Nach der Beurkundung des Immobilienkaufs beim Notartermin ist der Verkauf rechtsgültig abgeschlossen. Dennoch müssen sowohl Käufer als auch Verkäufer oft noch eine gewisse Zeit warten, bis der Kaufpreis tatsächlich gezahlt und schließlich die Schlüsselübergabe erfolgen kann.
Viele Verkäufer stellen sich die Frage, wann der vereinbarte Kaufpreis auf ihrem Konto eingeht. Häufig vergehen einige Wochen, bis dies geschieht. Aber warum dauert das so lange?
Der Grund dafür liegt in der sogenannten Kaufpreisfälligkeit, die eine zentrale Voraussetzung für die Zahlung des Kaufpreises darstellt. Diese wird vom Notar festgelegt, sobald bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Schritte, die vor der Kaufpreiszahlung erfolgen müssen
- Eintragung der Auflassungsvormerkung ins Grundbuch
Die Auflassungsvormerkung dient der Absicherung des Käufers und wird vom Grundbuchamt eingetragen. Wie lange dieser Prozess dauert, hängt von den Kapazitäten des jeweiligen Grundbuchamts ab. Besonders in größeren Städten kann es mehrere Wochen dauern, bis der Eintrag vollzogen ist. - Löschung einer bestehenden Grundschuld
Häufig ist auf der Immobilie noch eine Grundschuld eingetragen, selbst wenn der Vorbesitzer das Objekt längst abbezahlt hat. Diese Grundschuld muss vor der Kaufpreiszahlung gelöscht werden. - Prüfung eines möglichen Vorkaufsrechts
In manchen Gemeinden besteht ein kommunales Vorkaufsrecht. Hier muss abgewartet werden, ob die Kommune ihr Vorkaufsrecht ausübt oder darauf verzichtet. - Zustimmung des Verwalters bei Eigentumswohnungen
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung ist oftmals die Zustimmung des Verwalters erforderlich. Verzögerungen können entstehen, wenn die Hausverwaltung ausgelastet ist oder personelle Engpässe hat.
Erst wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und der Notar diese geprüft hat, wird die Kaufpreiszahlung fällig. In der Regel beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage. Dabei ist es unerheblich, ob das Geld auf ein Notaranderkonto oder direkt auf das Konto des Verkäufers überwiesen wird.
Kann der Zeitraum zwischen Notartermin und Kaufpreiszahlung verkürzt werden?
Eine sorgfältige Vorbereitung kann den Zeitraum zwischen dem Notartermin und der Kaufpreiszahlung deutlich verkürzen. Erfahrene Makler sorgen bereits in der Vermarktungsphase dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen bereitstehen und mögliche Hindernisse frühzeitig geklärt werden. Dazu gehören die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Löschung von Grundbuchlasten und die Einholung notwendiger Genehmigungen, etwa durch die Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen.
Wichtig ist zudem eine enge Zusammenarbeit mit Notar, Grundbuchamt und beteiligten Banken, um den Prozess zu beschleunigen. Proaktive Kommunikation und die Sicherstellung der Finanzierung im Vorfeld tragen ebenfalls dazu bei, lange Wartezeiten zu vermeiden und die Kaufpreiszahlung zügig zu ermöglichen.
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Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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