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Können Sie sich für Ihre Miete eine Kaufimmobilie leisten?

Seit vergangenem Jahr haben sich die Zinsen für Immobilienkredite ungefähr vervierfacht. Da überrascht es nicht, dass viele Immobiliensuchende verunsichert sind oder die Suche sogar aufgegeben haben. Viele wenden sich wieder dem Mietmarkt zu. Dabei ist das nicht wirklich eine Alternative. Der Immobilienerwerb dagegen ist nach wie vor möglich – nicht zuletzt auch wegen eines besonderen Umstands.

Laut Finanzierungsexperten lagen die Zinsen für Immobilienkredite im Juni zwischen 3,63 und 4,06 Prozent. Für viele Immobiliensuchende hat das die Finanzierung unerschwinglich erscheinen lassen. Die Abkehr vom Kauf der eigenen vier Wände trägt zusätzlich zum Druck auf den Mietmarkt bei. Hier steigen weiterhin die Preise.

Deshalb ist es sinnvoll, durchzurechnen, ob die Miete nicht genauso hoch wie die Rate bei der Immobilienfinanzierung ist. Denn dann ist die Mietwohnung kaum eine Alternative und man kann die Kosten auch stattdessen in das Eigenheim stecken.

Weiter steigende Zinsen

Finanzierungsexperten rechnen damit, dass die Zinsen zur Immobilienfinanzierung noch weiter steigen werden. Von daher ist jetzt noch eine gute Gelegenheit, einen Kredit aufzunehmen. Vor allem auch deshalb, weil aktuell wieder Verhandlungsspielräume mit Verkäufern entstanden sind.

Sinkende Preise für Immobilien

Insgesamt sind die Preise für Immobilien inzwischen gefallen – allerdings nicht bundesweit einheitlich. Um herauszufinden, wo Immobilien jetzt bezahlbar sind, ist es sinnvoll, einen Qualitätsmakler zu fragen. Dabei sagen die Immobilienexperten auch, dass die Angebotspreise teilweise immer noch zu hoch sind. Verhandlungsspielraum bleibt also weiterhin vorhanden.

Ein Profimakler ist mit den aktuell am Markt erzielbaren Immobilienpreisen bestens vertraut, er bewertet eine Immobilie professionell und kann Verkäufern erklären, warum ihre Immobilie zu ihren Preisvorstellungen nicht verkauft werden kann. Vor allem wegen der gesunkenen Preise und dem Verhandlungsspielraum kann sich jetzt eine Immobilienfinanzierung lohnen.

Das eigene Budget prüfen

Rechnen Sie genau durch, wie viel Monatsrate Sie sich leisten können. Finanzierungsexperten empfehlen, eine lange Sollzinsbindung und eine hohe Tilgung zu wählen. Zinskosten und Restschuld können so reduziert werden. Darüber hinaus wirkt sich das positiv auf die Konditionen der Anschlussfinanzierung aus. Sie sind also schneller schuldenfrei. Wichtig ist aber auch die Höhe Ihres Eigenkapitalanteils. Dieser sollte etwa 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises der Immobilie betragen.

Fazit

Wenn Sie in diesem Jahr eine passende Immobilie finden und ihr Kaufpreis von einem Immobilienprofi als gerechtfertigt bewertet wird, kann sich eine Finanzierung definitiv lohnen.

Sie sind unsicher bei der Finanzierung einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © VisualGeneration/Despositphotos.com

Versicherungen, die ein Eigentümer braucht

Im Dschungel der Versicherungsangebote verliert man schnell den Überblick. Gerade, wenn man vorhat, eine Immobilie zu erwerben – ein Prozess, der so schon aufregend genug ist – fragt man sich, welche Versicherungen notwendig sind. Ob ein Bauherr die gleichen Versicherungen wie der Käufer einer Bestandsimmobilie braucht und wer zum Thema beraten kann, erfahren Sie in unserem Überblick. 

Mit dem Abschluss von Versicherungen sollen zukünftige Eigentümer vor unerwarteten Risiken geschützt werden. Welche Versicherungen es sein müssen, zeigt die jeweilige Ausgangslage: befindet sich die Immobilie in der Bauphase braucht es andere Absicherungen als für eine, die bereits besteht. Auch ob die Immobilie finanziert wird, hat darauf Einfluss. Ein regionaler Profi-Makler kann zu all diesen Situationen beraten, auch im Hinblick auf die Versicherungsunternehmen. 

Versicherungen, die unbedingt abgeschlossen werden müssen 

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht 

Sollte es zum Beispiel dazu kommen, dass Sie bei Eis und Schnee versäumt haben, zu streuen und jemand verletzt sich auf Ihrem Grundstück, sind Sie als Vermieter mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vor Schadensersatzansprüchen geschützt. Wohnen Sie selbst in der Immobilie, ist eine Privathaftpflicht ausreichend. 

  • Wohngebäudeversicherung

Diese Versicherung brauchen Sie, um vor den Auswirkungen extremer Wetterlagen, Bränden und geplatzten Wasserrohren geschützt zu sein. 

Versicherungen, die sinnvoll sind 

  • Hausratversicherung

Sollte bei Ihnen eingebrochen werden oder Ihr Besitz wird bei einem Brand zerstört, erhalten Sie über eine Hausratversicherung die Kosten für neue Einrichtungsgegenstände. 

  • Elementarversicherung

Diese Versicherung ist eine Erweiterung der Wohngebäudeversicherung und schützt bei größeren Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüchen, Lawinen und Hochwasser. 

Versicherungen, die ein Bauherr abschließen sollte 

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung, Feuerrohbauversicherung und Bauleistungsversicherung bei Baubeginn braucht es, wenn Sie neu bauen. Eine Bauhelferversicherung wird notwendig, wenn Familie und Freunde beim Bau helfen. 

Schwirrt Ihnen jetzt der Kopf? Ein Makler kann Sie nicht nur umfassend zum Thema Immobilienkauf beraten, auch über notwendige Versicherungen weiß er Bescheid. Und das gilt auch für den Bereich Immobilienfinanzierung, für die es ebenfalls Versicherungen abzuschließen gilt. 

Sie haben vor, eine Immobilie zu erwerben und wollen wissen, welche Versicherungen Sie brauchen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Was man vor dem Kauf einer Wohnung wissen sollte

Wer sich vorgenommen hat, eine Eigentumswohnung zu erwerben, sollte schon im Vorhinein ein paar Grundregeln beachten. Vor allem in Hinblick auf Eigentümergemeinschaft (WEG) und -versammlung gilt es genau hinzuschauen. Setzt man sich in der Vorbereitung mit den Bestimmungen einer WEG auseinander, steht der Freude auf das neue Zuhause nichts mehr im Wege. Oder? 

Zunächst einmal müssen Sie für sich klären, ob Sie lieber eine Wohnung im Bestand oder im Neubau Ihr Eigen nennen möchten. Egal, für welche Art von Immobilie Sie sich letztendlich entscheiden: bedenken Sie, dass Sie von nun an Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, für die bestimmte Regeln gelten. Sie erwerben zudem nicht nur Ihre eigenen vier Wände, sondern auch Anteile am Gemeinschaftseigentum, das zusammen verwaltet und instandgehalten werden muss.

Was gehört zum Gemeinschaftseigentum? 

Das Gemeinschaftseigentum umfasst Teile der Wohnanlage, beispielsweise der Außenhülle des Gebäudes, des Grundstücks, der Heizung und Hauselektrik sowie des Treppenhauses. Auch Sondernutzungsrechte für Grün- und Gartenflächen, Stellplätze sowie für Kellerräume gehören dazu. Wird also in der Eigentümerversammlung entschieden, dass Balkone angebaut werden sollen oder das Treppenhaus saniert wird, tragen Sie die Kosten mit. Vor allem bei älteren Häusern besteht meist ein erhöhter Sanierungsbedarf. Ein Tipp: Um die Themen der letzten Zeit zu erfahren, lesen Sie die Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie die Sammlung der Beschlüsse und bringen Sie in Erfahrung, wie hoch die Erhaltungsrücklage der WEG ist. 

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung 

Zu beachten beim Kaufvertrag von Wohnungen sind Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Gemeinschafts- und Sondereigentum sind in der Teilungserklärung aufgelistet, zudem gibt es einen Aufteilungsplan, in dem die einzelnen Wohnungen und Räume enthalten sind. Rechte und Pflichten der Eigentümer gegenüber der Verwaltung, sind, soweit sie sich von den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes unterscheiden, in der Gemeinschaftsordnung festgehalten. Stimmrechts- und Kostenverteilungsregeln finden Sie dort ebenfalls. 

WEG – ist das mein Ding? 

Über die mindestes einmal im Jahr stattfindende Eigentümerversammlung und Bestimmungen zum Gemeinschaftseigentum hinaus, gibt es viele weitere Regelungen, die Sie als zukünftiges Mitglied einer Eigentümergemeinschaft kennen sollten. Vor allem auch für neu gebaute Anlagen gilt es, genau hinzuschauen. Überlegen Sie also gründlich, ob diese Art von Eigentum etwas für Sie ist. Denn Diskussionen und Kompromisse sind häufig unvermeidbar. Sie treffen lieber eigene Entscheidungen und lassen sich ungern reinreden? Kaufen Sie sich lieber ein Haus. Wenn Sie sich unsicher sind, was zu Ihnen passt, fragen Sie einen erfahrenen Immobilienmakler oder -verwalter. Als kompetente Ansprechpartner werden sie Ihnen sagen, welche Vor- und Nachteile beide Immobilienarten haben.

Sie haben vor, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen und benötigen Beratung für die Vorbereitung? Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern. 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Zahl des Monats Juni: 1,25 Prozent

Die Bundesregierung macht ihr Versprechen wahr: Mit zinsgünstigen Krediten sollen Familien ab Juni dem Traum vom Eigenheim näherkommen. Die Voraussetzungen, um von diesem Angebot zu profitieren: Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind müssen über ein niedriges oder mittleres Einkommen verfügen und den Neubau eines energieeffizienten Hauses planen.

Lediglich Familien profitieren von dem günstigen Zinssatz von 1,25 Prozent. Sofern nur ein Kind mit im Haushalt lebt, darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen maximal 60.000 Euro betragen. Pro Kind wird dieser Betrag an Bruttoeinnahmen jedoch um 10.000 Euro erhöht. 

Was die Kreditsumme anbelangt, so kann eine Familie mit bis zu zwei Kindern maximal 140.000 Euro mit den vergünstigten Zinssätzen aufnehmen. Bei besonders energieeffizienten Häusern und zwei Kindern wird dieser Betrag auf 190.000 Euro aufgestockt. Großfamilien mit fünf Nachkömmlingen können in diesem Zusammenhang vom Höchstsatz von 240.000 Euro profitieren. Die Gesamtlaufzeit des Kredites beträgt jeweils 35 Jahre. 10 Jahre hiervon ist die Zinsbindung fix.

Weiterhin gilt diese Vergünstigung nur für Familien, die planen, die Immobilie selbst zu beziehen. Zudem muss der Neubau zwingend bestimmten energetischen Ansprüchen genügen. Hier ist der Standard EH40 bindend. Konkret bedeutet dies, dass die Immobilie lediglich 40 Prozent der Energie eines Standardhauses verbrauchen darf. Weiterhin darf kein anderer Immobilienbesitz vorhanden sein. Zweitwohnungen und Ferienhäuser sind selbstredend von dieser Förderung ausgenommen. 

Im Moment erfüllen 75 Prozent aller Haushalte in Deutschland gehaltstechnisch die geforderten Anforderungen. Trotzdem stößt die neue Förderung auf Kritik. Zwar sei die Idee dahinter löblich, jedoch müsse man, um von diesen günstigen Zinssätzen zu profitieren ein niedriges Einkommen mit reichlich Vermögen in der Hinterhand kombinieren, ansonsten stünden auch hier die Chancen schlecht, sich eine Immobilie bei den geforderten Standards für Energieeffizienz leisten zu können.

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Fehler bei der Immobilienfinanzierung

Aktuell erscheint der Kauf einer Immobilie für viele Suchende schwierig. Dennoch ist er trotz der gestiegenen Zinsen möglich, wenn man den Immobilienkauf gut vorbereitet angeht. Immer noch begehen viele Immobiliensuchende Fehler, die den Traum von den eigenen vier Wänden platzen lassen.

Obwohl viele Immobiliensuchende wegen Inflation und Zinssteigerung verunsichert sind, ist bei vielen der Wunsch nach einer eigenen Immobilie groß. Damit aus diesem Wunsch Realität wird, sollten folgende Fehler vermieden werden.

Fehlende Finanzierungsplanung

Eine detaillierte Finanzierungsplanung ist unerlässlich. Bevor Sie den Schritt zum Immobilienkauf wagen, sollten Sie Ihre finanzielle Situation realistisch einschätzen, ein Budget festlegen und die verschiedenen Finanzierungsoptionen gründlich prüfen. So vermeiden Sie böse Überraschungen und können Ihre Entscheidungen fundiert treffen.

Vernachlässigung der Nebenkosten

Viele Immobilienkäufer konzentrieren sich ausschließlich auf den Kaufpreis und vergessen dabei die zusätzlichen Kosten, die mit dem Immobilienerwerb einhergehen. Denken Sie an Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklergebühren sowie mögliche Renovierungs- und Umzugskosten. Eine realistische Einschätzung aller Ausgaben ist entscheidend, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Fehlende Prüfung der Immobilie

Vor dem Kauf sollten Sie die Immobilie gründlich prüfen lassen, idealerweise von einem erfahrenen Immobilienprofi. Einige Käufer vernachlässigen diese wichtige Maßnahme und übersehen mögliche Mängel oder versteckte Probleme. Eine umfassende Inspektion schützt Sie vor unerwarteten Kosten und unliebsamen Überraschungen.

Überforderung durch zu hohe Belastung

Seien Sie realistisch bei der Festlegung Ihrer monatlichen Belastungsgrenze. Ein zu hoher finanzieller Druck kann zu enormem Stress führen und langfristige negative Auswirkungen auf Ihre Lebensqualität haben. Berücksichtigen Sie neben den Kreditraten auch weitere Ausgaben wie laufende Nebenkosten und Rücklagen für unvorhergesehene Reparaturen.

Wenn Sie sich der typischen Fehler bewusst sind und diese vermeiden, kann sich Ihr Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. So wie Sie sich bei einer Immobilie von einem erfahrenen Immobilienprofi beraten lassen sollten, ist es ratsam, Hilfe von einem fachkundigen Finanzierungsexperten in Anspruch zu nehmen. Denn jeder Kaufinteressent ist individuell. Dementsprechend muss auch die Finanzierung sein.

Sie suchen Unterstützung bei der Immobiliensuche oder -finanzierung? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Checkliste: Betriebskosten Haus

Wer sich stolz Immobilienbesitzer nennt, hat jede Menge Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten zählen die Rechnungen für Betriebskosten, die in unterschiedlichen Abständen ins Haus flattern. Die meisten Posten werden quartalsweise berechnet, manche auch im monatlichen Takt. Damit die Kosten Sie nicht finanziell niederstrecken, haben wir diese kurz und knapp zusammengefasst. Somit kann bei Bedarf errechnet werden, was Monat für Monat auf Sie als Hausbesitzer zukommt.

Die Gretchenfrage: Selbst einziehen oder doch vermieten?

Abhängig davon, ob Sie sich für eine Eigennutzung oder Vermietung entscheiden, müssen Sie als Eigentümer die laufenden Kosten selbst berappen oder können diese guten Gewissens an Ihre Mieter weitergeben. Dies passiert regelmäßig im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Die monatlich geleisteten Vorauszahlungen werden hier dem tatsächlichen Verbrauch gegenübergestellt. 

Jedoch gibt es auch Positionen, die von Gesetzes wegen nicht umgewälzt werden dürfen. 

Kosten, die an die Mieter – mittels Nebenkostenabrechnung – weitergegeben werden dürfen:

  • Wasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung
  • Heizung und Warmwasser (verbrauchsabhängig)
  • Heizungsanlage Wartung (jährlich)
  • Müllkosten
  • Straßenreinigung
  • Treppenhausreinigung
  • Gartenpflege
  • Hausmeister
  • Strom (Zugang zum Haus, Zuwegung zur Wohnung, Betrieb der Heizungsanlage)
  • Versicherungen (Gebäudeversicherung und Immobilienbesitzerhaftpflicht)
  • Grundsteuer 
  • Kabelanschluss oder SAT-Anlage
  • Gemeinschaftsräume
  • Feuermelder & Blitzableiter Wartung
  • Dachrinnen Reinigung
  • Aufzug
  • sonstige Betriebskosten

Kosten, die nicht an die Mieter – mittels Nebenkostenabrechnung – weitergegeben werden dürfen:

  • Verwaltung
  • Reparatur- und Instandsetzung
  • Instandhaltung 
  • Leerstand
  • Steuern

Haben Sie Fragen zum Thema Betriebskosten oder spielen mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Verfügung.

Hinweis:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: 

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Zahl des Monats Mai: 65 Prozent

Man kommt aus dem Staunen kaum mehr heraus: Was gestern noch als Zukunftsvision galt, könnte bald Wirklichkeit werden: Es geht um den Bau von Häusern aus Bauschutt.

Was unglaublich scheint, wird aktuell in München gelebt: Der Schutt eines Gebäudekomplexes aus den 50-er Jahren soll nicht entsorgt, sondern als wertvoller Wertstoff Wiederverwendung finden.

Zu diesem Zweck wurde das Umweltberatungsinstitut EPEA damit beauftragt, zu prüfen, welche Teile im angedachten Neubau eingesetzt werden können, welche Baustoffe sich für den Wiederverkauf eignen und welche Baustoffe eventuell beim Hersteller zurückgegeben werden können.

Bestandsaufnahme in der Bundesrepublik

Fast die Hälfte der deutschen Gebäude entstand vor dem Jahr 1979. Wärmeschutzvorschriften gab es zu dieser Zeit noch nicht. Dementsprechend energieeffizient erweist sich der Bestand. Zwar wurde teilweise nachgerüstet, jedoch beläuft sich der Anteil der ungedämmten Fassaden – gemäß einer Schätzung des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V. (BDI) – auf rund 65 Prozent.

Sanierungswelle und das geplante Recycling

Da die Bundesregierung die sogenannte Wärmewende vorantreiben will, stehen Sanierungen oder Komplettabriss auf der Tagesordnung. Es stellt sich die Frage: Wohin mit dem Bauschutt? Die Antwort ist denkbar einfach: Am besten gleich beim Neubau wiederverwenden. 

Dazu muss der Abfallbegriff zunächst neu geregelt werden: Schließlich ist Bauschutt nicht gleich Bauschutt. Vor allem mineralische Bestandteile wie Beton oder Stein könnten dann – neben ihrer aktuellen Funktion als Füllmenge beim Straßenbau – im Hochbau sinnvoll ihr zweites Dasein fristen.

Gesetzesentwurf und neues Dokument in Planung

Geregelt werden soll dies im neuen Bauabfall-Gesetz. Das Eckpunktepapier steht für August 2023 auf der Agenda, der Referentenentwurf ist danach geplant. Weiterhin ist ein „digitaler Ressourcenpass“ geplant: Bei Neubauten können die verwendeten Baustoffe hier direkt vermerkt werden. Das erleichtert später die Identifizierung und macht das anschließende Recycling zum Kinderspiel.

Der Bausektor mit Nachhaltigkeit im Blick

Rund 50 Prozent des deutschen Abfalls ist dem Bausektor zuzurechnen. Die Branche liebäugelt jedoch mit Recycling. Dabei geht es nicht nur um die Pläne der Regierung, vielmehr hat der Krieg in Europa zeitweise zu unterbrochenen Lieferketten geführt und somit das Umdenken beschleunigt.

Auf der Messe BAU 2023 war Wiederverwertung ein Schwerpunktthema. Hier gab es Baustahl aus recyceltem Material. Zudem wurde ein Hochleistungsdämmmittel aus Schaum vorgestellt. Auch Dämmputz auf Kalkbasis und Kaltziegel waren Produkte, die Interessierte zum Staunen brachten. Zudem stehen Lehmziegelsteine wieder hoch im Kurs. Seit Urzeiten bewährt, aktuell voll im Trend. 

Foto: © Pexels/pixabay.com

Förderprogramm Heizungstausch: Was Eigentümer wissen müssen

Das hehre Ziel Klimaneutralität bis 2045 rückt ein Stückchen näher. Der Grund: Selbst die Regierung hat mittlerweile erkannt, dass viele Immobilienbesitzer ohne finanzielle Unterstützung scheitern.

Bestandsaufnahme: Die aktuelle Situation in Deutschland

Insgesamt 41 Millionen Haushalte gibt es in Deutschland. Geheizt wird zu 50 Prozent mit Erdgas, zu 25 Prozent mit Heizöl und zu 14 Prozent mit Fernwärme. Somit liegt der Anteil der Heizungsanlagen, die nicht den Vorgaben entsprechen, im Moment bei über 80 Prozent. Stromdirektheizungen und Wärmepumpen bilden mit 3 Prozent das Schlusslicht in Sachen Heizen in Deutschland.

Gesetzesentwurf zum Heizungstausch kurz und knapp erklärt

Zunächst einmal dürfen Immobilienbesitzer aufatmen. Eine prompte Austauschpflicht beim Bestand gibt es nicht. Sollte die Heizung streiken und nicht mehr zu retten sein, gelten Übergangsfristen. Aktuell besteht die Vorgabe, dass Heizkessel, die ab Januar 1991 eingebaut wurden, zudem mit Heizöl oder Gas befeuert werden, nach Ablauf von 30 Jahren ausgesondert werden müssen 

Die neue Regelung im Überblick

Neu installierte Heizungen sollen ab 2024 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Besonders Wärmepumpen leisten gute Dienste. Doch auch eine Stromdirektheizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz seien umweltfreundliche Varianten. Unter bestimmten Bedingungen sind auch Heizlösungen mittels Solarthermie, Biomasse, Wasserstoff oder gar eine Gasheizung, die erneuerbare Gase nutzt, im Gesetzesentwurf vermerkt und damit eine denkbare Alternative.

Finanziellen Förderung des Bundes 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein sogenannter „Klimabonus“ angedacht. Da die Koalition gegen eine Einkommensprüfung votierte, wird die geplante soziale Staffelung nicht kommen. Daher wird in dieser Angelegenheit nicht zwischen Normalverdienern und Millionären unterschieden. 

Aktuell wird der Heizungstausch – je nach gewählter Technologie – in Höhe von 10 – 40 Prozent gefördert. In Zukunft ist angedacht, bei Selbstnutzung eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent zu gewähren. Auch sollen unter bestimmten Bedingungen zusätzliche „Klimaboni“ gewährt werden. Diese belaufen sich auf 10 – 20 Prozent. Eigentümer, die Transferleistungen bekommen, also Wohngeld, Grundsicherung im Alter oder Kinderzuschlag erhalten ganze 20 Prozent. Und auch Eigentümer mit besonders alten und klimaschädlichen Heizungsanlagen bekommen einen Zuschuss, wenn sie vor Ablauf der offiziellen Frist wechseln oder den Anteil an erneuerbarer Energie innerhalb ihres Systems merklich erhöhen.

Ältere Menschen in Selbstnutzung als Sonderfall

Aber es gibt auch hier Ausnahmen von der Regel. In Fällen, in denen die Heizung ihren Geist aufgibt, die Eigentümer über 80 Jahre alt und Selbstnutzer sind, zudem die Anlage nicht mehr als sechs Wohnungen umfasst, greift die Vorgabe nicht. Schließlich würde es diesem Falle eine nicht unerhebliche Härte bedeuten, hier noch einmal eine Investition dieser Größenordnung zu verlangen. 

Wohl den Eigentümern, die von dieser Regelung profitieren. Alle anderen Immobilienbesitzer werden sich wohl oder übel in den nächsten Jahren intensiv dieser Thematik widmen müssen. 

Haben Sie Fragen zum Thema Förderung des Heizungstausches oder möchten Sie eine Immobilie verkaufen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie liebend gern.

Hinweise

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Foto: © Syda_Productions/Depositphotos.com

Der marktgerechte Immobilienverkauf

Beim Immobilienverkauf geht es für selbstnutzende Eigentümer um mehr, als nur Gewinn zu erzielen. Gerade wenn mit dem Immobiliengeschäft ein Umzug, die Tilgung eines bestehenden Darlehens oder der Kauf einer neuen Immobilie verbunden sind, ist jeder Cent wichtig. Wie bekommen Verkäufer einen marktgerechten Preis für ihre Immobilie?

Alles wird teurer. Diese Tatsache macht sich auch bei der Suche nach einem passenden Käufer bemerkbar. Einige können sich den Immobilienkauf nur mit höheren Tilgungsraten leisten. Das bedeutet für Verkäufer: Interessenten legen noch mehr als vorher jeden Cent auf die Goldwaage. Wenn dann auch noch Sanierungen oder Modernisierungen bei der Immobilie notwendig werden, schmälert das den Verkaufspreis. Käufer werden mehr auf den Zustand der Immobilie achten und Mängel als Argument für eine Preissenkung anbringen. 

Gerade weil sich viele in Zeiten von Inflation und hohen Zinssätzen von Immobilienkäufen fernhalten oder gar nicht erst einen Kredit bekommen, gibt es weniger Interessenten als in den Jahren, in denen andere finanzielle Rahmenbedingungen herrschten. Unter solchen Umständen seine Immobilie nicht unter Wert zu verkaufen, kann für einige Eigentümer deswegen eine Herausforderung darstellen. Um trotzdem einen marktgerechten Preis für sein Objekt zu erhalten und Folgekosten zu stemmen, braucht es eine passende Verkaufsstrategie. Das bezieht sich sowohl auf den Preis als auch auf die Vermarktung. Hierfür ist ein regionaler Immobilienmakler der richtige Ansprechpartner. 

Die Basis für die passende Preisstrategie

Um eine Strategie aufzustellen und bei den Preisverhandlungen mit Hand und Fuß zu argumentieren, bedarf es einer professionellen Wertermittlung. Die bekommen Eigentümer durch einen Makler aus ihrer Region. Er kennt die lokale Marktlage am besten. Außerdem bringt er seine langjährige Erfahrung und sein fachliches Knowhow beim weiteren Verkaufsprozess ein. 

Verkaufsstrategie der Marktlage anpassen

Trotz bester Vermarktung und gut durchdachter Preisstrategie kann es sein, dass man um leichte Preisnachlässe nicht herumkommt. Unter Umständen findet sich nur so schnell ein passender Käufer, der sich die Immobilie überhaupt leisten kann. Verhandlungsgeschick ist gefragt. Gerade wenn es ein Notverkauf ist und wenig bis gar keine Erfahrung beim Verkauf von Immobilien vorhanden ist, sollte ein Immobilienmakler hinzugezogen werden. Mit seiner Routine und seiner Erfahrung holt er einen möglichst marktgerechten Preis für den Verkäufer heraus – trotz Preisabschlag. Eventuell ist auch ein Bieterverfahren sinnvoll. Das sollte erst recht über einen Profi laufen. Ob das Bieterverfahren im individuellen Fall besser passt, muss vorher geprüft werden. Ein weiterer positiver Aspekt: Während der Makler verkauft, können sich Eigentümer mehr auf den Umzug, die Immobiliensuche, den Kitawechsel oder andere wichtige Angelegenheiten konzentrieren.

Möchten Sie Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkaufen? Benötigen Sie dafür eine professionelle Wertermittlung oder fachliche Unterstützung? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

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Foto: © ArturVerkhovetskiy/depositphotos.com

Zahl des Monats April: 102 Jahre

Kurioses aus aller Welt: Eine Britin wohnte über 100 Jahre in ein- und derselben Immobilie. Zum 104. Geburtstag entschied sie, es muss noch eine Veränderung im Leben her: Sie entschloss sich, der Immobilie nach all den Jahren den Rücken zu kehren. Das Haus steht seitdem zum Verkauf. 

Die Geschichte begann vor langer, langer Zeit: Vor mehr als 100 Jahren kauften die Eltern von Nancy Gifford für 200 Pfund ein schnuckliges Haus im englischen Dorf Street, in der Grafschaft Somerset. Seinerzeit waren einige Räume noch direkt der Frischluft ausgesetzt: Küche, Toilette und Bad befanden sich unter freiem Himmel. Nichts Ungewöhnliches Anfang des 20. Jahrhunderts.

Sie selbst war damals ein Kleinkind von 2 Jahren, als die Familie ihr neues Domizil bezog. Fortan wohnte Nancy in diesem Haus. Später auch mit ihrem Ehemann. Dort zog sie ihre beiden Kinder, ein Mädchen und einen Jungen groß. Der Sohn namens John, heute stattliche 79 Jahre alt, habe in einem Interview mit der BBC geäußert, dass er eine fantastische Kindheit und Jugend hier erlebt habe. Alle im Viertel seien arm gewesen, dafür aber glücklich.

Natürlich hat sich seitdem am Haus viel getan: Sämtliche Zimmer sind seit Langem überdacht. Auch ist in den ganzen Jahren fleißig saniert und modernisiert worden: Im Moment entspricht das Haus gängigen wohntechnischen Standards in Europa.

Und nun zum Geburtstag dieser felsenfeste Entschluss: Die Immobilie soll den Eigentümer wechseln. Die hochbetagte Nancy gehe nun in ein Heim, da dies ihre Gesundheit gebiete. Das St. Benedict’s Nursing Home in Glastonbury wird fortan ihr Zuhause sein. Schade, wenn eine Familiengeschichte, seit über 100 Jahren fest mit einer Immobilie verwoben, irgendwann ihr jähes Ende findet. Dennoch bleibt ein Hauch Nostalgie wohl bei jedem Immobilienbesitzer zurück. Sein geliebtes Heim wegzugeben, ist manchmal genauso schlimm wie die Trennung von einem geschätzten Menschen.

Die Immobilie selbst, seinerzeit für 200 Pfund erworben, geht nun für 170.000 Pfund – das entspricht umgerechnet 193.800 Euro – über den Ladentisch. Schließlich haben sich die Preise seit 1921 stark verändert: Der Erlös dürfte der Hochbetagten Nancy ein Lächeln ins Gesicht zaubern.

Was die Seniorin denn nun mit dem Verkaufserlös anzustellen gedenke, bleibt vorerst ein Geheimnis. Fest steht, dass ihre Familie es ihr danken wird. Sowohl ihr Enkel Christopher als auch ihre Urenkel Dylan und Abigail werden bestimmt bedacht, wenn es um das Aufteilen des Geldes geht. Vermutlich werden die Kleinsten sich am meisten freuen. Unbedarft und kindlich, wie es seit jeher ihre Art ist. 

Der Verkauf dieser Immobilie lässt schnell die Frage aufkommen, wieviel ein Pfund des Jahres 1921 heute wert wäre: Geht es um den rein rechnerischen Betrag, so sind dies aktuell 39 Pfund. Umgerechnet entspricht dies 44 Euro. Der restliche Erlös ist der Immobilienpreisentwicklung der letzten hundert Jahre geschuldet. Ein Hoch auf die florierende Wirtschaft. Profitieren wird in erster Linie die Familie der Seniorin. Diese wird diesen Schritt Nancy sicher tausendfach danken. 

Foto: © Enzo_V/pixabay.com

Immobilie als Inflationsschutz

Inflation macht keinen Spaß. Was uns seit Anfang 2021 ereilt, zieht weiter Kreise: Durch die massive Verteuerung von Produkten und Dienstleistungen reagieren viele Bürger mit Kaufzurückhaltung. Das hart erarbeitete Geld ist plötzlich halb so viel wert. Viele Menschen fürchten, dass dieser Trend sich fortsetzt, und bangen um ihre Ersparnisse.

Gerade in unsteten Zeiten stellt sich die Frage, wie das eigene mit Müh und Not angehäufte Vermögen geschützt werden kann, damit es nicht der aktuellen Entwicklung zum Opfer fällt. Die Antwort ist simpel: Investieren Sie in Immobilien.

Immobilien sind seit jeher eine solide Geldanlage, die auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgelegt ist. Das Schöne an Immobilien: In circa 30 Jahren hat sich Ihre Investition ausgezahlt. Dies bedeutet, dass der hässliche Grundbuchpassus, welcher die Bank als Eigentümer auswies, durchgestrichen ist und die Immobilie somit ohne Wenn und Aber Ihnen gehört. Sie sind jetzt Eigentümer und können mit dem Objekt tun und lassen, was immer Sie wollen. 

Selbstverständlich könnten Sie das nötige Kleingeld auch in Aktien oder Fonds investieren, jedoch spielten Sie dann mit dem Feuer: Es kann sein, dass Sie gewinnen. Es ist aber ebenso wahrscheinlich, dass Sie verlieren. All jenen Anlegern, die auf Nummer sicher gehen wollen, sei daher nicht zu dieser Investitionsart geraten. 

Immobilien hingegen sind grundsolide. Auf sie ist Verlass. Ein weiterer Vorteil: Berechnen Sie nur einmal die Alternativkosten. Bedeutet im Klartext: Hätten Sie in der Zeit, in der Sie Monat für Monat das Immobiliendarlehen tilgen, Miete bezahlt, wäre das Geld weg und die Wohnung oder das Haus gehörte immer noch jemand anderem. 

Der Wert einer Immobilie jedoch wird mit der Zeit, langsam, aber stetig, steigen. Natürlich ist immer entscheidend, wo sich das Haus oder die Eigentumswohnung befindet. Die Lage und Bewohnerstruktur sind ausschlaggebend: Zunächst haben diese Faktoren Einfluss auf den Kaufpreis der Immobilie. Danach stellt sich die Frage, ob Sie die Immobilie selbst beziehen oder durch Mieteinnahmen Dritter finanzieren möchten. Egal, für welche Alternative Sie sich entscheiden, die Lage hat auf die erzielbare Miete als auch für das eigene Wohlbefinden beträchtlichen Einfluss.

Sind die grundsätzlichen Aspekte geklärt, steht der Suche nach dem passenden Objekt nichts mehr im Wege. Die richtige Immobilie zu finden, ist gar nicht so einfach, wie man immer denkt. Sollten Sie bei diesem Projekt Unterstützung brauchen, stehen wir Ihnen als Makler gern zur Verfügung.

Parallel zur Immobiliensuche gilt es, den optimalen Kredit bei der Bank Ihres Vertrauens an Land zu ziehen: Mit einer Finanzierungszusage in der Hand, bestreiten sich sämtliche Preisverhandlungen mit Eigentümern einfach souveräner. Mein Tipp: Vergleichen Sie die unterschiedlichen Angebote. Denn hier gibt es riesige Unterschiede. Nutzen Sie Ihren zeitlichen Vorsprung und ordern Sie den Kredit, der zu Ihnen und Ihrem Leben passt. Dann findet sich Ihre Traumimmobilie fast wie von selbst.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Immobilie oder suchen Sie aktuell ein Objekt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern. 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Foto: ©alexraths/depositphotos.com

Wie kann ich mir eine Immobilie leisten?

Jung und eigentlich nicht genug Geld für eine Immobilie – trotzdem ist das Eigenheim weiterhin der Traum vieler junger Familien und Paare. Bleibt die Frage: wie kann man sich das leisten? Unsere Eltern haben das doch früher auch geschafft. War es damals wirklich leichter, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen? 

Fakt ist, auch wenn die Immobilienpreise damals schon nicht günstig waren: Mit der Zeit haben sich die Preise immer weiter nach oben entwickelt. Und auch wenn das so ist, eines sollte man nicht vergessen: Damals waren auch die Löhne niedriger. Trotzdem haben Familien das Projekt Eigenheim erfolgreich umgesetzt. Mit der Zeit stiegen die monatlichen Bruttolöhne und -gehälter (Quelle: destatis.de/volkswirtschaftliche Gesamtrechnung), bis heute nachweislich um mehr als 50 Prozent. Auch die Hypothekenzinsen haben sich verbessert. Lagen die Zinsen Anfang der 80er Jahre noch bei ungefähr 9 Prozent, sind es aktuell zwischen drei bis vier Prozent. Eigentlich gute Voraussetzungen – doch woran hapert es? 

Wie Familien sich den Traum einer Immobilie erfüllten

In der Elterngeneration hatte Arbeit einen anderen Stellenwert, auch bei Hausbau oder -sanierung. Bauherren legten oft selbst Hand an. Meist mit der ganzen Familie und handwerklich geschickten Freunden. Neben der Vollzeitbeschäftigung wurde in der Freizeit selbstverständlich am Haus gearbeitet. Regelmäßig wurde ein Teil des verdienten Geldes zur Seite gelegt, Urlaube wurden auf das eigene Land beschränkt oder fielen eine Zeitlang ganz aus. 

Mit Verzicht zum Haus

Wer sich also auch in der jetzigen Zeit eine Immobilie leisten möchte, sollte Verzicht einplanen. Essen bestellen oder Fast Food beim Imbiss kaufen? Am besten nur einmal im Monat oder gleich selbst kochen. Auch der Urlaub bietet Potenzial zum Sparen. Welche weiteren Lebenshaltungskosten sich in welcher Höhe reduzieren lassen und wieviel Immobilie man sich eigentlich leisten kann, kann zusammen mit einem regionalen Makler geklärt werden. Der kann sich gleichzeitig um die Suche nach der Wunschimmobilie kümmern. 

Wer sich eine Immobilie kaufen will, kann das weiterhin schaffen. Mit professioneller Hilfe bei der Vorbereitung, der Suche und der Finanzierung rückt der Traum in greifbare Nähe. Klar ist aber auch, wer in oder um große Metropolen wie Hamburg, Berlin oder München kaufen und bauen möchte, muss tiefer in die Geldbörse greifen. Wer von vorneherein Kosten senken möchte, muss sich in weniger umkämpften Immobilienmärkten umsehen. Auch hier ist ein regionaler Makler der beste Ansprechpartner.

Suchen Sie eine Immobilie in der Region oder brauchen Sie Unterstützung auf den Weg in die eigene Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Zahl des Monats März: 32 Millionen

Die neue Regierung kommt langsam, aber vehement ins Handeln. Der aktuelle Vorstoß: Ab 2024 wird der Einbau neuer Heizungsanlagen auf Basis von Heizöl und Erdgas verboten. Zudem sollen 65 Prozent des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden. Ab 2045 ist geplant, den Betrieb von Öl- und Gasheizung komplett zu verbieten und zu sanktionieren. 

Die Pläne von Robert Habeck verunsichern viele Immobilienbesitzer. Sie haben jedoch im Grunde keine Wahl mehr: Wer seine in die Jahre gekommene Öl- oder Gasheizung nicht durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzt, dem drohen ab 2045 saftige Bußgelder. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt büßen Immobilien, die nicht energieeffizient sind und daher eine schlechte Energieklasse aufweisen, erheblich an Wert ein. 

Experten wie z.B. Ingenieurbüros errechnen den Energiekennwert der Immobilie und geben damit Aufschluss darüber, wieviel Energie ein Haus oder eine Wohnung tatsächlich verbraucht. Die Angabe erfolgt in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²). Diese Werte bilden die Grundlage für die Einteilung in Energieklassen: Von A+ (als bestem Wert) bis H ist alles dabei. Der Energiebedarf der Immobilie ergibt sich dabei aus diversen Faktoren: Heizungsanlage, Dämmung der Gesamtimmobilie, deren Größe und andere Aspekte wie z.B. die Dämmung der Fassade oder die Isolierung der Fenster.

Aktuell besitzt ein Großteil der deutschen Immobilien, genau gesagt ¾ des Gesamtbestandes, die Energieklasse D oder schlechter. Lediglich 13 Prozent weisen Topwerte auf und liegen bei A+, A und B. Für die Besitzer ersterer Gruppe winken düstere Zeiten: Sofern nicht nachgerüstet und saniert wird, droht in den nächsten Jahren ein erheblicher Wertverlust und ab 2045 die Sanktionierung.

Angaben des Bundesverbandes der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) zufolge heizten 2021 von insgesamt 43 Millionen Haushalten ca. 50 Prozent mit Gas und 25 Prozent mit Öl. In Summe sind somit aktuell circa 75 Prozent betroffen. In Zahlen sind dies 32 Millionen Haushalte in Deutschland. 

Was Neubauten anbelangt, sah das Ganze ein wenig anders aus. Hier lagen Gasheizungen bei rund 26 Prozent. Energieschonende Varianten wie z.B. Wärmepumpen wurden aber schon bei etwa 44 Prozent aller Haushalte gewählt und ca. 23 Prozent nutzten 2021 Fernwärme zum Beheizen ihrer Immobilie. Für eine Ölheizung entschieden sich nur rund ein halbes Prozent der Eigentümer.

Die Pläne zur Energieeffizienz werden vor allem Eigentümern, die sich kürzlich für eine Gasheizung entschieden haben, in der Seele schmerzen. Spätestens 2045 hat diese nämlich ausgedient. Bis dahin wird sie womöglich Immobilienbesitzern die Haare vom Kopfe fressen, bedenkt man die aktuellen Gaspreise. Und auch bei einem Verkauf wirkt sich dieser Aspekt negativ aus. 

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Was man über den Immobilienkredit wissen sollte

Banken haben die Vergaberegeln für ein Immobiliendarlehen spürbar verschärft. Vor allem Geringverdiener, junge Familien und Berufsanfänger können sich eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaum leisten. Trotzdem kann das Eigenheim näher sein als man denkt. Was sollte man über den Immobilienkredit wissen?

Rechnen, planen, vergleichen. Darauf kommt es bei einem Immobilienkredit an. Erst recht, wenn das Geld knapp bemessen und/oder wenig Eigenkapital vorhanden ist. Grundsätzlich gilt: Die Immobilie muss zum Budget passen. Das bedeutet: je weniger Wohnfläche, desto erschwinglicher ist das Haus oder die Wohnung. Ein Makler kann Käufer bei der Budgetplanung und der Immobiliensuche unterstützen. Auch beim Vergleich von Finanzierungspartnern hilft der Makler auf Nachfrage.

Welche Faktoren sind bei der Vergabe wichtig?

Neben dem Eigenkapital und der Kredithöhe sind die Laufzeit und die Art der Tilgung bei der Vergabeentscheidung von Bedeutung. Es können zusätzlich Fördermittel beantragt werden, die ebenfalls angegeben werden sollten. Die Tilgung variiert zwischen drei Arten. Das Annuitätsdarlehen, die Ratentilgung und die endfällige Tilgung. 

Von einem Annuitätsdarlehen ist die Rede, wenn Sollzins- und Tilgungssätze mit der Bank vereinbart werden. Die anfallenden Zinsen orientieren sich an der monatlich offenen Restsumme. Das bedeutet: Die Zinsen nehmen mit der Zeit ab und die Tilgungsrate steigt. Der Kredit wird so zum Ende hin schneller abgezahlt. Anders ist das bei der Ratentilgung. Die Tilgungsrate bleibt gleich. Zusätzlich werden die Zinsen getrennt vom Tilgungsanteil gezahlt. Bei der endfälligen Tilgung werden in der Rückzahlungsphase nur die Zinsen gezahlt. Die Tilgungssumme wird am Ende der Kreditlaufzeit komplett beglichen.

Wann beginnt man mit der Finanzierung?

Bevor die Immobiliensuche beginnt, holen sich Interessenten am besten eine Finanzierungszusage ein. Neben den letzten drei Lohnabrechnungen oder dem Steuerbescheid, ist auch ein Nachweis über vorhandenes Eigenkapital zu erbringen. Bei der Höhe der Kreditsumme sollten auch die Kaufnebenkosten und Rücklagen für Reparaturen eingeplant werden.

Förderungen beantragen

Käufer können für energieeffiziente Immobilien finanzielle Hilfe über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Aber auch die staatliche KfW-Bank bietet weitere Förderungen an. Ein Makler kann Interessenten zusammen mit der Bank bei der Beantragung beraten und unterstützen.

Sie fragen sich, wie Sie Ihre Traumimmobilie finanzieren können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern und können Ihnen Finanzierungsexperten empfehlen.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Notverkauf: so vermeiden Sie, dass Ihre Immobilie zum Schnäppchen wird

Es kommt zu Momenten im Leben, in denen eine Immobilie so schnell wie möglich verkauft werden muss. Etwa, wenn man seinen Job verliert oder eine Insolvenz nicht mehr zu vermeiden ist. Oder aber, wenn man sich die Anschlussfinanzierung nicht mehr leisten kann, weil die Zinsen zu hoch sind. Kommt es dann zum sogenannten Notverkauf, werden schnell Fehler begangen, die zu finanziellen Einbußen führen können. Wie vermeidet man das? 

Wenn die Zeit knapp ist, kann es für Unerfahrene schwierig sein, einen kühlen Kopf zu bewahren und rationale Entscheidungen zu treffen. Besonders bei Immobilien, deren Markt schnelllebig ist, kann dies zutreffen. Angesichts der aktuellen Lage mit hoher Inflation und möglichen Zinserhöhungen ist es für Laien noch schwieriger. Welche Strategie ist die richtige, um eine Immobilie schnell zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen?

Vermeiden Sie Zwangsversteigerungen

Erfahrene Immobilienprofis sind sich bewusst, welche Risiken drohen, wenn innerhalb kürzester Zeit keine seriösen Kaufinteressenten gefunden werden. In diesem Fall besteht die Gefahr einer Zwangsversteigerung, bei der Immobilien oft unter ihrem tatsächlichen Wert verkauft werden und Schnäppchenjäger leichtes Spiel haben. Wenn der Erlös des Verkaufs jedoch nicht ausreicht, um die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen, ist das natürlich ungünstig. 

Trotz Zeitdruck wichtige Vermarktungsschritte einhalten 

Um eine Immobilie innerhalb kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, ist es am besten, einen erfahrenen Immobilienexperten hinzuzuziehen, der den lokalen Immobilienmarkt gut kennt. Unerfahrene Verkäufer lassen oft wichtige Vermarktungsschritte aus, da sie denken, dass diese zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Doch dies kann sich negativ auf den Verkauf auswirken, da sich kaum Interessenten melden und wenn doch, haben sie oft niedrige Preisvorstellungen.

Eine professionelle Immobilienbewertung ist daher ein wichtiger erster Schritt, um eine erfolgreiche Vermarktung der Immobilie zu gewährleisten. Sie gibt dem Verkäufer eine realistische Vorstellung davon, welchen Preis er für die Immobilie verlangen kann, und hilft ihm, die richtige Zielgruppe anzusprechen. Ein erfahrener Immobilienexperte kann zudem helfen, die Immobilie optimal zu präsentieren und den Verkaufsprozess zu begleiten.

Bei der Preisverhandlung einen kühlen Kopf bewahren – und einen Profi engagieren

Eine professionelle Immobilienbewertung ist entscheidend, um eine realistische Preisvorstellung zu ermitteln und somit eine gute Verhandlungsposition zu wahren. Zudem kann ein Immobilienexperte bei Verhandlungen mit potenziellen Käufern wichtige Argumente und Fakten liefern, um den Verkaufspreis zu rechtfertigen. Er kann Ihnen nicht nur helfen, den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln, sondern auch die verkaufsrelevanten Unterlagen zu besorgen und Ihre Immobilie gezielt zu vermarkten. Dies kann entscheidend dazu beitragen, dass Ihre Immobilie schnell und erfolgreich zu einem marktgerechten Preis verkauft wird, selbst wenn es sich um einen Notverkauf handelt.

Brauchen Sie Hilfe, weil Ihre Immobilie schnell verkauft werden muss? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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