft-5332284-0/

https://www.terrafinanz.de/ratgeber/eigentuemergemeinschaft/

https://www.drklein.de/wohnungseigentuemergemeinschaft0.html

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Zahl des Monats

2 Mitarbeiter

Wohnhäuser aus dem 3D-Drucker scheinen sich gerade zu einem zukunftsträchtigen Trend in der Baubranche zu entwickeln. Bauzeit, Kosten und Materialverbrauch könnten dadurch gegenüber herkömmlichen Bauverfahren erheblich verringert werden. In Wallenhausen (Landkreis Neu-Ulm) wurde kürzlich das bisher größte 3D-gedruckte Mehrfamilienhaus Europas fertiggestellt. Die Hauswände werden bei dieser Technik mit Hilfe eines Betondruckers „ausgedruckt“. Für die Bedienung des Druckers waren auf der Baustelle genau 2 Mitarbeiter im Einsatz.  

Die veranschlagte Druckzeit für das voll unterkellerte 5-Familien-Haus mit 380 Quadratmetern Wohnfläche in Wallenhausen (realisiert durch die Firma PERI) betrug sechs Wochen. Auf einer traditionellen Baustelle dieser Größenordnung würden etwa 20 Arbeiter benötigt werden und die Arbeit wäre in viele einzelne Arbeitsschritte unterteilt. Der 3D-Drucker wird hingegen nur einmal kalibriert und druckt daraufhin Schicht für Schicht, mit einer Geschwindigkeit von bis zu einem Meter pro Sekunde, die fertigen Betonwände aus. Dazu genügen dann 2 Mitarbeiter vor Ort, die den Drucker steuern. 

Viele Beschäftigte in der Baubranche sehen einer Zukunft, in der sich der 3D-Druck zur dominierenden Technologie auf dem Bau entwickelt, vielleicht eher mit Angst als mit Begeisterung entgegen. Doch von einer drastischen Kostensenkung beim Bauen, die eventuell auch noch mit einer verbesserten Umweltbilanz – dank bis zu 80 Prozent Materialersparnis – einhergeht, würde unsere Gesellschaft in der Gesamtbilanz zweifellos profitieren. Weltweit deuten zahlreiche Projekte darauf hin, dass dem 3D-Druck auf dem Bau die Zukunft gehört. Vielleicht sogar nicht nur auf der Erde, sondern auch auf dem Mars, wo die NASA die Errichtung von Gebäuden im 3D-Druck plant, mit Materialien, die von Robotern aus dem Marsboden gewonnen werden sollen. 

Mehr zum Thema Häuser aus dem 3D-Drucker finden Sie hier:

https://www.sueddeutsche.de/kolumne/3d-druck-neubau-1.5222571

https://www.mission-additive.de/8-gruende-warum-3d-gedruckte-haeuser-das-naechste-grosse-ding-sind-a-1004036/

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So geht ein rechtssicherer Kaufvertrag

Der Abschluss einer Immobilientransaktion ist und bleibt der Kaufvertrag. Hierbei gibt es einiges zu beachten. Nicht umsonst ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Kaufvertrag von einem Notar beurkundet werden muss. Schließlich ist der Verkauf einer Immobilie für viele Menschen die größte finanzielle Transaktion ihres Lebens. Bei Fehlern kann sogar eine Rückabwicklung des Verkaufs drohen. Lesen Sie hier ein Beispiel dafür, was – unter anderem – zwingend in den Kaufvertrag gehört.

Der unterschriebene Kaufvertrag besiegelt, dass Verkäufer und Käufer sich bei der Immobilientransaktion einig geworden sind. Der Kaufvertrag wird zwar vom Notar aufgesetzt, dennoch ist es ratsam, sich vorher von einem Immobilienprofi beraten zu lassen. Ein Profi-Makler weiß, auf welche Formulierungen Sie bei einem Vertrag achten müssen und welche zusätzlichen Vereinbarungen in den Kaufvertrag aufgenommen werden können. 

Mängel an der Immobilie gehören in den Kaufvertrag

Während bei Neubauten eine Gewährleistungspflicht besteht, werden bei Gebrauchtimmobilien Mängel explizit in den Kaufvertrag aufgenommen. Das ist sowohl eine Absicherung für Verkäufer wie für Käufer, um Streit nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages zu vermeiden. Ebenso werden im Kaufvertrag die Termine für die Übergabe der Immobilie sowie für die Überweisung des Kaufpreises dokumentiert. Übernimmt der Käufer auch zusätzliche Einrichtungen wie Einbauküche oder Heizöl in den Heizöltanks, wird das ebenfalls im Kaufvertrag festgehalten. Auf die Berechnung der Grunderwerbsteuer haben diese Sonderposten jedoch keinen Einfluss.

Bei einer gebrauchten Immobilie wird im Kaufvertrag häufig die Klausel „gekauft wie gesehen“ hinzugefügt. Diese Klausel stellt einen Gewährleistungsausschluss dar und bedeutet, dass der Käufer nach dem Kauf keine Gewährleistungsrechte geltend machen kann, sollten sich Mängel an der Immobilie herausstellen. Allerdings gilt diese Klausel nur für offensichtliche Mängel wie zum Beispiel erkennbare Risse in der Fassade, fehlende energiesparende Fenster oder ein offensichtlich undichtes Dach. Versteckte Mängel (z.B. Schimmelbildung unter der Tapete) oder arglistig verschwiegene Mängel (wenn der Verkäufer beispielsweise vom Schimmel unter der Tapete wusste, weil er die Immobilie vor der Besichtigung renoviert hat) werden von „gekauft wie gesehen“ nicht abgedeckt. 

Warum Notar?

Da beim Immobilienverkauf ein relativ großes Vermögen den Besitzer wechselt, sieht der Gesetzgeber eine notarielle Beglaubigung durch einen Notar vor. Er soll neutraler Vermittler sein, der beide Seiten berät und dafür sorgt, dass die Transaktion nach rechtlichen Vorgaben abgewickelt wird. Die Kosten für den Notar – rund 1,5 Prozent des Kaufpreises – trägt in der Regel der Käufer. Auch wenn letztendlich der Notar den Kaufvertrag aufsetzt, kann ein lokaler Qualitätsmakler vorab bei der Erstellung behilflich sein, denn wie unser oben ausgeführtes Beispiel zeigt, gibt es eine ganze Reihe von Feinheiten zu beachten. Zusätzlich kann der Vertragstext von einem Anwalt überprüft werden. Damit beide Parteien den Kaufvertrag vor dem Notartermin noch einmal in Ruhe prüfen können, sollte ein Vertragsentwurf etwa zwei Wochen vor Vertragsunterzeichnung vorliegen.

Haben Sie Fragen zu den korrekten Vertragsinhalten für den Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne. 

Sie benötigen weitere Hinweise: 

https://www.vergleich.de/immobilienkaufvertrag.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kaufvertrag_immobilie

https://www.anwalt.de/rechtstipps/notarielle-beurkundung-fuer-reservierungsvereinbarung-bei-immobilienkaufvertrag-erforderlich_152712.html

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Bonität von Mietinteressenten überprüfen – Nur mit Profi!

Nichts ist für Vermieter ärgerlicher, als an einen unzuverlässigen Mieter zu geraten. Mietausfälle gehören zu den größten Risiken für die Rentabilität einer vermieteten Immobilie, und ist ein zahlungsunfähiger Mieter einmal in einer Wohnung drin, bekommen Sie ihn oft nur schwer wieder heraus. Doch wie können Sie zuverlässig die Bonität Ihrer Mietinteressenten überprüfen? Welche Fragen dürfen Sie überhaupt stellen und wie aussagekräftig ist beispielsweise der Score-Wert bei einer Schufa-Auskunft?

Manchmal gewinnt man den Eindruck, dass es heutzutage fast unmöglich ist, geschäftliche Beziehungen aufzubauen, ohne gegen irgendwelche Datenschutzregeln zu verstoßen – und dass dessen ungeachtet die Kontrolle über persönliche Daten und Privatsphäre immer mehr abhandenkommt. In dieser widersprüchlichen Gemengelage fragen sich viele Vermieter, welche Selbst- oder Fremdauskünfte sie eigentlich von ihren Mietinteressenten erfragen dürfen.

Was dürfen Sie erfragen und überprüfen?

Als Vermieter haben Sie ein berechtigtes Interesse an Informationen, die Aufschluss über die Bonität Ihres Mieters geben. Dazu gehören der Beruf, der Arbeitgeber, das durchschnittliche Nettoeinkommen. Dazu gehört auch die Frage, ob es schon einmal zu einer Zwangsvollstreckung gegen die betreffende Person gekommen ist, was sich durch das Einholen von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis überprüfen lässt. Sie können Ihre Bewerber in einem Fragebogen um entsprechende Selbstauskünfte bitten, zusätzlich ist es üblich, sich Gehaltsnachweise für die letzten drei Monate und eine Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit sowie den Personalausweis vorlegen zu lassen. Zudem können und sollten Sie Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa einholen, um das Zahlungsverhalten Ihres Mietinteressenten einschätzen zu können. 

Welche Fragen dürfen Sie nicht stellen?

Nicht erlaubt sind beispielsweise Fragen nach dem Einkommen von Angehörigen des Mietinteressenten oder nach der ethnischen Herkunft, der sexuellen Orientierung, der Religion oder auch dem Alter. Auch die Frage, ob eine Mietinteressentin schwanger ist, gehört zu den unzulässigen Fragen, die zu sehr in das „allgemeine Persönlichkeitsrecht“ eingreifen. Um sowohl rechtliche Fallstricke bei der Erstellung von Mieterfragebögen als auch Fehler und Nachlässigkeiten bei der Bonitätsprüfung zu vermeiden, verlassen Sie sich lieber nicht (nur) auf Ihren gesunden Menschenverstand, sondern lassen Sie sich von einem erfahrenen Hausverwalter oder einem Makler bei der Mietersuche unterstützen. Beide sind Profis und besitzen die notwendige Routine, um zuverlässige Mieter für Sie zu finden und das Mietausfallrisiko zu minimieren. 

Bonitätsauskünfte bieten nur eine Momentaufnahme

Bei aller Wichtigkeit einer Bonitätsprüfung müssen Sie sich allerdings auch klarmachen, dass beispielsweise eine Schufa-Auskunft, aber auch das aktuelle Einkommen eines Mieters immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Ein zukünftiger Bonitätsverlust Ihres Mieters kann auch durch den besten Schufa-Score nicht ausgeschlossen werden. Zu Ihrer Absicherung sollten Sie daher zu Beginn des Mietverhältnisses in jedem Fall auch eine Mietkaution vereinbaren. 

Sie möchten Mietausfall vermeiden? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://ratgeber.immowelt.de/a/bonitaetspruefung-auskunft-einholen-kreditwuerdigkeit-beweisen.html
https://www.makler-vergleich.de/immobilien-vermieten/immobilien-vermieten-tipps.html#Teil3
https://www.makler-vergleich.de/immobilien-vermieten/vermieten-ablauf/solvente-mieter-finden-bonitaet.html

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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60 %

Rund 60 Prozent der Ein- oder Zweifamilienhäuser in Deutschland werden von nur einer oder zwei Personen bewohnt. Es handelt sich überwiegend um ältere Hausbesitzer, die ihr Eigenheim nach dem Auszug der Kinder allein weiter bewohnen. Eine repräsentative Befragung durch das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) in Frankfurt/Main ergab ein differenziertes Bild von den Wünschen oder der Bereitschaft innerhalb dieser Gruppe zur Veränderung ihrer Wohnsituation.

So gab zwar die überwiegende Mehrheit (94%) der Befragten an, so lange wie irgend möglich in ihrem Haus wohnen bleiben zu wollen. Andererseits konnten sich 75% der älteren Eigentümer grundsätzlich auch einen Umzug in eine (kleinere) altersgerechte Wohnung vorstellen. Nur 14% hielten es allerdings für wahrscheinlich, dass sie innerhalb der nächsten 5 Jahre tatsächlich etwas Grundlegendes an ihrer Wohnsituation ändern würden. 

Hintergrund der Befragung ist das Forschungsprojekt „LebensRäume“ mit dem Ziel, Potenziale für eine effizientere Nutzung von vorhandenem Wohnraum besonders in ländlichen Gebieten aufzuzeigen. Solch eine effizientere Nutzung könnte unter anderem dadurch erreicht werden, dass ältere Eigentümer ihre zu großen Immobilien gegen kleinere Wohnungen tauschen. Viele Häuser in den Einfamilienhaussiedlungen der 1960er und 1970er Jahre könnten dann von jungen Familien bezogen und ggf. auch energetisch saniert werden, was im Hinblick auf Klima- und Ressourcenschutz sehr viel sinnvoller wäre als die Erschließung zusätzlicher Neubaugebiete. Eine weitere Option bestünde in der Vermietung ungenutzter Teilwohnungen durch die Eigentümer von zu groß gewordenen Immobilien. In baulicher Hinsicht wären viele Immobilien dafür durchaus geeignet. 

Insgesamt scheint die Studie zu zeigen: Die Begrenzung auf eine kleinere Wohnfläche entspricht auf den ersten Blick kaum den Wünschen oder Plänen älterer Immobilieneigentümer. Werden allerdings konkrete Angebote gemacht, zum Beispiel für ein altersgerechtes Wohnen in einer kleineren Wohnung inklusive Umzugserleichterungen, wären viele nicht abgeneigt. Um Veränderungen im Sinne der effizienteren Wohnraumnutzung zu bewirken, bedarf es beispielsweise spezieller Beratungsangebote durch die Kommunen.

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Immobilienwertermittlung: Das Vergleichswertverfahren

Wie der Name schon sagt, beruht die Wertermittlung im Vergleichswertverfahren auf einem Vergleich mit dem aktuellen Marktwert ähnlicher Immobilien. Das ist allerdings komplizierter als es zunächst klingt. Laien suchen vielleicht in veröffentlichten Kaufpreissammlungen nach kürzlich verkauften Immobilien in ihrer Nachbarschaft und erhoffen sich, dort den richtigen Preis zu finden. Doch man kann natürlich nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.  

Auch wenn die Abbildung aktueller Marktbewegungen im Zentrum des Vergleichswertverfahrens steht, lassen professionelle Gutachter selbstverständlich immer auch den Zustand, die Ausstattung und die Lage der Immobilie mit in die Bewertung einfließen. Es dürfte einleuchten, dass sich nicht jede Schrottimmobilie zum gleichen Preis verkaufen lässt, wie eine „ähnliche“ im gleichen Viertel. 

Professionell bewerten kann nur ein Profi

Um die verschiedenen Bewertungsfaktoren im Vergleichswertverfahren richtig zu gewichten, bedarf es fundierter Kenntnisse des Verfahrens und des Immobilienmarktes auf lokaler Ebene. Dieses Know-how finden Sie bei Ihrem regionalen Qualitätsmakler, der seinerseits mit qualifizierten Sachverständigen als Gutachter zusammenarbeitet oder möglicherweise selber über eine entsprechende Ausbildung verfügt. Bei einer bloßen Orientierung an Ergebnislisten können Immobilienverkäufer hingegen deutlich daneben liegen, wenn es darum geht, einen Angebotspreis für die eigene Immobilie festzulegen. 

Welche Objekte sind vergleichbar?

Zunächst schätzen professionelle Gutachter ab, ob ausreichend vergleichbare Objekte vorhanden sind und wie groß die Übereinstimmung mit der zu verkaufenden Immobilie tatsächlich ist. Gut miteinander vergleichbar sind meist Eigentumswohnungen im gleichen Haus oder in der gleichen Wohnanlage oder Reihenhäuser im gleichen Viertel, da es hinsichtlich der Bausubstanz, Größe und Ausstattung oft kaum Abweichungen gibt. Bei freistehenden Ein- oder Zweifamilienhäusern sind individuelle Merkmale viel stärker zu berücksichtigen. Lässt eine größere Zahl vergleichbarer Verkaufsfälle eine qualitativ sichere Einschätzung zu, können die dabei erzielten Preise direkt als Grundlage für die Wertermittlung dienen. Daneben greifen Sachverständige auch auf ein indirektes Vergleichswertverfahren zurück, wobei segmentierte Durchschnittspreise aus der Vergangenheit, die aus Kaufpreissammlungen des örtlichen Gutachterausschusses oder aus der Bodenrichtwertkarte hervorgehen, zum Vergleich herangezogen werden. 

Zuschläge und Abschläge

Die ermittelten Vergleichswerte werden dann um bestimmte Zu- und Abschläge vermehrt oder vermindert, je nachdem, in welchem Zustand sich die Immobilie befindet, welche Ausstattungs-Extras sie bietet, ob sie an der vielbefahrenen Hauptstraße liegt oder in einer ruhigen Nebenstraße. Bei Eigentumswohnungen können auch das Stockwerk, der Ausblick, die Ausrichtung (Nord- oder Südseite) und viele andere Faktoren in das Resultat des Wertgutachtens einfließen. Auch ist es beispielsweise ein Unterschied von rund 20 Prozent, ob eine vermietete Wohnung als Kapitalanlage verkauft wird, oder bezugsfrei ist, und der neue Eigentümer sofort einziehen kann.

Sie wollen Ihre Immobilie professionell bewerten lassen, wissen aber nicht, welches Verfahren sich dafür anbietet? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Vergleichswertverfahren

https://www.praxiswissen-immobilien.de/vergleichswertverfahren/

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Wie finden Sie die richtige Hausverwaltung?

Bei der Verwaltung von Mietwohnungen und Wohneigentümergemeinschaften spielt die Hausverwaltung eine wichtige Vermittlerrolle. Sie übernimmt nicht nur die zentrale Verwaltung des Objekts, sondern kümmert sich auch um die gesamten organisatorischen Vorgänge und agiert als Kommunikator zwischen dem Eigentümer und den Parteien des Hauses. Worauf sollten Eigentümer bei der Auswahl der Hausverwaltung achten? 

Zusammenfassend gesagt, übernimmt eine Hausverwaltung die Geschäftsführung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder einer Immobilie mit verschiedenen Mietparteien. Dazu gehören unter anderem verschieden finanzielle Belange als auch die Ausarbeitung einer Hausordnung. Da die Aufgaben eines Hausverwalters allerdings nicht gesetzlich festgelegt sind, müssen diese in einem Verwaltervertrag geregelt werden. 

Woran erkenne ich die optimale Hausverwaltung? 

Suchen Eigentümer einen Hausverwalter, suchen sie häufig zunächst im Internet, wie zum Beispiel auf den Seiten des Immobilienverband Deutschland (IVD) nach einem geeigneten Kandidaten. Eine abgeschlossene Ausbildung als Immobilienkaufmann oder ein Studium im kaufmännischen Bereich bieten oft eine solide Grundlage für den Beruf des Hausverwalters. Es gibt aber auch viele Quereinsteiger, die sich durch Fortbildungen für die Verwaltertätigkeit qualifiziert haben. 

Die kürzlich in Kraft getretene WEG-Reform sieht allerdings vor, dass (nach einer Übergangszeit bis zum 01.12.2022) jeder Verwalter auf Verlangen der Wohnungseigentümer einen Zertifikatsnachweis vorlegen können muss und somit jeder Wohnungseigentümer das Recht hat, vom Verwalter einen Sachkundenachweis zu verlangen. Das bedeutet, der Verwalter sollte bei der IHK eine unabhängige Sachkundeprüfung zum zertifizierten Verwalter abgelegt haben.  

Neben den beruflichen Grundlagen sind die Referenzen ein wichtiger Punkt. Außerdem können Sie an der Anzahl der bereits verwalteten Einheiten erkenn, ob die Hausverwaltung schon längere Zeit am Markt etabliert ist.  

Transparenz und Nähe zum Objekt

Werfen Sie auch einen Blick auf die angebotenen Leistungen. Sind sie transparent genug? Eine gute Hausverwaltung führt ihre Leistungen und Kosten übersichtlich und transparent auf. Auf den ersten Blick ist erkennbar, welche Leistungen pauschal vergütet und welche Zusatzleistungen gesondert abgerechnet werden müssen. 

Damit der Verwalter regelmäßig vor Ort tätig werden kann, empfiehlt es sich, eine Hausverwaltung zu engagieren, die sich in der Nähe der Immobilie befindet. 

Wie in jedem Beruf können auch einer Hausverwaltung Fehler unterlaufen. Da es sich aber gerade bei diesem Beruf um hohe Geldsumme drehen kann, lohnt es sich zu überprüfen, ob die Hausverwaltung über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt. 

Sie sind auf der Suche nach einer Hausverwaltung?  Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne. 

Sie benötigen weitere Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverwaltung

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/171237/umfrage/wohnsituation-der-bevoelkerung/

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/_inhalt.html

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Jonas Denil / Unsplash

Zahl des Monats

6,3 Millionen …

Wohnungen in Deutschland befinden sich in Zweifamilienhäusern! Das entspricht immerhin 15 Prozent des Gesamtbestandes von rund 40 Millionen Wohneinheiten, den das Statistische Bundesamt für das Jahr 2018 angibt. Zu den Zweifamilienhäusern werden keine Doppelhaushälften gezählt, sondern nur Häuser auf einem ungeteilten Grundstück, aber mit zwei klar voneinander abgegrenzten Wohnungen. Diese sind dann in der Regel auf zwei Etagen verteilt.

Neben 12,7 Millionen Wohnungen in Einfamilienhäusern und 21 Millionen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern wirken 6,3 Millionen Wohnungen in Zweifamilienhäusern doch schon recht beachtlich. Das beweist dem ahnungslosen Großstädter, der bei dem Wort Eigenheim sofort an ein Einfamilienhaus oder Reihenhaus denkt: Offenbar ist das Zweifamilienhaus alles andere als eine Ausnahmeerscheinung. 

Der Vorteil dieser Immobilienart liegt klar auf der Hand: Im Laufe des Lebenszyklus des Hauses und seiner Bewohner lässt sich die Art der Nutzung immer wieder flexibel ändern. Familien können mit den Großeltern ohne allzu große Enge unter einem Dach wohnen, Jugendliche im Haus der Eltern, jedoch in einer separaten eigenen Wohnung leben, und zu anderen Zeiten kann die zweite Wohnung problemlos vermietet werden. 

Besonders stark vertreten sind Zweifamilienhäuser übrigens in den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg, wo ihr Anteil am gesamten Wohnungsbestand jeweils rund 20 Prozent ausmacht. So stehen in Baden-Württemberg rund 1,5 Millionen Einfamilienhäusern knapp über 1 Millionen Wohnungen in Zweifamilienhäusern gegenüber.

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Größer denken beim Eigenheim – Das Mehrgenerationenhaus

Kommt es Ihnen manchmal seltsam vor, zwischen Ihrem eigenen Einfamilienhaus, dem Haus Ihrer Eltern, dem Haus Ihrer Schwiegereltern und der Wohnung Ihrer Geschwister hin- und herzupendeln? Würde es nicht Vieles einfacher machen, wenn Sie zusammenziehen, und hätte es nicht überhaupt viele Vorteile, mit mehreren Generationen gemeinsam unter einem Dach zu wohnen? 

Früher waren Mehrgenerationenhäuser eine häufige Wohnform – und heute? Liegen sie wieder voll im Trend! Jung und Alt leben darin gemeinsam unter einem Dach – dabei kann es sich um Kinder, Eltern und Großeltern handeln, aber auch um Freunde und Gleichgesinnte, die in einer gemeinsamen Immobilie die Idee vom generationenübergreifenden Zusammenleben verwirklichen wollen.

Gemeinsam ein Haus kaufen – ein ideeller und finanzieller Gewinn

Sich als Familie oder Freundeskreis für den Kauf eines Mehrgenerationenhauses zu entscheiden, ist im Grunde eine naheliegende Idee. Es geht also um eine Immobilie, die größer ist als das klassische Einfamilienhaus und sowohl Gemeinschaftsflächen als auch Rückzugsräume für alle Generationen oder „Parteien“ bietet. Viele Gründe sprechen dafür. Im Idealfall bringt so ein Mehrgenerationenprojekt für alle Beteiligten ein glücklicheres und erfüllteres Leben mit sich. Die Generation der Großeltern profitiert davon, stark in das Familienleben involviert zu sein. So sind Senioren nicht einsam und können stattdessen die berufstätigen Eltern entlasten, Kinder betreuen und viele Dinge im Haushalt erledigen. Auch Kinder profitieren bekanntermaßen stark von der Anwesenheit und den Erfahrungen der Großeltern. Viele Wege bleiben erspart, der Alltag lässt sich leichter organisieren. Wenn es nötig wird, ist sicher auch die Pflege der Großeltern leichter mit dem Berufsleben vereinbar. Schon durch diese hier nur unvollständig skizzierten Vorteile verbessert sich nicht nur die Lebensqualität, sondern es lassen sich auch Kosten sparen. 

Immobilienfinanzierungskosten und Wohnkosten sparen

Es gibt aber noch weitere finanzielle Vorteile – sowohl bei den Kosten für den Kauf eines Mehrgenerationenhauses als auch bei den laufenden Wohnkosten. Für die Finanzierung der Immobilie mit einem Kredit erhalten Sie – im Vergleich zu einer Kleinfamilie – günstigere Konditionen, falls die Bank auch die ältere Generation als Kreditnehmer berücksichtigt. Sie können in der Regel mehr Eigenkapital aufbringen und verfügen über ein höheres Nettohaushaltseinkommen. Dadurch sind höhere Kreditbeträge möglich und Sie können den Kredit trotzdem schneller abbezahlen. Weiterhin sparen Sie, weil die laufenden Miet- oder Unterhaltungskosten von mehreren separaten Immobilien wegfallen. Auch die allgemeinen Haushaltsausgaben reduzieren sich.

Gemeinsam bleibende Werte schaffen

Nicht zuletzt können Sie den Kauf eines Mehrgenerationenhauses auch als sinnvolle Geldanlage betrachten. Es ist die Wertbeständigkeit von Immobilien, die sie bei Investoren so beliebt macht. Ein Mehrgenerationenhaus kann dazu dienen, Ihr Leben hier und jetzt besser zu machen, aber Sie sichern sich und Ihre Familie damit auch für die Zukunft ab und schaffen einen bleibenden Wert. 

Überlegen Sie, ob ein Mehrgenerationenhaus etwas für Sie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

https://www.haus.de/bauen/mehrgenerationenhaus

https://www.berliner-sparkasse.de/de/home/privatkunden/immobilien/ratgeber/mehrgenerationenhaus.html?n=true

https://www.drklein.de/mehrgenerationenhaus.html

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Welchen Schutz bietet eine Mietausfallversicherung?

Mietausfälle stellen für Vermieter ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Als Eigentümer einer vermieteten Wohnimmobilie müssen Sie oft selbst noch Kredite dafür abzahlen. Fallen Mieteinnahmen dann über einen längeren Zeitraum aus, kann Sie das ziemlich schnell in den finanziellen Ruin treiben. Doch auch eine Mietausfallversicherung sichert das Risiko nur in bestimmten Fällen ab. Die Konditionen sollten genau geprüft werden. 

Eine Mietausfallversicherung schützt Sie nicht etwa gegen Leerstand einer Wohnung, für die Sie keinen Mieter finden. Dagegen gibt es keinen Schutz. Falls die Mietausfälle durch Schäden am Gebäude zustande kommen, oder dadurch, dass Mieter wegen Mängeln am Objekt die Miete mindern, greift ebenfalls nicht die Mietausfallversicherung, sondern die Gebäudeversicherung. Mietausfallversicherungen versichern Sie vielmehr ausschließlich gegen Schäden, die durch säumige Mieter entstehen. Dieses Risiko abzusichern, erscheint grundsätzlich sehr sinnvoll. Nach einer Hochrechnung deutscher Immobilienverbände entgehen Vermietern in Deutschland jährlich 2 bis 4 Prozent der fälligen Mietzahlungen durch Mieter, die ihre Miete nicht (mehr) zahlen können oder wollen. Allerdings gibt es kaum eine Versicherung, die Sie in vollem Umfang davor schützt.

Viel Restrisiko für den Vermieter – trotz Versicherung

Stellt einer Ihrer Mieter seine Zahlungen ein, können Sie ihn bekanntlich nicht sofort vor die Tür setzen. Der Mieter muss zuerst zweimal gemahnt werden, danach dürfen Sie eine fristlose Kündigung aussprechen. Verlässt er die Wohnung daraufhin nicht, können Sie mit einer Räumungsklage gegen ihn vorgehen. Die meisten Mieter legen aber erst einmal Widerspruch ein, und das Verfahren zieht sich in die Länge. Es kann 2-3 Jahre dauern, bis Sie einen Mieter tatsächlich aus der Wohnung geklagt haben. In dieser ganzen Zeit entgehen Ihnen die Mieteinnahmen. Selbst wenn die Versicherung am Ende zahlt, vergehen vorher viele Monate, in denen Sie Ihrem Geld vergeblich hinterherlaufen müssen. Außerdem sichern die Versicherer sich durch ihre Vertragskonditionen selbst ab. So sehen manche Policen nur einen Schadensausgleich vor, wenn der Mieter keinen Einspruch gegen die Kündigung eingelegt hat. Oft prüft die Versicherung auch erst selbst die Bonität Ihrer Mieter. Ist diese nicht vorhanden, wird das Ausfallrisiko gar nicht erst versichert. Auch die Höhe der versicherten Mietausfälle reicht gerade für die Fälle, die für Vermieter wirklich existenzbedrohend werden, häufig nicht aus. Der durchschnittliche Gesamtschaden durch hartnäckige Mietschuldner – mit Renovierung, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Wohnungsräumung und Renovierung einer verwahrlost hinterlassenen Wohnung – lag laut einer Studie der Universität Bielefeld im Jahr 2012 bereits bei 14.700 Euro.

Fazit: Eine Mietausfallversicherung bietet Vermietern in der Regel nur eingeschränkten Schutz gegen das Mietausfallrisiko. Der beste Schutz besteht darin, bereits bei der Mieterauswahl sehr sorgfältig vorzugehen, um nicht an einen potenziellen Mietnomaden zu geraten. Am besten wenden Sie sich an eine professionelle Hausverwaltung, die Sie bei der Suche nach zuverlässigen Mietern und auch bei Problemen mit Mietausfällen routiniert unterstützen kann.

Sie überlegen, ob sich eine Mietausfallversicherung für Ihr Mehrfamilienhaus oder Ihre vermietete Eigentumswohnung lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/mietausfallversicherung.html

https://www.axa.de/das-plus-von-axa/haus-mieten-wohnen/rechtstipps-mieter-eigentuemer/was-tun-bei-mietausfall

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wohnen/mietausfall-teurer-vollkaskoschutz-fuer-vermieter-11820824.html

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Zahl des Monats

Wenn das Wörtchen wenn nicht wär…, 

…würde die Grund- und Immobilieneigentümerquote in Deutschland offensichtlich ungefähr genauso hoch liegen, wie sie auch tatsächlich liegt. Das ergibt sich aus einer Umfrage von Statista Global Consumer Survey. Auf die Frage, wie sie einen Betrag von 100.000 Euro anlegen würden, wenn sie ihn denn zur Verfügung hätten, entschieden sich 45 Prozent der Befragten für eine hypothetische Investition in Grundeigentum. 

Dieser Anteil entspricht interessanterweise ziemlich genau der realen Immobilieneigentümerquote in Deutschland, die laut Statistischem Bundesamt 2018 bei 47,5 Prozent lag (50 Prozent in Westdeutschland und 38 Prozent in Ostdeutschland). 

Neben den 45 Prozent, die in Grundeigentum investieren würden, gaben jeweils 50 Prozent der Befragten an, ihr imaginäres Geld in Aktien und Fonds beziehungsweise in Sparbücher und Sparverträge anlegen zu wollen. Jeweils rund 30 Prozent würden Anleihen und Wertpapiere, Rohstoffe oder Lebensversicherungen kaufen und 16 Prozent würden in Kryptowährungen investieren. 

Wenn das Wörtchen wenn nicht wär, wären alle Millionär. Wie es aussieht, würde das zwar einen großen Unterschied machen, was das Investitionsvolumen insgesamt betrifft, die Verteilung der Investitionen – und damit die Welt – würde es aber kaum ändern. 

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Was bringt das neue Maklergesetz?

Das neue Maklergesetz ist da. Im Wesentlichen beinhaltet es eine nun einheitliche Regelung für ganz Deutschland, wie die Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer aufzuteilen ist. Beide zahlen zukünftig jeweils die Hälfte der Provision.

In vielen Regionen Deutschlands war die paritätische Teilung der Provision auch schon vor dem neuen Maklergesetz üblich, aber gerade in Metropolen wie Hamburg und Berlin zahlten in der Regel nur die Käufer die Maklerprovision. Diese sogenannte Außenprovision wird nun durch das neue Gesetzt abgeschafft. Dies jedenfalls für Wohnimmobilien. Damit soll verhindert werden, dass die Maklerkosten einseitig auf den Käufer abgewälzt werden. Der Handel mit Mietshäusern, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Logistik- oder Büroräumen ist von dem neuen Maklergesetz übrigens nicht betroffen. Die Neuregelung gilt nur für den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Selbstnutzer. 

Innenprovision weiterhin erlaubt

Wie bei den meisten Regeln, gibt es aber auch beim neuen Maklergesetz eine Ausnahme. Als einzige zulässige Ausnahme kann auch in Zukunft weiterhin eine Innenprovision vereinbart werden, bei der die Maklerkosten vollständig vom Verkäufer übernommen werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Makler voll und ganz seinem Auftraggeber. Ein Modell, das für Verkäufer unter Umständen durchaus Vorteile bringt, denn der Makler ist damit nicht mehr seiner Rolle als neutraler Vermittler verpflichtet. Somit kann er sich zum Beispiel bei Kaufpreisverhandlungen uneingeschränkt im Interesse seines Auftraggebers ins Zeug legen.

Schriftliche Dokumentation ist Pflicht

Mündliche Absprachen gehören nun der Vergangenheit an und verlieren ihre Gültigkeit. Mit dem neuen Gesetz ist es jetzt Pflicht, die vereinbarten Maklerleistungen in jedem Fall schriftlich zu dokumentieren. Getroffene Vereinbarungen müssen in Textform festgehalten werden. Vorschriften über die konkrete Höhe der Maklerprovision beinhaltet das neue Gesetz nicht. Diese wird also auch in Zukunft frei ausgehandelt und entsprechend im Maklervertrag fixiert. Das heißt also, die zukünftige Höhe der Maklerprovision richtet sich auch nach den Leistungen des Maklers. Das hat für alle Beteiligten den Vorteil der Transparenz – denn auch für den Käufer bleibt es so überprüfbar, welche Provision Verkäufer und Makler von Anfang an ausgehandelt haben.

Warum lohnt sich gerade jetzt ein Verkauf mit Makler?

Auch wenn die neue Gesetzgebung den einen oder anderen Verkäufer möglicherweise dazu verleitet, auf eigene Faust zu verkaufen, ist dies aber nach wie vor keine gute Idee. In allen Phasen des Immobilienverkaufs sind langjährige Marktkenntnis und Erfahrung die entscheidenden Erfolgsfaktoren. Ein Verkauf in Eigenregie, ohne professionelle Begleitung, ist erstens nur mit sehr hohem Einsatz an Zeit und Aufwand möglich und bedeutet zweitens ein viel höheres Risiko, dass der gewünschte Verkaufserfolg entweder gar nicht zustande kommt oder dass der erzielte Verkaufspreis weit hinter den Möglichkeiten des Marktes zurückbleibt.

Sie suchen jemanden, der Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie professionell unterstützt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

https://ivd.net/fachthemen/provisionsteilung/

https://unternehmen.focus.de/provisionsteilung.html

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/maklerkosten-werden-kuenftig-geteilt-1752916

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Alle Jahre wieder kommt… die Betriebskostenabrechnung

Um eine korrekte Betriebskostenabrechnung erstellen zu können, müssen Vermieter nicht Jura studiert haben. Sie müssen jedoch einiges beachten, damit sie nicht auf einem Teil der Betriebskosten für ihre Mietimmobilie sitzen bleiben. Denn dank umfangreicher Informationsmöglichkeiten im Internet ist es für Mieter relativ leicht, Fehler in Betriebskostenabrechnungen zu finden. So können Mieter etwa bei einer verspäteten Abrechnung die Zahlung verweigern. 

Die Frist für die Zustellung einer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 endet übrigens am 31.12.2020. Aber neben der Einhaltung von Fristen gibt es noch einige andere rechtliche Fallstricke. Wussten Sie zum Beispiel, dass eine Umlage der Betriebskosten auf Mieter vom Gesetzgeber nicht grundsätzlich vorgesehen ist? Ohne gültige Vereinbarung – normalerweise im Mietvertrag – muss der Mieter nur die vereinbarte Miete bezahlen. Auch die einzelnen Kostenpositionen, die später in der Betriebskostenabrechnung auftauchen, müssen bereits im Mietvertrag aufgeführt sein. 

Streitigkeiten um „sonstige Betriebskosten“

Am einfachsten ist es, wenn der Mietvertrag einen Verweis auf § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) enthält. Dann können Sie alle Betriebskosten auf Ihre Mieter umlegen, die in dieser Verordnung genannt sind. Dazu gehören 16 klar definierte Positionen sowie ein Punkt 17: „Sonstige Betriebskosten“. Der letzte Punkt führt besonders häufig zu Streitereien mit Mietern. Sie können dort nicht etwa einfach alle tatsächlich angefallenen Betriebskosten eintragen, die sich nicht den Positionen 1-16 zuordnen lassen. Auch hier bedarf es einer Festlegung im Mietvertrag, welche regelmäßig wiederkehrenden Kosten unter dieser Position abgerechnet werden sollen.

Heizkostenabrechnung muss nach dem Leistungsprinzip erfolgen

Betriebskosten können nach dem Abflussprinzip oder nach dem Leistungsprinzip abgerechnet werden. Das heißt, Sie können Rechnungen, die tatsächlich im Abrechnungszeitraum bezahlt wurden, anteilig auf die Mieter umlegen, oder der Abrechnung den Verbrauch des jeweiligen Mieters im Abrechnungszeitraum zugrunde legen. Zwischen diesen beiden Möglichkeiten können Sie frei wählen – außer bei den Heizkosten. Hier ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie als Vermieter die Wohnungen mit geeigneten Messgeräten ausstatten, und dass mindestens 50% der Kosten für Heizung und Warmwasser nach Verbrauch umgelegt werden. Heizkostenpauschalen oder verbrauchsunabhängige Inklusivmieten sind nicht erlaubt. Wer das nicht beachtet, riskiert, dass  Mieter vom Kürzungsrecht nach §12 HeizkostenV Gebrauch machen und ihren Betriebskostenanteil um 15% mindern. 

Weitere typische Fehler in Betriebskostenabrechnungen sind etwa eine fehlende oder ungenaue Trennung zwischen Reparatur- und Wartungskosten. (Wartungskosten dürfen auf die Mieter als Betriebskosten umgelegt werden, Reparaturkosten dagegen nicht). Oder, dass Angaben unvollständig sind, wodurch für den Mieter nicht nachvollziehbar ist, ob sein Anteil richtig berechnet wurde. (Zu jeder Position müssen sowohl die Gesamtkosten als auch der entsprechende Anteil des jeweiligen Mieters aufgeführt werden, außerdem die Wohnfläche des Mieters, die Gesamtwohnfläche und der Umlageschlüssel, der sich aus dem Verhältnis der beiden letzten Größen ergibt).

Wenn Sie keine Zeit haben, sich mit all diesen Details gründlich zu beschäftigen, empfiehlt es sich, eine kompetente und erfahrende Verwaltung mit der Erstellung Ihrer Betriebskostenabrechnung zu beauftragen.

Möchten Sie sich bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung und bei anderen Verwaltungsaufgaben lieber von einer professionellen Hausverwaltung unterstützen lassen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

https://deutschesmietrecht.de/betriebskosten/327-in-fuenf-schritten-zur-korrekten-betriebskostenabrechnung.html

https://www.mietrecht.com/betriebskostenabrechnung/

https://www.mietspiegel-aktuell.com/gratis-mietspiegel/

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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