Scheidungsimmobilie: Zwangsversteigerung unbedingt vermieden

Ist im Falle einer Scheidung eine gemeinsame Immobilie im Spiel, bringt das häufig finanzielle Herausforderungen mit sich. Trennt sich das Paar im Streit und kann es sich hinsichtlich der Immobilie nicht einigen, droht eine Zwangsversteigerung. Diese sollte jedoch vermieden werden. Stattdessen gibt es bessere Alternativen.

Kann sich ein Paar nicht einigen, kann einer von beiden eine Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Damit soll vermieden werden, dass eine der beiden Parteien eine Entscheidung über Jahre hinaus blockieren kann. Doch eine Zwangsversteigerung bringt erhebliche Nachteile mit sich.

Der finanzielle Verlust ist erheblich

Eine Zwangsversteigerung bringt in den meisten Fällen deutlich weniger Geld ein als ein regulärer Verkauf. Der erzielte Preis liegt oft 30 Prozent unter dem Marktwert, da potenzielle Käufer ein Schnäppchen suchen und Unsicherheiten bezüglich des Zustands oder der Nutzung der Immobilie bestehen. Damit verlieren beide Ex-Partner viel Geld – ein finanzielles Desaster, das in einer ohnehin schwierigen Zeit nicht nötig ist.

Die Entscheidungsfreiheit geht verloren

Wer eine Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung veräußert, gibt auch die Kontrolle darüber ab. Das Gericht setzt einen Gutachter ein, der den Wert der Immobilie festlegt, und die Versteigerung erfolgt zu Bedingungen, die von den Beteiligten kaum beeinflusst werden können. Im schlimmsten Fall kommt es dann aufgrund zu weniger Interessenten und Geboten zu einem sehr niedrigen Verkaufspreis, den Sie bei einem Verkauf am freien Markt niemals akzeptiert hätten. 

Es gibt bessere Alternativen

Anstatt eine Immobilie in die Zwangsversteigerung zu treiben, gibt es oft bessere Lösungen. Eine erste Möglichkeit ist, sich an einen Mediator zu wenden. Einige Makler haben eine Zusatzqualifikation als Mediator. Aber auch Makler ohne diese zusätzliche Ausbildung können in Immobilienfragen schlichten und für beide Seiten eine faire Lösung finden.

Eine andere Möglichkeit ist die Auszahlung eines Partners, der andere behält dann die Immobilie. Hierbei sollten jedoch die finanziellen Belastungen im Blick behalten werden, vor allem, wenn der Kredit für die Immobilie noch nicht abgezahlt ist. Denn dann entscheidet auch die Bank, ob der auszahlende Partner, den Kredit für die Immobilie weiter bedienen kann.

Auch eine Vermietung als Zwischenlösung kann eine Möglichkeit sein, beispielsweise wenn sich kein Käufer findet oder der Markt gerade ungünstig ist. Hierfür sind zwei Dinge wichtig: 1. Das ehemalige Paar sollte sich weiterhin gut verstehen, um die Immobilie wirtschaftlich gut zu verwalten. 2. Die Eigentümer sollten sich unbedingt von einem Immobilienprofi beraten lassen, ob eine Vermietung eine sinnvolle Lösung ist.

Die beste Lösung ist häufig ein einvernehmlicher Verkauf. Können sich beide Parteien darauf einigen, die Immobilie gemeinsam zu veräußern, kann die Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkauft werden. Ein erfahrener Immobilienmakler kann hier unterstützen und den Verkaufsprozess professionell begleiten.

Fazit

Eine Zwangsversteigerung im Falle einer Scheidung sollte um jeden Preis vermieden werden, da sie fast immer finanzielle Verluste und unnötigen Stress bedeutet. Wer frühzeitig mit einem Immobilienmakler oder Finanzberater spricht, kann eine individuell passende Lösung finden und den bestmöglichen Weg für beide Ex-Partner wählen.

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Lassen Sie sich frühzeitig beraten! Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine optimale Lösung für Ihre Situation zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein Beratungsgespräch.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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