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Online-Immobilienbewertungen: Gut zur Orientierung – ungenau für Preisfindung

Viele Eigentümer nutzen Online-Immobilienbewertungen in der Hoffnung, einen Angebotspreis zu finden. Dabei sind sie nur für eine erste Orientierung geeignet. Denn ein professionelles Gutachten können sie nicht ersetzen.

Viele Online-Rechner funktionieren nach dem gleichen Prinzip: Die wesentlichen Daten werden eingegeben, wie der Standort der Immobilie, die Anzahl der Zimmer, die Wohnfläche, den Zustand und die Art des Objekts und vielleicht noch ein paar andere. Oft genügt das schon für eine erste Werteinschätzung. Online-Rechner können jedoch nicht alle individuellen Merkmale einer Immobilie berücksichtigen. Für einen genauen Immobilienwert reicht es nicht aus.

Bewertungstools lassen wichtige Preisfaktoren außer Acht

In der Regel verarbeitet das Bewertungstools Ihre eingegebenen Daten durch einen Algorithmus. So werden die Immobilien vergleichbar gemacht. Dabei kommt es auf die Qualität der Daten an, die dem Bewertungstool zu Grunde liegen. Es kommt durchaus vor, dass für den Vergleich Angebotspreise herangezogen werden, die womöglich weit über dem Kaufpreis liegen, der am Ende tatsächlich erzielt wurde. Dadurch kann das Ergebnis verfälscht sein. Für Eigentümer ist in der Regel nicht nachvollziehbar, was die Quellen für das Ergebnis sind und wie es zustande kommt.

Die Datenlage für Großstädte ist häufig besser und aktueller. Denn hier werden in der Regel mehr Immobilien verkauft als in den ländlichen und dünn besiedelten Regionen. Dazu kommt, dass sich Eigentumswohnungen auch leichter miteinander vergleichen lassen als Einfamilienhäuser. Bei diesen haben individuelle Faktoren wie Größe des Grundstücks, Zustand des Gartens oder Anbauten wie Garagen und Wintergärten einen größeren Einfluss auf den realen Wert der Immobilie.

Warum eine Online-Bewertung kein guter Angebotspreis ist

Ein sorgfältig ermittelter Angebotspreis ist entscheidend für den Erfolg des gesamten Verkaufsprozesses. Deshalb raten Qualitätsmakler davon ab, sich auf Online-Bewertungsrechner zu verlassen. Beispielsweise kann es sein, dass der Preis, den das Online-Tool ermittelt hat, zu hoch ist. Gehen Sie damit an den Markt, werden Interessenten oft abgeschreckt. Die Folge: Die Verkaufszeit zieht sich in die Länge. Oft wird der Angebotspreis dann unter den eigentlichen Wert der Immobilie gesenkt, um sie überhaupt noch verkaufen zu können. Ist der Angebotspreis dagegen zu niedrig, wird die Immobilie vielleicht schnell verkauft, allerdings lassen sich Eigentümer Geld entgehen – freilich ohne es zu merken.

Wer seine Immobilie reibungslos verkaufen möchte, für den ist es ratsam, sich an einen lokalen Profi-Makler zu wenden. Er ermittelt den Wert aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und seiner tiefgreifenden Kenntnis des Immobilienmarktes. Er berücksichtigt die individuellen Merkmale Ihrer Immobilie und kommt zu einem marktgerechten Preis.

Möchten Sie genau wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Nicht fündig geworden: 

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundst%C3%BCcksbewertung

https://de.wikipedia.org/wiki/Wertermittlung

https://de.wikipedia.org/wiki/Online-Bewertung

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Hilfe für die Eigentümerversammlung

Wohnungseigentümer werden regelmäßig zu einer Eigentümerversammlung eingeladen. Dort kommen alle stimmberechtigten Eigentümer, ihre bevollmächtigten Vertreter sowie sonstige geladene Personen zusammen. Warum ein WEG-Verwalter für diese Versammlung besonders wichtig ist, erfahren Sie hier. 

In der Eigentümerversammlung treffen die Wohnungseigentümer wichtige Entscheidungen bezüglich der einzelnen Wohnungseigentumseinheiten und der allgemeinen Flächen des Hauses wie Gangflächen oder Dachböden. Alle für die Eigentümergemeinschaft relevanten Themen, etwa die Durchführung und Finanzierung von Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen, die Hausordnung, die Gebrauchs- und Nutzungsregeln oder etwaige bauliche Veränderungen, werden in der WEG-Versammlung besprochen und geregelt. Ferner wird von der Eigentümergemeinschaft ein vorausschauender Wirtschaftsplan mit den voraussichtlich anfallenden Aufwendungen für das kommende Wirtschaftsjahr erstellt. Daraus ergibt sich der Betrag, den jeder Eigentümer monatlich für die Bewirtschaftung des gemeinschaftlich verwalteten Eigentums zu entrichten hat. 

Die Einladung zur Versammlung hat in der Regel schriftlich spätestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin zu erfolgen. Sie wird in der Regel vom Verwalter an die einzelnen Eigentümer verschickt, für gewöhnlich zusammen mit der Jahresabrechnung, die sämtliche Ausgaben und Einnahmen der vergangenen Rechnungsperiode beinhaltet. 

Was sind die Aufgaben des Verwalters? 

Organisiert und geleitet wird die Eigentümerversammlung, gemäß Geschäftsordnung, vom WEG-Verwalter. Der Verwalter prüft zu Beginn, ob die erschienenen Personen überhaupt zur Teilnahme berechtigt sind. Er eröffnet die Versammlung offiziell und begrüßt die Teilnehmer. Gibt es während der Versammlung Zwischenfragen, gehen diese direkt an den Verwalter. Geht es darum, Beschlüsse zu fassen, ermittelt der Verwalter, ob die Eigentümerversammlung beschlussfähig ist und gibt auch das Ergebnis bekannt. Sämtliche Beschlüsse werden vom Verwalter protokolliert und in die Beschlusssammlung eingetragen.

Spätestens zum Ende der dritten Woche nach der Versammlung hat der Verwalter ein Versammlungsprotokoll zu erstellen, es zu unterzeichnen und einem Wohnungseigentümer zur Unterschrift vorzulegen. Ist ein Verwaltungsbeirat bestellt, ist auch die Unterschrift des Beiratsvorsitzenden notwendig. Wenn im Verwaltervertrag oder in der Gemeinschaftsordnung eine Versendepflicht des Verwalters vereinbart ist, hat dieser das Protokoll der Eigentümerversammlung innerhalb der dreiwöchigen Frist an die Eigentümer zu versenden. So ist gewährleistet, dass sie das Dokument noch vor Ablauf der einmonatigen Frist zur Beschlussanfechtung einsehen können. Das Protokoll enthält sämtliche Beschlussfassungen sowie Erklärungen der Teilnehmer. Es sollte zudem durch Erläuterungen sowie versammlungsrelevante Berichte und Textpassagen ergänzt werden.

Suchen Sie einen professionellen Immobilienverwalter, der die Organisation und die Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung für Sie übernimmt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Weitere Infos finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigent%C3%BCmerversammlung

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Wohnungseigentuemerversamlung.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Zahl des Monats

28 %

28 Prozent der Deutschen haben sich nach eigenen Angaben bei der Auswahl Ihres neuen Zuhauses nach rein sachlichen Kriterien entschieden. Sie wogen nüchtern ab, welche Suchkriterien erfüllt wurden und ob sie demzufolge mit der Immobilie zufrieden sein konnten. Das ergab eine Studie des Baufinanzierers Interhyp. Dabei wurde das Verhalten in der gesamten Phase der Immobilienfindung bis zur Kaufentscheidung analysiert. 23 Prozent verließen sich dagegen bei der Entscheidungsfindung vorwiegend auf ihr Bauchgefühl. Und 17 Prozent gaben an, dass der Fund der Immobilie reine Glückssache gewesen ist.

Ferner waren 83 Prozent der Befragten der Meinung, dass der Kauf einer Immobilie eine Entscheidung von großer Tragweite für das ganze Leben ist. Lediglich 45 Prozent stimmten der Aussage zu, man sei beim Kauf einer Immobilie genauso flexibel bei der Anmietung einer Mietwohnung. 

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Grundbucheinträge – Rechte, Pflichten, Belastungen

Jeder der eine Immobilie besitzt, muss im Grundbuch eingetragen sein. Allerdings kennen sich die wenigsten Hauseigentümer bis ins Einzelne mit diesen Einträgen aus. Speziell wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, aber weiter darin wohnen bleiben wollen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte durch die richtigen Grundbucheinträge absichern. Geschieht das nicht, kann es später zu bösen Überraschungen kommen. 

Nießbrauchrecht oder lebenslanges Wohnrecht

Das Haus ist Ihnen zu groß geworden. Nun planen Sie den Verkauf, möchten aber gerne lebenslang darin wohnen bleiben. Ein Immobilienexperte wird Ihnen empfehlen, die Möglichkeit des lebenslangen Wohnrechts in Betracht zu ziehen. Außerdem besteht die Möglichkeit, anstatt eines lebenslangen Wohnrechts ein Nießbrauchrecht zu vereinbaren. Sollten Sie einmal pflegebedürftig werden, können Sie in diesem Fall das Haus vermieten und sich damit die Pflegeheimkosten finanzieren. Denn das Nießbrauchrecht schließt nicht nur ein Wohnrecht ein, sondern auch das Recht, weiterhin Nutzen aus der Immobilie zu ziehen. Allerdings bedeutet das auch, dass Sie weiter für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich sind. 

Eintrag in Abteilung II des Grundbuchs

Sofern Sie sich nicht vorstellen können, das Haus später noch einmal zu vermieten, sollten Sie sich in Absprache mit den Kaufinteressenten lieber für das lebenslange Wohnrecht entscheiden. Wichtig ist, dass dieses, ebenso wie das Nießbrauchrecht, nicht nur im Kaufvertrag festgehalten, sondern auch im Grundbuch eingetragen wird. Hierzu dient die Abteilung II des Grundbucheintrags, in der Lasten und Beschränkungen des Grundstücks eingetragen werden. Das lebenslange Wohnrecht wird hier als Grunddienstbarkeit aufgeführt. Der Grundbucheintrag ist wichtig, um das Wohnrecht auch bei einem weiteren Verkauf sicherzustellen. Denn wird es nur im Kaufvertrag festgehalten, besteht die vertragliche Bindung auch nur zwischen dem Wohnrechtnutzer und dem aktuellen Eigentümer. 

Das Rückforderungsrecht

Ein Immobilienexperte wird Ihnen beim Verkauf Ihrer Immobilie weiterhin empfehlen, sich neben dem Wohnrecht auch ein Rückforderungsrecht eintragen zu lassen. Denn da die neuen Eigentümer das Haus über einen Kredit finanzieren, steht das Pfandrecht der Bank noch über Ihrem Wohnrecht. Sollten die neuen Eigentümer insolvent sein und es zu einer Zwangsversteigerung kommen, wäre ihr Wohnrecht damit aufgehoben. Durch das Rückforderungsrecht kann die Immobilie in einem solchen Fall wieder zurück auf die ehemalige Eigentümerin überschrieben werden. 

Sie möchten eine Immobilie mit einem eingetragenen Wohnrecht verkaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. 

Nicht fündig geworden: 

https://www.anwalt.org/niessbrauch/

https://www.grundbuch.de/abteilung-2.html

http://www.grundbuch-portal.de/

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Durch Eigentum verbunden – Die Wohnungseigentümergemeinschaft

Wenn Sie eine Wohnung gekauft haben, sind Sie automatisch auch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geworden. Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung haben Sie Sondereigentum erworben und Anteile an Gemeinschaftseigentum. Das bringt Rechte aber auch Pflichten mit sich.

Immobilieneigentum wird mit der Teilungserklärung aufgeteilt. Damit entsteht auch die WEG. Die Teilungserklärung gehört zu den wichtigsten Dokumenten des Immobilienverwalters. Sie regelt sowohl die Aufteilung des Gebäudes als auch die Rechten und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer.

Alle Besitzer einer Wohnung (Sondereigentum) sowie die Räumlichkeiten einer WEG-Immobilie, die als Teileigentum geführt werden, bilden eine WEG. In einem Vertrag werden Sondereigentum wie Wohnungen und Teileigentum wie beispielsweise gewerbliche Räume dokumentiert. Da alle Miteigentümer einer WEG immer Sonder- oder Teileigentum sowie zusätzlich Anteile am Gemeinschaftseigentum besitzen, müssen sich Miteigentümer an den Ausgaben der WEG beteiligen.

Um die Ausgaben der WEG zu decken, zahlen Miteigentümer ein Hausgeld. Dieses wird in der Regel monatlich im Voraus bezahlt, entsprechend der jeweiligen Miteigentumsanteile. Das Hausgeld ist also eine Art Abschlagszahlung für die Kosten zur Bewirtschaftung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.

Da in einer WEG unterschiedliche Menschen mit jeweils eigenen Charakteren, Interessen und Ansichten miteinander verbunden sind, bleiben auch mal Konflikte nicht aus. Mindestens einmal pro Jahr muss die Eigentümerversammlung stattfinden. In dieser Versammlung berät die Eigentümergemeinschaft nach gemeinschaftlich-demokratischen Regeln die Verwaltung und Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums. Alle Miteigentümer sollten sich mit dem nötigen Respekt begegnen und auch kritische Stimmen anhören. Nur so kann die Eigentümerversammlung konstruktiv arbeiten.

Gelegentlich kommt es aber vor, dass Miteigentümer sich uneinig sind. Schließlich geht es um finanzielle und verwaltungstechnische Angelegenheiten, die für die Laien oft nicht leicht verständlich sind. Das kann dazu führen, dass Miteigentümer entweder zu hohe Kosten tragen müssen, oder im umgekehrten Fall die monatlichen Abschläge zur Deckung der Kosten nicht ausreichen. Ebenso kann bei ungenügender Pflege des Gemeinschaftseigentums der bauliche Zustand des Hauses verschlechtern, was zu einer Wertminderung der Immobilie führen kann.

Eine professionelle Hausverwaltung beugt solchen Entwicklungen vor. Sie kümmert sich um die ordnungsgemäße Verwaltung der Immobilie. Sie ist mit der Verwaltung der Finanzen wie dem Hausgeld, der Begleichung von Rechnungen, dem Prüfen der Kontostände, der Bildung von Rücklagen der WEG sowie der Erstellung der Jahresabrechnung pro Wirtschaftsjahr vertraut. Ebenso sorgt sie für eine ordnungsgemäße Durchführung der Eigentümerversammlung sowie einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung. Schließlich gibt es auch hier rechtliche Fallstricke. Darüber hinaus stellt sie die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums sicher, damit der Wert und der Bauzustand der gemeinsamen Immobilie erhalten bleiben.

Suchen Sie einen professionellen Immobilienverwalter, der sich um die Wohnungseigentümergemeinschaft kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Weitere Infos finden Sie hier:

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Wohnungseigentuemerversamlung.pdf?__blob=publicationFile&v=8

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigent%C3%BCmergemeinschaft

https://www.sueddeutsche.de/geld/eigentuemerversammlung-vertagen-was-geht-1.4871154

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Zahl des Monats

85 %

85 Prozent der Deutschen leben sicher. Sie haben noch nie einen Einbruch erlebt. Diese Zahl ergab sich jedenfalls bei einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov, an der insgesamt 2047 Menschen teilgenommen haben. Die Möglichkeiten zum Schutz des eigenen Hauses oder der Wohnung sind vielfältig. Rund ein Viertel der Bevölkerung setzt unter anderem auf Bewegungsmelder beziehungsweise auf eine automatische Beleuchtung.

Weiter gaben die Befragten an, zusätzliche Sicherheitsschlösser oder Verstärkungen an der Haustür (21 Prozent) oder Schlösser an Fenstern (20 Prozent) und Balkontüren (19 Prozent) installiert zu haben. Jeder dritte Deutsche (33 Prozent) hat hingegen keinen zusätzlichen Einbruchschutz. Die Daten zeigen deutlich, dass Personen, die bereits Opfer eines Einbruchs geworden sind, häufiger auf mindestens eine zusätzliche Schutzmaßnahme zurückgreifen als jene, die bisher verschont blieben. 

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Anschlussfinanzierung – Welche Option ist die beste?

Über die Finanzierung einer Immobilie machen sich Kaufinteressenten meist viele Gedanken. Wenn diese aber einmal steht, vergisst man leicht, dass sich die Rahmenbedingungen in der Zukunft durchaus ändern können. Nach 5, 10, 15 oder 20 Jahren gilt die Zinsbindung nicht mehr. Sofern Ihr Immobilienkredit bis dahin noch nicht vollständig abgezahlt ist, benötigen Sie eine Anschlussfinanzierung. Dann sollten Sie gut informiert sein, welche Optionen Sie haben – die richtige Entscheidung kann sich lohnen!

Frühzeitig planen

Bevor die aktuelle Finanzierung ausläuft, meldet sich in der Regel die Bank bei Ihnen. Für den Kreditnehmer lohnt es sich aber, sich schon früher – ungefähr ein Jahr vor dem Ablauf des aktuellen Kreditvertrags – über die Anschlussfinanzierung zu informieren und die aktuellen Zinsen im Auge zu behalten. Sind die Bauzinsen niedrig, ist das eine günstige Gelegenheit. Die Raten für das Haus können so deutlich gesenkt werden.

Wo stehen die Zinsen?

Sie sollten also für den Zeitraum kurz vor der Anschlussfinanzierung aufmerksam beobachten, wie sich die Zinsen entwickeln. Steigen sie vielleicht? Dann gilt es, schnell zu handeln, um steigende Raten eventuell noch zu verhindern. Könnten sie sinken, lohnt es sich hingegen abzuwarten. Unabhängige Experten sagen Ihnen, in welche Richtung der Trend geht.

Welche Anschlussfinanzierungen gibt es?

Eine Möglichkeit ist die sogenannte Prolongation. Das bedeutet: der bestehende Vertrag wird mit der bisherigen Bank verlängert. Die Zinsen werden dabei an die aktuelle Marktlage angepasst. Das ist in der Regel der geringste Aufwand und eine erneute Bonitätsprüfung ist in diesem Fall meist nicht erforderlich. Außerdem erspart sich der Kreditnehmer die Kosten für eine Übertragung der Grundschuld beim Wechsel zu einer anderen Bank. Andererseits könnten Angebote einer anderen Bank günstiger sein. Es lohnt sich also, Angebote anderer Banken zu prüfen – auch um sie in der Verhandlung mit der bisherigen Bank zu nutzen.

Eine zweite Möglichkeit ist die Umschuldung. Das bedeutet, die Anschlussfinanzierung wird bei einer anderen Bank abgeschlossen. Natürlich ist diese Variante nur sinnvoll, wenn man dadurch günstigere Konditionen bekommt. Da die Grundschuld in diesem Fall auf eine andere Bank übertragen wird, müssen allerdings Grundbuch- und Notarkosten gezahlt werden. Bei einem guten Angebot können die niedrigeren Zinsen das aber ausgleichen.

Eine dritte Möglichkeit ist das Forward-Darlehen. Dabei können Kreditnehmer schon einige Monate vor Ende der Zinsbindung ein neues Darlehen abschließen. Das kann sich lohnen, wenn es zu einem Zeitpunkt geschieht, an dem die Zinsen sehr günstig sind. Es ist aber auch eine sinnvolle Option, wenn es Anzeichen für steigende Bauzinsen gibt. Denn mit dem Forward-Darlehen sichert sich der Kreditnehmer die aktuellen, günstigen Zinsen, bevor es zu einem Anstieg kommt. Aber Achtung! Für das Forward Darlehen wird in der Regel ein Zinsaufschlag erhoben. Dies sollten Kreditnehmer in ihrer Berechnung berücksichtigen.

Sind Sie unsicher bei der Anschlussfinanzierung für Ihre Immobilie? Oder möchten Sie wissen, wie sich die Lage am Immobilienmarkt verändert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Weitere Infos finden Sie hier:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung/immobilienfinanzierung-haeufige-fragen-und-antworten-6992

https://rp-online.de/leben/bauen/finanzierung-einer-eigenen-immobilie-ohne-eigenkapital_aid-44073425

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienfinanzierung

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Gehwege: Wer beräumt sie eigentlich?

Der Regen im Frühling, das Laub im Herbst, der Schnee im Winter: Jede Jahreszeit hinterlässt ihre Spuren an der Immobilie. Als Resultat bleiben glatte oder aufgequollene Fußwege, die das Gehen auf dem Gelände zu einem unschönen Abenteuer machen. Zum Glück haben Sie in der Eigentümerversammlung beschlossen, dass die Hausverwaltung die Bereinigung der Schäden übernimmt. 

Die Wohnungsgemeinschaft und damit auch die Hausverwaltung sind verantwortlich für die Räumung auf Bürgersteigen, Hauseingängen, den allgemein zugänglichen Wegen auf dem Grundstück und den Wegen zu den Garagen und Mülltonnen. Dabei reicht es auf Bürgersteigen aus, wenn der Weg in der Breite von einem Meter freigeschaufelt wird, sodass zwei Passanten aneinander vorbeigehen können. Sonstige Wege auf dem Grundstück müssen nur in einer Breite von einem halben Meter begehbar sein.  Dies trifft nicht für unbefugte Privatwege zu, die zum Beispiel als Abkürzung genutzt werden, da diese nur der reinen Bequemlichkeit dienen. 

Nicht jedes Blatt muss sofort entsorgt werden 

Wenn es um die Regelmäßigkeit der Reinigung geht, so sollte gesagt sein, dass nicht jedes Laub Blättchen sofort entsorgt werden muss. Dies stellt eine unzumutbare Arbeit für die Hausverwaltung dar. Wann genau die Gehwege außerhalb des Grundstückes bereinigt werden müssen, entnimmt man den Regelungen in der Satzung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. 

Denken Sie daran, dass das Schneeräumen im Winter auch mehrmals am Tag erforderlich sein und nur bei anhaltendem Schneefall entfallen kann. Viele Eigentümergemeinschaften erstellen einen Kehr- und Räumungsplan gemeinsam mit ihrer Hausverwaltung. Dort wird ganz genau festgehalten an welchen Tagen und zu welchen Zeiten die Gehwege in Ordnung gebracht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit der Einstellung eines Fremdbetriebes durch die Hausverwaltung, der sich um die Instandhaltung der Gehwege kümmert. Allerdings benötigt dies den Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung. 

Kontrolle ist Pflicht

Wen auch immer Sie für die Instandhaltung der Gehwege verantwortlich machen, eine gewisse Kontrollpflicht wird Ihnen nicht erspart bleiben. Stichprobenartige Kontrollen durch die Eigentümer oder Hausverwaltung müssen erfolgen. Denn, sollte zum Beispiel der Winterdienst den Gehweg außerhalb des Grundstückes nicht gründlich genug räumen, haftet die Gemeinschaft neben dem Dienstleister auf Schadensersatz, wenn es wegen der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Winterdienstes zu einem Schaden kommt.

Hat sich die Gemeinschaft entschlossen, die Wege und Zugänge selbst zu räumen, sollten sie darauf achten, dass jeder Eigentümer auch seiner Verpflichtung nachkommen kann, sonst kann es im Schadensfall teuer werden. In Oldenburg kam es zu einem Glatteisunfall, weil ein 82-jähriger Eigentümer seinen Pflichten nicht mehr nachkommen konnte. Die Gemeinschaft musste für den Schaden haften.

Sind Sie sich unsicher, worauf bei der Instandhaltung von Gehwegen auf Ihrem Grundstück zu achten ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. 

Nicht fündig geworden: 

https://de.wikipedia.org/wiki/Eigent%C3%BCmergemeinschaft

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigent%C3%BCmergemeinschaft

https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftseigentum

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Zahl des Monats

70 %

Das ist die Anzahl der Deutschen, die ihren Nachbarn mögen. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes YouGov haben mehr als zwei Drittel der Befragten ein gutes Verhältnis zu ihren Nachbarn. 60 Prozent geben an, dass sie sich gerne mal mit den Nachbarn unterhalten. Jeder Zehnte würde sogar mit den engsten Nachbarn in den Urlaub fahren. Distanz ist den meisten Deutschen dennoch sehr wichtig. Lediglich 6 Prozent der Befragten verbringen ihre Freizeit gemeinsam mit ihren Nachbarn. Und nur 4 Prozent gaben an, bei ihren Nachbarn ein und aus zu gehen. 

Als nicht ganz so rosig bewerten 11 Prozent der Befragten ihre nachbarschaftliche Situation. 2 Prozent der Befragten gaben zu, zerstritten zu sein. Jeder siebte Erwachsene hat überhaupt kein Verhältnis zu seinen Nachbarn und 15 Prozent gaben zu, ihren Nachbarn nicht mal zu kennen. Das größte Ärgernis zwischen den Nachbarn ist übrigens das Nichteinhalten von Ruhezeiten und zu laute Musik.

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Mehr Freiheit – beim Wohnen in der Zukunft

Aus dem eigenen Haus in ein Altersheim zu ziehen, ist für viele Senioren eine schwere Entscheidung. In der Zukunft könnte es dazu Alternativen geben. Für ältere Menschen soll es zukünftig durch neue Wohnformen und smarte Technologien möglich sein, selbständig und unabhängig zu leben.

Viele Menschen im hohen Alter sind heute fitter und lebensfroher denn je. Da die Lebenserwartung der Menschen steigt, sind neue Ideen für das Wohnen im Alter gefragt. Altersheime alleine werden dem demografischen Wandel nicht gerecht werden können. Deswegen arbeiten Architekten und Bauingenieure an neuen Wohnkonzepten, die für die Generation Ü60 besser passen. Hier geht es nicht nur um barrierefreies Wohnen, sondern auch um Unabhängigkeit. Erreichen will man das durch Wohnkomplexe, in die viele altersrelevante Dienstleistungen bereits integriert sind, wie beispielsweise eine Einkaufshilfe oder die häusliche Pflege. Aber auch der soziale Aspekt spielt hierbei eine Rolle. So kommt es auf die Durchmischung der Bewohner an. Senioren sollen sowohl Kontakt zu anderen Senioren haben, aber auch zu jüngeren Generationen.

Smarter und sicherer

Das so genannte Ambient Assisted Living soll das Leben von Senioren erleichtern. Smarte Technologien wie Sensoren in der Wohnung sollen den Bewohnern Arbeit abnehmen. Sie erkennen beispielsweise, wann Licht eingeschaltet, der Herd ausgeschaltet oder wann eine offene Balkontür geschlossen werden muss. Unfall- und Einbruchsrisiken werden so minimiert.

Singles und Geschiedene

Die steigende Anzahl von Singlehaushalten und die Wohnraumverknappung beeinflussen schon jetzt unsere Immobilienmärkte. Nicht nur in den Metropolen, sondern auch in deren Speckgürteln, ist der Wohnraum in den vergangenen Jahren immer knapper geworden. Ein Ende dieses Trends ist noch nicht absehbar. Wo es in der Breite eng wird, muss vermehrt in die Höhe gebaut werden. Da Wohnungen künftig vermutlich etwas knapper ausfallen, muss sich die Bauindustrie etwas Neues einfallen lassen. Denn die geringere Anzahl an Quadratmetern soll kompensiert werden mit höherer Qualität, mehr Komfort und Nachhaltigkeit.

Zusätzlich rücken auch so genannte „Shared Spaces“ in den Fokus. Das sind Bereiche, welche die Bewohner gemeinsam nutzen. Das können sowohl Fitnessräume oder Bibliotheken sein, aber auch Gemeinschaftsküchen oder Räume für gemeinsame Treffen. So können die Bewohner des Hauses miteinander kommunizieren und gemeinsam Zeit verbringen. Optimal sind solche Wohngemeinschaften für Senioren, Singles, Geschiedene oder Alleinerziehende.

Nachhaltiges Wohnen mit Holz

Auch die Umwelt soll immer mehr geschont werden. Solarenergie, Erdwärme oder Holzpellets sind bereits ein wichtiger Baustein einer ökologischen und nachhaltigen Energieversorgung. Zusätzlich gewinnen natürliche Baumaterialen wie Holz für eine nachhaltige Bauweise immer mehr an Bedeutung. Erste Hochhäuser werden bereits mit Holz errichtet.

So können Menschen wie Umwelt in Zukunft von neuen Wohnkonzepten profitieren.

Haben Sie Fragen zu Wohnen im Alter oder überlegen Sie Ihre Immobilie barrierefrei umzubauen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Weitere Infos zum Wohnen in der Zukunft finden Sie hier:

https://www.zukunftsinstitut.de/artikel/wohnen/pioniere-fuer-kuenftige-wohnkonzepte/

https://www.zukunftsinstitut.de/artikel/immobilien-2040-studie-die-stadtwirtschaft-von-morgen/

https://www.technik-zum-menschen-bringen.de/themen/digitale-gesellschaft/wohnkonzepte-der-zukunft

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Warum lohnt sich eine professionelle Hausverwaltung?

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es bei der Eigentümerversammlung zu beachten? Wie organisiere ich die Anfragen meiner Mieter? Ist das Erneuern der Fenster Instandhaltung oder Aufwertung? Viele Eigentümer sind bei der Verwaltung Ihrer Immobilie unsicher. Kaum einer kann gleichzeitig Jurist, Kaufmann und Haustechniker sein. Wer dennoch versucht, das alles zu stemmen, lässt sich das oft viel Mühe, Zeit und Geld kosten.

Die Hausverwaltung erledigt in erster Linie alle Dinge, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen. Dieses muss nämlich in technischer, kaufmännischer und rechtlicher Hinsicht im Interesse aller Eigentümer verwaltet werden. Zu den Aufgaben und Befugnissen des Verwalters gehören laut §27 WEG die Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer, sowie für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen. Außerdem gehört es zu den Aufgaben der Hausverwaltung die  für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere in dringenden Fällen auch sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums notwendig sind. Dabei muss der Verwalter den Instandhaltungsbedarf durch kontinuierliche Kontrollen frühzeitig erkennen und Maßnahmen ergreifen. 

Dies natürlich nur im Rahmen seiner Befugnisse. Sofern er damit beauftragt wurde, vergibt er die notwendigen Aufträge an Handwerker. Sollten die anfallenden Kosten das veranschlagte Budget überschreiten, muss er zunächst die Eigentümergemeinschaft darüber informieren. In der Regel überträgt aber der Hausverwalter die auszuführenden Dienstleistungen, wie die Reinigung des Hausflurs oder die Schneeräumung, an einen Hausmeister.  auch die technische Verwaltung einer betreuten Immobilie. Hierbei muss der Verwalter den Instandhaltungsbedarf durch kontinuierliche Kontrollen frühzeitig erkennen und Maßnahmen im Rahmen seiner Befugnisse ergreifen. Sofern beauftragt, vergibt er notwendige Aufträge an Handwerker und vergleicht im Vorfeld das Preis-/Leistungsverhältnis mehrere Anbieter. Sollten die anfallenden Kosten das veranschlagte Budget überschreiten, muss er selbstverständlich die Eigentümergemeinschaft benachrichtigen.
In der Regel überträgt der Hausverwalter die regelmäßig auszuführenden Dienstleistungen, zum Beispiel die Reinigung des Hausflurs oder das Schneeräumen, an einen Hausmeister und Serviceanbieter.

Auch die Verwaltung der Gelder fällt in den Aufgabenbereich der Hausverwaltung. Und speziell dabei hat der Hausverwalter besondere Pflichten. Er muss zum Beispiel die Gelder der Wohnungseigentümer streng von seinem Vermögen getrennt halten. Es ist ein sogenanntes offenes Fremdkonto einzurichten, deren Inhaber die Wohnungseigentümer sind und über das der Hausverwalter lediglich die Verfügungsberechtigung besitzt. 

Für jedes Haushaltsjahr muss der Hausverwalter einen Wirtschaftsplan aufstellen. Darin enthalten sind unter anderem die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, sowie die Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zur Instandhaltungsrücklage. Die Wohnungseigentümer müssen auf den von ihnen beschlossenen Wirtschaftsplan in der Regel monatlich Vorschüsse (Hausgeld) leisten, deren Eingänge der Verwalter überwacht. 

Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Verwalter eine Abrechnung zu erstellen, die von den Wohnungseigentümern auch jederzeit durch Mehrheitsbeschluss verlangt werden kann. Über die Abrechnung und Rechnungslegung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer ebenfalls durch Stimmenmehrheit. 

Weiterhin ist die Hausverwaltung dazu verpflichtet mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Dieses erfolgt in der Regel in schriftlicher Form unter der Fristwahrung von einer Woche, sofern keine Dringlichkeit besteht. Soweit nicht anders beschlossen, übernimmt die Hausverwaltung dabei die Führung. 

Sie suchen jemanden, der sich um die Verwaltung Ihrer Immobilie kümmert? Kontaktieren Sie uns? Wir beraten Sie gern. 

Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier: 

https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverwaltung

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienmarkt

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigent%C3%BCmerversammlung

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Zahl des Monats

20 €

Das ist die gesetzlich geregelte Gebühr für die beglaubigte Abschrift eines Grundbuchauszuges. Ein einfacher Grundbuchauszug kostet 10 Euro. Für die reine Grundbucheinsicht werden keine Gebühren erhoben. Die Gebühren beim eingeschränkten automatisierten Abrufverfahren belaufen sich auf 50 Euro für die Einrichtung sowie acht Euro je Grundbuchblatt. Für das uneingeschränkte automatisierte Abrufverfahren wird keine Einrichtungsgebühr erhoben. 

Der Grundbuchauszug wird vor allem dann benötigt, wenn ein Immobilienkauf bevorsteht. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sollte der Grundbuchauszug maximal 2 Wochen alt sein. Denn der Käufer sollte vor dem Kauf wissen, welche Eintragungen für das Grundstück vorliegen. Zum Beispiel Hypotheken oder das Wohnrecht Dritter. Auch wenn es um die Finanzierung einer Immobilie geht, spielt der Grundbuchauszug eine Rolle, nämlich im Rahmen einer Beleihungsprüfung durch die kreditvergebende Bank. Sie erfolgt immer dann, wenn eine Immobilie mithilfe eines Darlehens finanziert werden soll. 

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Die Immobilie als Vorerbe

Laut Experten umfasst mittlerweile jedes zweite Erbe in Deutschland eine Immobilie. Damit darum kein Streit entsteht, denken viele schon zu Lebenszeiten daran Immobilien, Geld und auch Unternehmen auf die Nachkommen übertragen zu lassen. Jedoch gibt es hier einiges zu beachten.

Die eigenen vier Wände sind Ihnen zu groß geworden, seitdem die Kinder ausgezogen sind. Auch die Treppen werden immer höher und den Garten zu pflegen ist schon lange nicht mehr so einfach. Deshalb haben Sie Ihre Immobilie verkauft und sind in eine altersgerechte Eigentumswohnung gezogen. Von dem Geld, was Sie vom Verkauf Ihres Hauses noch übrig hatten, haben Sie sich eine lange Reise gegönnt und der Rest ging an die Enkelkinder. Aber an eines haben Sie nicht gedacht: Was wird später aus der Eigentumswohnung? 

Wenn Sie nicht der gesetzlichen Nachfolgeregelung nachgehen, einen Erbvertrag oder ein Testament aufsetzen wollen, können Sie sich auch für die vorweggenommene Erbfolge entscheiden. Dies bedeutet, dass die Übertragung des Erbes bereits zu Lebzeiten stattfindet. Der Vorteil besteht darin, dass die Erbschaftssteuer und der Pflichtteil, auf den enterbte Angehörige einen Anspruch haben, reduziert werden können. Die vorweggenommene Erbfolge ist vor allem dann sinnvoll, wenn einzelne Erbteile – wie eine Immobilie – an bestimmte Personen, wie Ehegatten oder Kinder, übertragen werden sollen.

Möchten Sie zum Beispiel als Erblasser Ihren Kindern einen möglichst frühen Einstieg in das Berufsleben ermöglichen oder den Ehepartner absichern, ist die vorweggenommene Erbfolge eine geeignete Lösung. Bei der vorweggenommenen Erbfolge handelt es sich aber nicht um eine reine Schenkung, da auch eventuelle Belastungen, wie Hypotheken oder Schulden, mitübertragen werden.

Ihr Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen, bedeutet auch Ihre Existenzgrundlage aus der Hand zu geben. Daher ist es als Erblasser wichtig, Ihre Existenz zu sichern, indem Sie Rechte am Vermögen behalten. Das Nießbrauchrecht erlaubt Ihnen, das übertragene Vermögen zu nutzen und zu verwalten. Es empfiehlt sich also, alle denkbaren Interessenlagen und Ihre Rechte am Vermögen im Übergabevertrag zu regeln.

Im Falle Ihrer Eigentumswohnung können Sie also ein lebenslanges Wohnrecht im Vertrag vermerken lassen. Somit kann Ihre Wohnung weder verkauft, noch vermietet werden, solange Sie darin wohnen. Außerdem ist es sinnvoll auch Rückforderungsrechte in den Vertrag aufnehmen zu lassen. Unter bestimmten Umständen haben Sie als Vererbender so die Möglichkeit, das übertragene Vermögen zurückzufordern. Durch die Ausübung des Rückforderungsrechts werden Sie wieder zum Eigentümer. Umstände, die dazu führen könnten, wären, wenn der Übernehmer Ihrer Wohnung diese weiterverkaufen würde oder verschuldet wäre. Sollte eine Privatinsolvenz drohen, können Sie Ihr Erbe zurückerhalten. So wird gewahrt, dass das Erbe nicht gänzlich verloren geht.

Damit Sie als Erblasser bei so vielen Möglichkeiten nicht den Überblick über Ihr Immobilien-Erbe verlieren, empfiehlt es sich, einen Immobilien-Profi zu Rate zu ziehen. Dieser berät Sie, wie Sie Ihr Immobilien-Erbe am besten sichern.

Fragen Sie sich, was aus Ihrer Erbimmobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Nicht fündig geworden: 

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnrecht

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorweggenommene_Erbfolge

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentum_(Deutschland)

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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In der Corona-Krise Immobilienunterlagen suchen

Das Coronavirus zwingt derzeit viele zuhause zu bleiben. Doch was soll man die ganze Zeit in den eigenen vier Wänden tun? Warum nutzen Sie nicht die Gelegenheit, um zu überprüfen, ob Sie alle nötigen Immobilienunterlagen vollständig haben? Denn egal ob Erbe, Scheidung oder Verkauf – tritt der Fall erst ein, wird hektisch nach vielen Unterlagen gesucht.

Wissen Sie, wo Sie den Energieausweis Ihrer Immobilie haben? Der ist beim Verkauf einer Immobilie Pflicht. Es droht sogar ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro, wenn er spätestens beim Besichtigungstermin nicht vorliegt. Und sind Sie sich sicher, ob er noch gültig ist? Bei Online-Energieausweisen ist Vorsicht geboten. Hier gibt es unseriöse Angebote. Experten empfehlen deshalb, den Energieausweis von einem zertifizierten Fachmann anfertigen zu lassen.

Wo der Grundbuchauszug abgeheftet ist, wissen Sie sicherlich. Schließlich ist auch dieser beim Immobilienverkauf unverzichtbar. Im Grundbuchauszug steht, wer Eigentümer der Immobilie ist und ob das Grundstück mit einer Hypothek oder Schulden belastet ist. Falls Sie den nicht haben, erhalten Sie ihn beim Grundbuchauszug.

Die Flurkarte ist der amtliche Nachweis, dass das Grundstück überhaupt existiert. Sie beinhaltet: die Lage des Grundstücks und dessen Grenzen, die Bebauung sowie die Flur- und Flurstücknummer, die zur Identifizierung des Grundstücks dient. Die Flurkarte gibt es beim Katasteramt.

Darüber hinaus gibt es noch viele andere wichtige Unterlagen, zum Beispiel Baupläne, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Baulastenverzeichnis, eine Aufstellung aller Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie der Betriebskosten, bei Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen Teilungserklärungen, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und eventuelle Miet- oder Pachtverträge sowie der Nachweis über Wohn- und Nutzungsrechte und noch einige andere.

Jetzt können Sie doch mal die Zeit nutzen, um zu überprüfen, ob Sie alle wichtigen Unterlagen zusammen haben.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Organisation Ihrer Unterlagen? Möchten Sie, dass das jemand für Sie übernimmt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

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Professionelle Hausverwaltung: Darum lohnt sie sich

Schäden beheben, Mieter aussuchen, rechtliche Fragen klären – bei der Verwaltung einer Immobilie werden Vermieter schnell zum Mädchen für alles. Durch die Vielfalt der Aufgaben bei der Immobilienverwaltung sind Eigentümer oft überfordert. Denn eine Immobilie zu verwalten bedeutet also viel Aufwand.

Mieteingang prüfen

Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten, müssen jeden Monat darauf achten, dass die Miete pünktlich und in voller Höhe eingeht. Geschieht das nicht, sind eventuell rechtliche Schritte einzuleiten oder gar ein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Profi-Hausverwalter wissen, was hier zu tun ist.

Mit den Mietern kommunizieren

Finden Mieter Mängel oder möchten sie bauliche Änderungen vornehmen, wie beispielsweise eine Satellitenschüssel anbringen, oder möchten sie sich ein Haustier zulegen, wenden sie sich an den Vermieter. Die Kommunikation mit den Mietern ist nicht zu unterschätzen. Viele Eigentümer sind froh, wenn sie diesen zeitaufwendigen Teil der Immobilienverwaltung an einen Profi abgeben können.

Auf dem laufenden sein über aktuelle Gesetzesänderungen

Jährlich ändern sich die Gesetze im Bereich Vermietung. Besonders in Zeiten von Mietpreisbremse und Mietendeckel ist es für viele Eigentümer wichtig, einen kompetenten Partner an ihrer Seite zu haben, der mit den aktuellen Gesetzesänderungen vertraut ist und weiß, welche Auswirkungen diese auf beispielsweise Mietverträge haben und worauf zu achten ist.

Mieter finden

Aktuell haben Eigentümer kaum Probleme Mietinteressenten zu finden. Allerdings ist nicht jeder Mietinteressent auch der passende Mieter. Für viele Eigentümer ist es nicht leicht, aus den vielen Anfragen einen zuverlässigen Mieter auszuwählen. Profi-Hausverwaltungen wissen durch ihre tägliche Arbeit bestens, worauf hierbei zu achten ist.

Nebenkostenabrechnungen

Die Nebenkostenabrechnung ist für viele Vermieter aufwendiger Papierkram. Eine Profi-Hausverwaltung kümmert sich um die Erstellung der Jahresabrechnung und den Versand an die Mieter.

Darüber hinaus gibt es viele weitere Aufgaben, die Eigentümer oft gerne an eine Hausverwaltung abgeben wie Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen, Haftpflichtschutz, Versicherungs-Checks, Auswahl des Energieversorgers und vieles mehr. Eine professionelle Hausverwaltung kann Eigentümern hier viel Zeit und Arbeit ersparen.

Haben Sie Fragen, wie eine professionelle Hausverwaltung Sie bei der Verwaltung Ihrer Immobilie unterstützen kann? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Nicht fündig geworden:

https://ivd.net/2020/02/weg-reform/

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/WEModG.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverwaltung

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