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Smart Meter – Clever den Strom zählen?

Die Wäsche nur dann waschen oder das Elektroauto nur dann aufladen, wenn der Strom günstig ist. Smart Meter machen es möglich. Die intelligenten Messsysteme können weit mehr als nur den Strom zählen. Sie sollen nicht nur helfen, die Nebenkosten zu senken sowie den Stromverbrauch im Haus zu kontrollieren, sondern sie sollen auch mit den Haushaltsgeräten kommunizieren. Aber lohnen sich diese intelligenten Zähler im Mehrfamilienhaus? 

Seit dem 01.02. 2020 sollen die alten Stromzähler durch Smarte Zähler ersetzt werden. Das aber zunächst nur bei Haushalten mit einem Stromverbrauch von über 6000 KW/h pro Jahr. Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt liegt in der Regel unter diesem Wert. Die intelligenten Messsysteme – sogenannte Smart Meter – bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul. Während der Stromzähler permanent Daten sammelt, überträgt das Kommunikationsmodul die Daten über das Internet an Stromversorger und Netzbetreiber.

Smart Meter erkennt „Stromfresser“

Während klassische Stromzähler lediglich die Summe des verbrauchten Stroms anzeigen, kann man beim Smart Meter erkennen welches Gerät, wann, wieviel Strom verbraucht hat. Damit lassen sich die sogenannten „Stromfresser“ problemlos erkennen. Die laufend gesammelten Zählerstände werden vom Gerät ausgewertet und an den Stromlieferanten übermittelt. Dadurch ist denkbar, dass in Zukunft der Stromverbrauch exakt abgerechnet werden kann und keine Abschlagszahlungen mehr nötig sind. Außerdem ist eine Hoffnung, dass Verbraucher so zum Stromsparen angeregt werden.

Durch die gesammelten Daten lässt sich nachvollziehen, wann Strom verschwendet wird oder die Photovoltaikanlage Strom zu einem guten Preis ins Netz einspeisen lässt. Das lässt sich auch alles per App steuern.

Smarte Sicherheit für das Smart Meter

Der intelligente Stromzähler erhebt somit Daten und kommuniziert diese mithilfe des Smart Meter Gateways an Energieversorger, Netze und Kunden. Diese Daten unterliegen höchsten Datenschutzauflagen und nur Gateways, die die Auflagen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen, bekommen ein Zertifikat. Diese strengen Sicherheitsauflagen sollen verhindern, dass Unbefugte auf die Daten zugreifen. Zu den Sicherheitsvorkehrungen zählen laut BSI unter anderem:

  • Die Integration von Firewall-Mechanismen
  • Erlaubnis von Kommunikationsverbindungen ausschließlich von innen nach außen
  • Authentifizierung, Verschlüsselung und Integritätssicherung aller Kommunikationsflüsse
  • Nachweis einer sicheren Produktions- und Entwicklungsumgebung beim Gerätehersteller

Damit setzt das BSI die Messlatte für die Anforderungen an die Gerätehersteller sehr hoch an und steigert damit die Sicherheit des Smart Meters. Ob sich ein Smart Meter also lohnt, wird die Zukunft zeigen. Er ist auf jeden Fall ein erster, richtiger Schritt in der Energiewende. 

Suchen Sie Unterstützung bei der Verwaltung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Intelligenter_Z%C3%A4hler

https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/stromverbrauch

Zahl des Monats

319.200

Von Januar bis November 2019 wurde in Deutschland – laut des Statistischen Bundesamt – der Bau von 319.200 Wohnungen genehmigt. Damit befindet sich die Zahl der zum Bau genehmigten Wohnungen im längeren Zeitvergleich weiter auf einem hohen Niveau. Mehr genehmigte Wohnungen im Zeitraum von Januar bis November eines Jahres gab es seit der Jahrtausendwende nur im Jahr 2016 mit über 340 000 genehmigten Wohnungen.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis November 2019 rund 275.200 Wohnungen genehmigt. Dies waren 0,2 Prozent oder 600 Wohnungen mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser ist um 1,5 Prozent gestiegen, während die Zahl der Baugenehmigungen für Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser um jeweils 0,9 Prozent angestiegen ist.

 

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Die Senioren-WG – Fürs Alter eine echte Alternative

Viele denken beim Begriff WG zunächst an Studenten, die sich eine Wohnung teilen. Doch dieses Wohnmodell ist nicht nur bei Studenten beliebt. Auch immer mehr Senioren finden Gefallen daran, eine Wohnung mit ebenfalls jung gebliebenen zu teilen. – Fürs Alter eine echte Alternative.

Die Senioren-WG wird als Wohnform immer attraktiver, da sie ein geselliges, seniorengerechtes, selbstbestimmtes Wohnen ermöglicht und zudem auch noch wirtschaftlich sinnvoll ist. Das Spektrum dabei reicht von der kleinen privat gegründeten Zweier-WG, bis hin zu einer trägerverantworteten Wohngemeinschaft mit bis zu 12 Personen. 

Alltag gemeinsam meistern in der Senioren-WG

Die Idee, die hinter der Idee des Zusammenlebens in einer Senioren-WG steht, ist, dass die WG-Mitbewohner ihrem Alltag alleinbestimmt nachgehen können, soziale Kontakte durch gemeinsame, häusliche Aktivitäten aber nicht zu kurz kommen. 

Entscheiden sich Senioren für eine selbstorganisierte Senioren-WG, so steht ihnen oft ein eigenes Zimmer als Rückzugsort zur Verfügung. Wohnzimmer, Bad und Küche werden geteilt und gelten als Treffpunkt der WG. Diese Wohnform setzt vor allem Rücksicht und Kommunikationsbereitschaft unter ihren Bewohnern voraus. 

Mehr Privatsphäre in der Seniorenhausgemeinschaft

In Seniorenhausgemeinschaften bewohnt jeder Mitbewohner eine für sich abgeschlossene, seniorengerechte Wohnung. Gemeinsame Aktivitäten finden hier in einem Gemeinschaftsraum statt. Putzpläne für gemeinschaftlich genutzte Küchen oder Badezimmer, wie es sie in selbstorganisierten WGs oft gibt, benötigt man bei dieser Wohnform nicht.

Trägergestützte Senioren WGs werden häufig von Pflegediensten, Pflegeheimen oder Wohlfahrtsverbänden gegründet. Der Privatbereich der Bewohner kann hier entweder aus einem Zimmer oder einer abgeschlossenen Wohnung bestehen. Bei trägergestützten WGs liegt die Entscheidung über die Auswahl der Bewohner und oft auch die Art der Tagesgestaltung auf Seiten des Betreibers. Diese Wohnform bedeutet für ihre Bewohner zwar weniger Verantwortung, aber auch weniger Entscheidungsfreiheit.  

Senioren WG als Alternative zum Pflegeheim

Wenn ein Senior pflegebedürftig ist, bietet sich die so genannte Pflege-WG an. Auch diese Form der Wohngemeinschaft ist häufig trägergestützt. Sie richtet sich an Senioren mit einer Pflegestufe und bietet eine Alternative zu Pflegeheimen. Das bietet den Vorteil, dass der Alltag auch für gesundheitlich stärker eingeschränkte Personen im geselligen, aber weniger von Pflege und Krankheit geprägten, Umfeld stattfindet. Auch finanziell lohnt sich die Pflege-WG, da sie in der Regel preiswerter ist als das Alleinleben oder das Leben in einem Pflegeheim.

Wenn Sie mehr über altersgerechtes Wohnen erfahren möchten, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Nicht gefunden wonach Sie gesucht haben? Versuchen Sie es doch mal hier: 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/alternative-wohnformen.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Senior

https://www.pflege.de

Verkehrssicherungspflicht – Darauf müssen Eigentümer achten

Auf dem Spielplatz ist die Hängebrücke gerissen, beim Sturm ist ein Ast abgeknickt oder eine Ziegel hat sich vom Dach gelöst. Immer wieder kommt es vor, dass Mieter oder Passanten auf solche Weise zu Schaden kommen. Haften müssen in solchen Fällen Eigentümer, Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Wer seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt, kann solche Situationen vermeiden.

Wann Eigentümer haften

Immobilieneigentümer, Vermieter und WEGs sind rechtlich dazu verpflichtet, Gefahren, die von einem Grundstück ausgehen können, von Dritten abzuwenden. Das heißt, sie sind dafür verantwortlich, dass niemand zu Schaden kommt, der an der Immobilie vorbeiläuft, das Grundstück betritt oder als Mieter oder als Besucher die Immobilie nutzt. Kommt ein Bewohner, Besucher oder Passant zu Schaden, muss der Eigentümer nachweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Ist das der Fall, so haftet er für den entstanden Schaden nicht.

Vielfältige Gefahrenquellen

Vielen Eigentümern und WEGs ist nicht bewusst, wie viele Gefahrenquellen es auf ihrem eigenen Grundstück gibt und wie sie dieses schützen. Denn hier geht es nicht nur um Schnee oder Glatteis. Zu sichern sind unter anderem Gehwege, Dachkonstruktionen, Fassaden, Balkone, Bäume, Beleuchtung, Gas- und Feuerungsanlagen, Wasserstellen, Spiel- und Müllplätze. Viele Gefahrenquellen können durch regelmäßige Wartung eingedämmt werden.

Eigentümer müssen bei der Sicherung ihrer Immobilie die gesetzlichen Vorgaben beachten. Beispielsweise die örtliche Straßenreinigungssatzung, die Richtlinie zu Feuerstätten, die Aufzugsverordnung oder die Trinkwasserverordnung sind wichtige Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus finden Eigentümer weitere Informationen beim Deutschen Institut für Normung darüber, worauf sie bei ihrer Sicherungspflicht achten müssen.

Verkehrssicherungspflichten delegieren

Eigentümer und WEGs können die Verkehrssicherungspflicht auch zu einem gewissen Teil delegieren. Hausmeister, Wartungsunternehmen oder Streudienste können beispielsweise damit beauftragt werden. Komplett freigestellt werden, können Eigentümer aus rechtlicher Sicht jedoch nicht. Das betrifft auch Versicherungen. Denn werden die Verkehrssicherungspflichten grob vernachlässigt, treten Versicherungen nicht für den entstandenen Schaden ein. Ebenso ist es ein Irrglaube, dass das Aufstellen eines Schildes mit der Aufschrift „Auf eigene Gefahr“ Eigentümer grundsätzlich aus der Verantwortung entlässt. Wer bei der Verkehrssicherungspflicht auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich deshalb professionell beraten lassen.

Sind Sie unsicher, ob Sie Ihrer Verkehrssicherungs- und Betreiberpflicht vollständig nachgekommen sind? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Zahl des Monats

693.000

693.000 Wohnungen warteten 2018 auf Ihre Fertigstellung. Das gab das Statistische Bundesamt (Destatis) in einer Pressemitteilung im Dezember 2019 bekannt. Der Neubau so vieler Wohnungen ist genehmigt und konnte noch nicht fertiggestellt werden. Damit hat sich der Wert seit 2008 mehr als verdoppelt. Damals waren es rund 320.000 Wohnungen.

Zum Baustau trägt laut Statistischem Bundesamt die steigende Nachfrage bei. Immobilienunternehmen, Politik und Bauverwaltungen versuchen der gestiegenen Nachfrage hinterherzukommen. Seit 2009 haben sich die Baugenehmigungen von etwa 178.000 auf fast 347.000 im Jahr 2018 nahezu verdoppelt. Allerdings war 2015 der Höhepunkt mit 375.000 Baugenehmigungen erreicht. Seitdem ist die Zahl rückläufig.

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Das Generationshaus – Ein Trend mit vielen Vorteilen

Sie haben schon ein Alter erreicht, in dem Sie keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen und zuhause fällt Ihnen manchmal die Decke auf den Kopf? Sie würden gerne näher bei Ihren Kindern und Enkelkindern wohnen. Oder Sie sind einfach aufgeschlossen dafür auch im Alter mit jüngeren Genrationen unter einem Dach zu leben? Generationshäuser liegen voll im Trend und werden von Experten als Konzept der Zukunft angesehen.

In den meisten Genrerationshäusern sind es Familienangehörige, die sich die Immobilie teilen. Dennoch kommt es auch vor, dass Bekannte, Freunde oder ursprünglich fremde Menschen sich dafür entscheiden, ein gemeinsames Generationsprojekt unter einem Dach zu beginnen. Der überwiegende Teil der Mehrgenrationshäuser besteht aus klar von einander getrennten Wohnungen. So kann sich jede „Stammfamilie“ ihre eigene Privatsphäre erhalten. Aber dennoch entscheiden sich manche Bewohner der Genrationshäuser bewusst dafür, mehr gemeinsamen Wohnraum zu schaffen. Dann werden beispielsweise Garten, Küche und Wohnzimmer von allen geteilt. 

Die Vorteile des Genrationshauses sind offensichtlich. Familienangehörige können auf diese Weise mehr Zeit für einander finden. Gerade darum entscheiden sich viele Menschen für diese Art des Wohnens. Weiterhin können sich die verschiedenen Generationen im Haus gegenseitig unterstützen und so eine große Hilfe bei der Alltagsbewältigung für einander darstellen. Enkelkinder können von den Großeltern betreut werden. Dafür können die Großeltern auch von den eigenen Kindern Mithilfe bekommen. Die Nähe zu jüngeren Personen ist dabei gerade für Senioren sehr belebend. Aber genauso gut profitieren die Jüngeren davon, von den Erfahrungen der Älteren zu lernen.

Senioren, die bereits den Grad der Pflegebedürftigkeit erreicht haben, können das Genrationshaus als vernünftige Alternative zum Pflegeheim nutzen. Durch die Unterstützung der Jüngeren, insbesondere der Familienmitglieder, kann der Einzug in ein Pflegeheim verhindert werden. So können sowohl eine größere Unabhängigkeit älterer Menschen erreicht werden als auch Kosten eingespart werden.

Allerdings sollte sich die Gestaltung des Generationshauses an die individuellen Bedürfnisse der Bewohner anpassen. Gerade Menschen, die unter anderen Menschen sein wollen, aber sich auch gerne ab und zu zurückziehen, brauchen genügend räumliche Distanz. Konflikte unter den Bewohnern werden natürlich auch nicht im Generationshaus ausbleiben. Bei ausreichender Willensbereitschaft aller Bewohner zur Konfliktlösung, sollten aber keine großen Schwierigkeiten auftreten. Differenzen auf Grund des Altersunterschiedes können zwar auftreten, aber sie können auch durch eine offene Kommunikation behoben werden. Und natürlich wird es ab und zu auch mal zu einer hohen Lautstärke im Generationshaus kommen. Denn da wo Kinder leben, da bleibt auch kein Lärm aus. Schließlich ist es bei dem Projekt des Genrationshauses unverzichtbar, dass die Bedürfnisse aller Bewohner gleich viel Berücksichtigung finden.     

Überlegen Sie, ob Sie in ein Generationshaus ziehen wollen? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen dabei Ihre alte Immobilie zu verkaufen. 

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Dachwartungen – Darauf müssen Eigentümer achten

Das Dach stellt das wichtigste Funktionsteil einer Immobilie dar. Um vor extremen Witterungseinflüssen geschützt zu werden, sollte es regelmäßig gewartet werden. Häufig jedoch wird die Wartung des Daches vernachlässigt. Das kann weitreichende Konsequenz haben. Denn im Ernstfall kann der Verlust des Versicherungsschutzes drohen.

Einmal eingedeckt wird das Dach nicht einfach über Jahrzehnte voll funktionstüchtig bleiben. Wetterphänomene führen auf die Dauer zu Beschädigungen. Dringt Wasser ein, kann es bei Frost zum Aufbrechen einiger Teile kommen und bei Wärme zu Fäulnis und Schimmelbildung. Stürme können die Befestigungen lockern. Werden Eigentümer erst dann aufmerksam, wenn die Schäden offensichtlich sind, ist in der Regel mit höheren Kosten zu rechnen, als regelmäßige Wartungen gebraucht hätten.

Die regelmäßige Überprüfung des Dachzustandes hat der Bundesgerichtshof bereits 1993 in einem Urteil für alle Hausbesitzer und Hausverwaltungen verbindlich vorgeschrieben. Es reicht nicht, sich beispielsweise bei Sturmschäden auf die Schadenszahlung durch die Gebäudeversicherung zu verlassen. Diese kann nämlich die Zahlungen verweigern, wenn es nicht in regelmäßigen Abständen zu Inspektionen und Wartungen gekommen ist. Dabei ist es gerade das Urteil des Bundesgerichtshofes von 1993 auf das sich die Versicherungen berufen. Zudem muss auch an Schäden gedacht werden, die Dritte durch funktionsuntüchtige Dächer erleiden können. Eigentümer sollten sich auch hier durch fachgerechte Wartungen absichern, um den vollen Versicherungsschutz im Zweifelsfall in Anspruch nehmen zu können. Auch die sogenannte Sturmklausel garantiert keinen umfassenden Versicherungsschutz, wenn die Wartung des Daches vernachlässigt wurde. Windstärken über Windstärke 8 verpflichten Versicherungen nicht. In immer mehr Fällen entscheiden die Gerichte, dass fachgerecht erbaute und gewartete Dächer auch so beschaffen sein sollten, dass sie Orkanböen überstehen. 

Eine professionelle Dachwartung zeichnet sich durch das Fachwissen und die Erfahrungen desjenigen aus, der die Wartung vornimmt. Eine simple Sichtung durch einen Laien ist in jedem Fall ungenügend. Zunächst muss eine ausführliche Bestandsaufnahme über Blitzschutz, Regenrinnen, Entwässerung und so weiter, durchgeführt werden. Die Analyse soll weiterhin Aufschluss darüber geben, ob das Dach den Anforderungen der energetischen Vorschriften entspricht. Durch die anschließende Wartung soll die Funktionsfähigkeit des Daches aufrechterhalten werden. 

Dachdecker-Innungsbetriebe bieten Inspektions- und Wartungsverträge an. Diese Verträge sind sowohl für Flach- als auch für Steildächer vorgesehen. Wartungen führen zu einer längeren Lebensdauer und zu einem Werterhalt eines Gebäudes. Auf diese Weise können langfristig Kosten gespart werden. Schließlich ist man so auch im Zweifelsfall rechtlich abgesichert. Durch den Wartungsvertrag mit einem Dachdecker-Innungsbetrieb können Eigentümer ohne Probleme die regelmäßige Wartung des Daches nachweisen. Das gilt insbesondere gegenüber Versicherungen. Der Wartungsvertrag bietet noch weitere Vorteile als die Beseitigung von Schäden am Dach durch die Versicherung. Zum einen kann es durch den Defekt am Dach zu Schäden am Hausrat der Mieter kommen. Ist dies aufgrund mangelnder Wartungsarbeiten eingetreten, werden Vermieter in Regress genommen. Zum anderen kann es zu Verletzungen Dritter durch lose Dachteile kommen. Dann müssen Eigentümer nachweisen, dass sie ihren Pflichten zur Abwehr von Gefahren, die von dem Gebäude ausgehen können, nachgekommen sind.

Suchen Sie jemanden, der sich um die Verwaltung Ihrer Immobilie kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

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Zahl des Monats

60

Aktuell sind in Deutschland rund fünf Millionen Häuser älter als 60 Jahre. Mehr als die Hälfte der rund 19 Millionen Eigenheime sind nach Angaben des statistischen Bundesamtes älter als 40 Jahre. Zahlreiche dieser Gebäude kommen erst jetzt auf den Markt, weil viele ihrer Erst- oder Zweitbesitzer ins Altersheim ziehen oder sich verkleinern wollen. Der Markt mit diesen Häusern boomt, da viele Käufer durch die niedrigen Baugeldzinsen motiviert werden, zu kaufen. 

Durch die derzeit niedrigen Zinsen und den Wohnraummangel ist die Nachfrage auch nach Immobilien in einem solchen Alter hoch. Sie sind zwar günstiger als moderne Neubauten, dennoch können sie durch die hohe Nachfrage auch gute Verkaufspreise erzielen. Auch das manche Immobilien in diesem Alter sanierungsbedürftig sind, tut der Nachfrage keinen Abbruch.

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Immobilienportale – Tipps für den richtigen Verkauf

Jahr für Jahr begeben sich Immobilienbesitzer auf die Suche nach dem richtigen Weg, um ihr Objekt bestmöglich zu verkaufen.  Früher war die Tageszeitung eine gängige Methode, um die eigene Immobilie zu inserieren. Heutzutage geht es ohne Online-Immobilienportale kaum noch. Doch häufig ist das Angebot unübersichtlich und kann in keinem Fall die Arbeit eines erfahrenen Maklers ersetzen.

Bevor Sie Ihre Immobilie überhaupt erst zum Verkauf anbieten können, müssen Sie ihren Wertermitteln. Das ist auf vielen Immobilienportalen möglich. Doch wie fachgerecht sind eigentlich die Bewertungsfunktionen, die Immobilienscout, Immowelt und Co. anbieten? In der Regel fragen diese Anbieter Sie nach den Eckdaten Ihrer Immobilie. Dazu zählen Standort, Wohnfläche, Anzahl der Zimmer sowie Art und Zustand der Immobilie. Diese erste Werteinschätzung jedoch eignet sich nur als ein grober Richtwert. Das, was Ihre Immobilie individuell macht, kann bei der Bewertung durch Portale keine Berücksichtigung finden. 

Die Quellen der Berechnung sind für Sie als Nutzer undurchsichtig und damit kaum nachzuvollziehen. Der Wert Ihrer Immobilie wird in der Weise errechnet, dass es zu einem Vergleich mit anderen ähnlichen Immobilien kommt. Manche Bewertungsrechner ziehen Daten über die Angebotspreise anderer Immobilien für ihre Analyse heran. Diese Angebotspreise können jedoch über dem tatsächlichen Verkaufspreis liegen. Besonders ungenügend ist, dass auch für ländliche Regionen, in denen es nur wenig Vergleichsimmobilien gibt. Zudem können bei Einfamilienhäusern keine individuellen Merkmale der Immobilie, wie An- und Umbauten, berücksichtigt werden. Ein Profi-Makler kennt den regionalen Immobilienmarkt nur zu gut und weiß, mit welcher Methode, er den Wert Ihrer Immobilie ermittelt. Er wird bei der Besichtigung Ihres Objektes auf alle Besonderheiten achten, die den individuellen Wertausmachen.

Der Vorteil, den die Immobilienportale gegenüber der klassischen Zeitungsannonce bieten, ist die Veröffentlichung eines Exposés. Auch Profi-Makler nutzen diese Form der Veröffentlichung, um eine Immobilie zu verkaufen. In diesen Exposés können viele Fotos, viel Text, Grundrisse sowie Kontaktdaten eingepflegt werden. Gerade hier empfiehlt es sich, das Erstellen eines professionellen Exposés einem erfahrenen Makler zu überlassen. Er wird das passende Bildmaterial aufnehmen und alle nötigen Daten einpflegen.Vor allem aber wird er wissen, wer die richtige Zielgruppe ist und wie man diese anspricht. 

Schließlich bringen Immobilienportale Anbieter und Interessenten zusammen. Durch Kontaktformulare können schon einmal nähere Informationen über potenzielle Käufer eingeholt und so auch eine Vorauswahl getroffen werden. Besichtigungstermine können als Sammeltermine für alle sichtbar veröffentlicht oder nur für geeignete Interessenten vereinbart werden. Da gerade das Beantworten vieler Nachfragen neben einer Vollzeitbeschäftigung kaum zu stemmen ist, lohnt es sich hier einen Profi ans Werk zu lassen, dessen tägliches Geschäft es ist. Ein erfahrener Makler weiß, wer als Interessent näher in Frage kommt und führt das Bewerbungsmanagement professionell durch. Die Schaltung von Anzeigen auf Immobilienportalen ist auch mit Kosten verbunden. Häufig verlängern sich Anzeigen automatisch, wenn nicht zuvor gekündigt wurde. Es lohnt sich also die Anzeigenschaltung einem Profi-Makler zu überlassen, der günstiger als Privatpersonen in Immobilienportalen inserieren kann. 

Suchen Sie Unterstützung beim Inserieren Ihrer Immobilie?  Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne. 

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Makler mit Leidenschaft

Liebe Immobilieninteressierte, liebe Ver- und liebe Käufer,

heute bedanken wir uns bei denen von Ihnen, die uns in den letzten Jahren die Treue gehalten und uns auch in diesen, hektischen Zeiten vertrauen. Natürlich freuen wir uns auch auf alle künftigen Kunden, die sich auf unseren Rat und unsere Kompetenz verlassen möchten. Um die Qualität unserer Dienstleistung sicherstellen zu können, benötigen wir das Vertrauen der Beteiligten, einen Maklerauftrag und die Zeit, den Markt testen und die Abschlussmöglichkeiten erarbeiten zu können. Unsere Leidenschaft ist es, Menschen glücklich zu machen. Für uns gibt es kaum etwas schöneres, als die Freude und Zufriedenheit der Ver- und Käufer, nach dem Notartermin, wenn die Anspannung gewichen ist, und vor allem nach der gemeinsamen Übergabe.

Aus unserem Berufsverständnis und unserer Freude an dem Umgang mit Ihnen, tun wir bereits seit vielen Jahren das, was andere Ihnen heute Versprechen …
…und dies auf der Basis einer ehrlichen Wertschätzung für- und miteinander, und nicht, um möglichst schnell den nächsten Abschluss zu sichern. Bei uns stehen Sie und Ihre Objekte im Mittelpunkt. Wir freuen uns auf Sie und helfen Ihnen gern engagiert, persönlich und unabhängig bei dem optimalen Verkauf Ihrer Immobilie.

Die WEG-Reform soll kommen. Was wird sie bringen?

Trotz einiger Anpassungen stammt unser derzeitiges Wohnungseigentumsgesetz (WEG) noch von 1951. Höchste Zeit also für eine Reform. Es soll praxisnäher und den modernen Lebensverhältnissen angepasst werden. Bis Ende des Jahres soll der Gesetzentwurf kommen. Doch was würde sich ändern?

Viele Eigentümer und Verwalter von Immobilien bemängeln, dass das WEG in seiner jetzigen Form nicht mehr zeitgemäß ist. Zum Beispiel Elektro-Auto-Ladesäulen: Wo und wie werden sie installiert? Durch wen? Wer entscheidet darüber? Und wer bezahlt es? Bereits im August hat die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern ihren Abschlussbericht mit zahlreichen Vorschlägen für Änderungen zur WEG-Reform vorgelegt. Im Oktober hat der Bundesrat einen Entwurf eines Gesetzes beschlossen. Die wichtigsten Vorschläge sind folgende:

Die Beschlussfassung für bauliche Veränderungen soll erleichtert werden. Um beispielsweise barrierefreien Umbau, Maßnahmen zum Einbruchsschutz oder die Einrichtung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge umzusetzen, sollen künftig keine einstimmigen Beschlüsse mehr nötig sein. Eine einfache Mehrheit soll dann genügen.

Auch das Beschlussfähigkeitsquorum für Eigentümerversammlungen soll aufgehoben werden. In der Praxis ist es oft so, dass das Beschlussfähigkeitsquorum bei Erstversammlungen insbesondere in größeren Gemeinschaften oder in Gemeinschaften mit vielen auswärtigen Wohnungseigentümern oftmals nicht erreicht wird. Deshalb soll künftig nicht mehr die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten sein müssen.

Zudem soll das Prozedere auch digitaler werden. So sollen Verwalter außerordentliche Versammlungen auch beispielsweise per E-Mail einberufen können. Aber auch den Eigentümern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, mit elektronischen Kommunikationsmitteln an Versammlungen teilzunehmen, also nicht mehr physisch anwesend sein zu müssen.

Außerdem sollen die Verwalter die Befugnis erhalten, Maßnahmen selbst zu entscheiden, die eine Versammlung der Eigentümer nicht erfordern. Damit sollen die Entscheidungswege für die Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zeitlich verkürzt und organisatorisch vereinfacht werden.
Da die Reformvorschläge insgesamt eine deutliche Kompetenzerweiterung des Verwalters nach sich ziehen, soll auch ein Sach- und Fachkundenachweis für WEG-Verwalter eingeführt werden.

Der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe schlägt zudem noch weitere Änderungen vor, die die Wohnungseigentümergemeinschaften flexibler und die Verwaltung von Immobilien effizienter gestaltet sollen. Immobilienexperten begrüßen die Reformvorschläge.

Möchten Sie wissen, was die WEG-Reform für Sie bedeutet? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Möchten Sie wissen, was die WEG-Reform für Sie bedeutet? Kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie die Seite ivd.net

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Zahl des Monats

25

25 kWh/(m²*a), also 25 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, zeichnet den niedrigsten und damit energieeffizientesten Wert (A+) auf Deutschen Energieausweisen aus. Er stellt das Minimum für den Endenergiebedarf sowie den Primärenergiebedarf eines Hauses dar. Das heißt: Ist der Wert höher als 25, so ist die Energieeffizienz niedriger. Die Skala reicht dabei von 0 (Energieeffizienzklasse A+) bis 250 (Energieeffizienzklasse H).

Der Endenergiebedarf eines Neubaus beispielsweise liegt in der Regel bei 50 kWh/(m²*a). Damit befinden sich Neubauten an der Grenze der Energieeffizienzklassen A und B. Der Durchschnittsverbrauch deutscher Wohngebäude liegt laut Verbraucherzentrale bei 160 kWh/(m²*a) und damit leider zwischen den Energieeffizienzklassen E und F.

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Wenn Sie im Alter umziehen – Was passiert mit Ihren Möbeln?

Vielen Senioren ist im Alter Ihr Haus zu groß. Die Kinder wohnen inzwischen mit der eigenen Familie woanders. Und weil der Gang die steile Treppe hinauf zu den alten inzwischen ungenutzten Kinderzimmern immer anstrengender wird, überlegen Senioren in eine kleinere und altersgerechte Wohnung zu ziehen. Häufig müssen sie sich dann auch von Möbeln wie der großen Schrankwand oder der langen Eck-Couch trennen. Doch wie kann man dabei noch das Beste herausholen?

Wie verkaufe ich meine Möbel am besten?

Nicht alle alten Möbel müssen in einen Container. Inzwischen gibt es Sammler für fast alle Möbelstücke. Mit etwas Glück zahlt Ihnen ein Antiquariat vielleicht sogar mehr, als Sie damals beim Kauf bezahlt haben. Über Online-Auktionen oder -Kleinanzeigen haben Sie gute Möglichkeiten, den passenden Interessenten zu finden.
Aber statt Online-Verkauf können Sie sich auch an einen Trödelhändler wenden. Er kommt zu Ihnen nach Hause – das spart Ihnen Zeit und Mühe. Wahrscheinlich versucht er aber, den Preis sehr nach unten zu verhandeln. Überprüfen Sie also, ob es ein seriöser Trödelhandler ist. Außerdem wissen Sie im Idealfall schon, wie viel Ihr Möbelstück wert ist.

Verschenken oder spenden?

Wenn Sie mit Ihren Möbeln keinen Gewinn machen möchten und sie in guten Händen wissen wollen oder sie jemandem geben möchten, der sie braucht, bietet sich verschenken oder spenden an. Vielleicht finden Sie schon in Ihrem Bekanntenkreis jemanden, der Interesse an Ihren guten Stücken hat. Andernfalls können Sie sich an eine Spendenorganisation wenden. Beim DRK oder bei der Agentur für Arbeit finden Sie Informationen zu Organisationen in Ihrer Nähe.
Es kommt auch nicht darauf an, ob Ihre Möbel noch in perfektem Zustand sind. Was Sie für wertlos halten, ist für andere vielleicht ein kleiner Schatz. Einige junge Leute kaufen günstige alte Möbel, um sie wiederherzurichten und ihnen einen modernen Anstrich zu verpassen. „Upcycling“ nennt sich das. Um diese Zielgruppe direkt anzusprechen, können Sie „Upcycling“ in Ihrer Beschreibung nutzen.

Entrümpelung Ihrem Käufer überlassen.

Wenn Sie sich mit dem Käufer einigen, dass er Ihre Möbel übernimmt, können Sie das in den Kaufvertrag aufnehmen. Ihr Käufer entscheidet dann, was mit den Möbeln geschieht. Das kann sich für beide Seiten lohnen. Ihr Käufer erhält kostenlos Möbel und Sie haben keine weitere Arbeit damit. Würde der Käufer sich um die Entrümpelung kümmern, können Sie auch den Kaufpreis etwas nach unten anpassen.

Ihr Umzugsunternehmen übernimmt die Entrümpelung.

Manche Umzugsunternehmen übernehmen auch Entrümpelungen. Zwar sparen Sie hier keine Kosten, jedoch nimmt das Umzugsunternehmen Ihnen die Arbeit ab und es wird alles am Umzugstag erledigt.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und sind sich noch nicht sicher, was Sie mit Ihren Möbeln machen können? Wir beraten sie gerne über Ihre individuellen Möglichkeiten.

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Zahl des Monats

1,99

Deutschlands Haushalte werden kleiner. Im bundesweiten Durchschnitt wohnten 2018 1,99 Personen in einem Haushalt. Das teilte das Statistische Bundesamt mit. 1991 lag der Wert noch bei 2,27 Personen pro Haushalt. Das hat natürlich direkte Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt. Denn dass die Haushalte kleiner werden, bedeutet im Umkehrschluss, dass die Anzahl der Haushalte steigt.

Laut dem Statistischen Bundesamt nimmt die Anzahl der Single-Haushalte gerade in den Metropolen zu. Im vergangenen Jahr waren von 41,4 Millionen deutschen Haushalten 42 Prozent Single-Haushalte. Zweipersonenhaushalte kamen, laut Statistik, auf 34 Prozent und Dreipersonenhaushalte auf 12 Prozent. Haushalte mit vier oder mehr Personen gibt es nur noch zu 12 Prozent.

Foto: © Aleutie/Depositphotos.com

Das Grundbuch: Warum ist es so wichtig?

Der Auszug aus dem Grundbuch gehört zu den wichtigen Unterlagen beim Immobilienverkauf. Doch warum? Eigentümer sind sich bei der Beantwortung dieser Frage, oft nicht sicher. Da jedoch jeder, der eine Immobilie verkaufen möchte, damit vertraut sein sollte, haben wir zusammengefasst, was man unbedingt wissen muss.

Kurz gesagt: Im Grundbuch stehen die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken. Es ist ein öffentliches Verzeichnis aller Grundstücke einer Gemeinde. Durch den Grundbuchzwang muss jedes Bauland in das Grundbuch eingetragen werden. Der Zweck ist, Rechte und Lasten einer Immobilie zu dokumentieren. Zuständig dafür ist das Grundbuchamt.

Das Grundbuch lässt sich in drei sogenannte Abteilungen aufteilen. In Abteilung I befinden sich Informationen zu Eigentümer oder Erbbauberechtigten. Existieren bei einem Grundstück mehrere Eigentümer oder Erbbauberechtigte, steht auch im Grundbuch, wie die einzelnen Anteile aufgeteilt sind und wie das Gemeinschafts- oder Gesellschaftsverhältnis ist. Ändern sich beispielsweise durch einen Immobilienverkauf oder einen Erbfall die Eigentumsverhältnisse, gibt es also einen neuen Besitzer, so muss das im Grundbuch stets aktualisiert werden.

In Abteilung II finden sich alle Lasten und Beschränkungen, die auf einer Immobilie liegen – außer den Grundpfandrechten. Zu den hier vermerkten Lasten gehören zum Beispiel: Reallasten, Nutzungsrechte, Nießbrauchrechte, Erbbaurechte oder Vorkaufsrechte. Beschränkungen können Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke sein.

In Abteilung III stehen die Grundpfandrechte wie Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden und Pfandrechte. Kreditinstitute interessieren sich in der Regel für diesen Teil des Grundbuchauszugs besonders.

Der Eintrag eines neuen Eigentümers kann erst erfolgen, wenn ein vom Notar beglaubigter Kaufvertrag, Schenkungsvertrag oder Erbschein dem Grundbuchamt vorliegt. Auch bei einem Gläubigerwechsel oder der Übertragung einer bestehenden Baufinanzierung zu einer anderen Bank, muss ein Eintrag ins Grundbuch erfolgen. Die alte Grundschuld muss gelöscht und das neue Verhältnis notiert werden. Finden außerdem wesentliche Änderungen eines Grundstücks statt, zum Beispiel wenn es aufgeteilt wird oder wenn Grundstücke zusammengelegt werden, muss auch das im Grundbuch festgehalten werden.

Der Grundbuchauszug enthält dann alle Grundbucheintragungen eines Grundstücks. Beim Verkauf einer Immobilie ist dieser unerlässlich. Denn damit weist der Immobilienverkäufer dem Kaufinteressenten sowie dem Notar nach, dass er der Eigentümer der Immobilie ist. Außerdem verlangen auch Banken bei einer Beleihungsprüfung einen Grundbuchauszug, bevor ein Kredit gewährt wird und falls dieser über eine Grundschuld abgesichert werden soll.

Da es sich bei Grundbucheinträgen auch um sensible Informationen wie Vermögens- und Schuldverhältnisse von Immobilieneigentümern handelt, ist die Einsicht ins Grundbuch beschränkt. Nur wer über ein berechtigtes Interesse verfügt, darf Einsicht nehmen. Dies umfasst neben dem Eigentümer in der Regel: potentielle Käufer, Gläubiger des Eigentümers mit einem Vollstreckungstitel, Kreditinstitute – wenn die Immobilie als Kreditsicherheit dienen soll – sowie Notare, Gerichte und andere Behörden sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Haben Sie Fragen zum Grundbuch? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Foto: © Artturi_Mantysaari/pixabay.com