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Eigentumswohnung verkaufen: Ohne Stress mit den Nachbarn

Stress mit den Nachbarn hat wohl kaum jemand gern. Doch wo viele Menschen in einem Haus leben, kann es auch mal zu Konflikten kommen – und das sogar, wenn Sie ausziehen und Ihre Wohnung verkaufen möchten. Denn Nachbarn haben je nach Vereinbarung laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein Wörtchen bei der Käuferwahl mitzureden.

Was den Verkauf ihrer Eigentumswohnung erschweren kann, ist die sogenannte Veräußerungsbeschränkung. Sie ist allerdings nicht in vielen Eigentümergemeinschaften üblich. Um sich Sicherheit darüber zu verschaffen, ob Sie davon betroffen sind, reicht ein Blick in die Gemeinschaftsordnung oder das Grundbuch. Denn hier muss nach Paragraf 12 WEG eine Veräußerungsbeschränkung dokumentiert sein. Und sie ist vor allem auch nur dann rechtskräftig, wenn sie auch ins Grundbuch eingetragen wurde. Ein Eintrag in die Gemeinschaftsordnung reicht nicht aus. Besteht keine Veräußerungsbeschränkung, können Sie beruhigt sein. Dann können Ihre Nachbarn Ihnen bei der Käuferwahl keinen Strich durch die Rechnung machen.

Steht eine Veräußerungsbeschränkung im Grundbuch, benötigen Sie auch die Zustimmung der anderen Eigentümer. Denn der Vertrag mit dem Käufer Ihrer Wohnung ist erst dann wirksam, wenn die Zustimmung aller Eigentümer vorliegt. Der Paragraf 12 WEG dient schließlich dem Schutz der Eigentümer, wenn sie einen Kaufinteressenten als problematisch einstufen. Einen solchen zukünftigen Nachbarn kann die Eigentümergemeinschaft dann verhindern.

Aber machen Sie sich keine Sorgen! Die Eigentümergemeinschaft kann nicht jeden Kaufinteressenten ablehnen, nur weil er vielleicht laute Kinder haben oder als Single häufig Partys feiern könnte. Damit die Eigentümergemeinschaft Paragraf 12 WEG anwenden kann, muss schon ein triftiger Grund vorliegen. Ebenso reicht natürlich nicht der Einspruch eines Nachbarn für eine solche Entscheidung. Wie die Eigentümergemeinschaft Einfluss auf Ihren Wohnungsverkauf ausüben kann, ist mit drei möglichen Verfahren geregelt:

  1. Alle Mitglieder entscheiden über den Verkauf
  2. Eine Mehrheitsentscheidung entscheidet über den Verkauf
  3. Nur die Hausverwaltung entscheidet über den Verkauf

Welches Verfahren in Ihrer Eigentümergemeinschaft zur Anwendung kommt, sollte ebenfalls im Grundbuch stehen.

Prüfen Sie also vor dem Verkauf Ihrer Eigentumswohnung, ob Sie einer Veräußerungsbeschränkung unterliegen und falls ja, in welchem Verfahren darüber entschieden wird. Spätestens beim Notartermin könnte es sonst ein böses Erwachen geben. Hier lohnt es sich, einen Immobilienprofi zu Rate zu ziehen, der alle rechtlichen Fallstricke kennt und auch den optimalen Käufer für Ihre Wohnung findet. Dann fällt es Ihren Nachbarn schwer, Ihnen beim Verkauf Ihrer Wohnung Stress zu machen.

Sie möchten Ihre Wohnung im Mehrfamilienhaus verkaufen und dabei keine Fehler machen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Zahl des Monats

43.000

So viele Familien haben bis Ende Juni bereits Baukindergeld von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekommen. Über 112.000 Familien haben die Förderung bisher beantragt. Das Baukindergeld feiert in diesem Monat sein einjähriges Jubiläum. Die staatliche Förderung richtet sich an Familien mit mindestens einem Kind. Pro Kind gibt es dabei insgesamt 12.000 Euro Förderung. Ziel ist es, junge Familien beim Erstkauf einer Immobilie zu unterstützen.
Kritiker prognostizierten häufig, dass die Förderung nur die ohnehin schon finanziell gut situierten Familien erreichen würde. Doch Analysen zeigen: 60 Prozent der bisher geförderten Haushalte hatten vor Abzug der Steuern ein Haushaltseinkommen von 40.000 Euro oder weniger. 40 Prozent hatten sogar ein Haushaltseinkommen von maximal 30.000 Euro.

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Hausverkauf: 3 Tipps für die Besichtigung

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, muss früher oder später Fremde in die (noch) eigenen vier Wände lassen. Damit Sie dabei schnell den richtigen Käufer finden und nicht zahlreiche Interessenten durchs Haus führen, die am Ende doch einen Rückzieher machen, helfen Ihnen diese drei Tipps. 

Anfragen aussieben

Die Nachfrage nach Immobilien ist groß. Das gilt besonders für die großen Städte, aber auch immer stärker für ländliche Regionen. Dementsprechend viele Anfragen erhalten die meisten Immobilienbesitzer auf ihr Inserat. Um Besichtigungstourismus vorzubeugen und keine Zeit mit Scheininteressenten zu verschwenden, bietet es sich daher an, schon vor der ersten Besichtigung auszusieben. Ein „Open House“, bei dem jeder der mag vorbeikommen kann, sieht vielleicht in amerikanischen Filmen nach einer guten Idee aus, im realen Leben kann das jedoch schnell chaotisch werden. Profi-Makler setzen in Ihren Inseraten deshalb zum einen auf gute und aussagekräftige Fotos und Beschreibungen, zum anderen laden Sie jedoch auch nur potenzielle Käufer ein, die bereit sind einen Interessentenfragebogen auszufüllen. 

Die Immobilie im besten Licht präsentieren

Der zweite Tipp versteht sich für viele wahrscheinlich von selbst, ist aber dennoch wichtig zu erwähnen. Denn viele Leute unterschätzen, wie wichtig der erste Eindruck einer Immobilie für die Kaufentscheidung und den letztendlichen Verkaufspreis ist. Der Immobilienkauf ist keine rein rationale Sache. Interessenten haken keine Liste an Ausstattungsmerkmalen im Kopf ab, sondern fragen sich: Kann ich mir vorstellen hier zu leben? Die Immobilie sollte bei der Besichtigung deshalb möglichst frei von Ihren eigenen persönlichen Gegenständen sein. Räumen Sie nicht nur oberflächlich aus, sondern verstauen Sie alles, was von der eigentlichen Immobilie ablenkt in Schränken. Wenn die letzte Renovierung schon ein Weilchen her ist, kann es sich sogar lohnen, vor dem Verkauf noch einmal in einen frischen Anstricht oder andere Schönheitsreparaturen zu investieren. Wenn Sie zum Verkaufszeitpunkt gar nicht mehr selbst in der Immobilie wohnen, ist außerdem ein professionelles Homestaging eine gute Idee. 

Gute Vorbereitung ist das A und O

Auch wenn der erste Eindruck sehr wichtig ist: Käufer verlassen sich nicht rein auf das, was sie sehen. Stellen Sie sich darauf ein, mit Fragen zur Immobilie und zur Umgebung gelöchert zu werden. Vom Baujahr über die nächstgelegene Kita kann alles kommen. Grundsätzlich ist es nicht schlimm, eine Antwort nicht zu kennen, doch wenn Interessenten das Gefühl haben, Sie weichen Fragen aus, macht sie das schnell skeptisch. Wichtig ist es auch, dass Sie die vermeintlichen Mängel ihrer Immobilie kennen. Denn die nutzen Käufer häufig, um den Preis zu drücken. Machen Sie also klar, dass alle Schwachstellen schon in den Angebotspreis einberechnet sind – Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich eine professionelle Wertermittlung. 

Häufig haben Verkäufer keine Zeit, Interessenten auszusieben, die Immobilie für den Verkauf herzurichten und zahlreiche Besichtigungen durchzuführen. Ein Immobilienmakler kann hier eine große Unterstützung sein. Und er bringt gleich noch einen Vorteil mit sich: Er ist ein echter Verkaufsprofi, der mit der nötigen Distanz an die Verkaufsverhandlungen heran geht. 

Sie haben keine Zeit, sich um die Besichtigungen zu kümmern? Kontaktieren Sie uns jetzt, wir unterstützen Sie gerne. 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Kleine Zimmer — So machen Sie das Beste daraus

Das Bad ist winzig? Der L-förmige Grundriss des Wohnzimmers lässt es ungünstig klein erscheinen? Oft sind sich Eigentümer unsicher, wie sie solche schwierigen Grundrisse für den Verkauf der Immobilie richtig in Szene setzen sollen. Einrichtungsexpertin Tina Humburg verrät, mit welchen Tricks man das Optimum aus solchen Räumen herausholen kann.

Farben
Die allgemeine Meinung ist, dass helle Farben Räume größer wirken lassen. Doch das muss nicht immer so sein. Wer mit dunklen Farben die richtigen Akzente setzt, kann so einem Raum mehr „Raumtiefe“ verleihen, zum Beispiel mit hellen Farbtupfern vor einem dunklen Hintergrund. Bilder an der Wand können den Eindruck zusätzlich verstärken. Zudem können dunkle Akzentfarben in Kombination mit hellen Farben bei richtigem Licht mehr Gemütlichkeit erzeugen als kalte, weiße Wände.

Tapeten
Auch mit Tapeten lässt sich mehr Raumtiefe erzeugen. Muster- oder Fototapeten gibt es heute beispielsweise auch mit dreidimensional wirkenden Mustern. Mit einem modernen ästhetischen Muster kann ein Raum optisch „erweitert“ werden.

Möbelgröße
Bei kleinen Räumen gilt: Keine großen Möbel! Die Möbel müssen natürlich zu den Raumproportionen passen. Hier sollte man nicht nur auf eine Schrankwand verzichten. Auch die Ledersitzgruppen oder der Familienesstisch mit sechs Stühlen lassen ein Zimmer noch kleiner wirken.

Möbelfarbe
Ein anderer Trick ist, die Möbel im Zimmer „verschwinden“ zu lassen. Haben die Möbel die gleiche Farbe, beziehungsweise den gleichen Ton wie die Wand, an der sie stehen, wirken sie unauffälliger. Denn das Auge nimmt sie als Teil der Wand wahr. Das erzeugt Ruhe. Und Ruhe vermittelt einen räumlich großzügigeren Eindruck.

Offene Regalflächen
Apropos Ruhe: Vollgestellte Regale sind alles andere als ruhig. Regalflächen sollte also entweder aufgeräumt sein oder verschlossen gehalten werden. Trick der Einrichtungsexpertin ist: Küchenoberschränke auch in anderen Zimmern zu nutzen, durchaus zum Beispiel auch am Boden als Sideboard. Denn Küchenoberschränke sind nicht so tief wie gewöhnliche Sideboards und sparen somit also Platz.

Ordnung
Auch Ordnung erzeugt Platz, beziehungsweise Unordnung Enge. Zum Beispiel im Bad macht sich das sehr bemerkbar. Sind Fläschchen und Tübchen gut verstaut, wirkt das Bad weniger beengt. Auch unifarbene Handtücher sind hier hilfreich im Gegensatz zu bemusterten.

Hat Ihre Immobilie ungewöhnliche oder sogar schwierige Grundrisse? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Zahl des Monats

60 %

Wenn die Deutschen von ihrer Immobilie träumen, dann realistisch. Auf die Frage, in was für einer Immobilie sie leben möchten, ob in einem Einfamilienhaus, einem Penthouse, einer Villa, einem Schloss oder etwas anderem, war die Antwort eindeutig. 60 Prozent der Befragten bevorzugen das Einfamilienhaus. So das Resultat einer repräsentativen Studie von Interhyp. Mit weitem Abstand folgt das Penthouse. 15 Prozent können sich vorstellen so zu wohnen. Jeweils 10 Prozent würden am liebsten in einer Villa oder in einem Schloss wohnen. Noch 5 Prozent gaben „Sonstiges“ an.

Gefragt, warum sie sich so entscheiden würden, antworteten die Befragten, dass Träume zwar schön seien, sie müssten aber auch machbar sein. Die Befragten sagten aber auch, dass zu ausgefallene Wohnträume sie von ihrem gewohnten Leben entkoppeln würden. Deshalb soll das Zuhause auch immer mit dem eigenen Leben, den Freunden und der Familie verbunden sein.

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Die Scheidungsimmobilie: Das müssen Eigentümer beachten

Marmor, Stein und Eisen bricht – so manche Ehe leider auch. Für die Beteiligten ist das tragisch, vor allem, wenn Kinder mit im Spiel sind. Sie leiden am meisten unter dem Streit der Eltern. Doch ist eine Scheidung nicht nur eine große emotionale Belastung: Gemeinsame Versicherungen müssen aufgelöst werden, das Sorgerecht geklärt und Unterhaltszahlungen vereinbart werden. Und oft ist da auch noch die gemeinsame Immobilie. Was gibt es bei einem solchen Scheidungsobjekt für die Verkäufer zu beachten?

Grundsätzlich versteht man unter einer Scheidungsimmobilie das Haus oder die Wohnung, welche die Eheleute vor der Scheidung gemeinsam bewohnten. Kommt es zur Trennung oder Scheidung erfolgt keine automatische Aufteilung der Vermögensanteile – die eigentumsrechtliche Situation bleibt zunächst unverändert. Dies gilt sowohl für die Immobilie als auch für ein eventuelles Darlehen – es bleibt bis zur vollständigen Tilgung bestehen.

Möchten aber nun die frisch Geschiedenen ihre Eigentumsgemeinschaft auflösen, haben sie zwei Möglichkeiten: Eine notariell unterzeichnete Vereinbarung oder mindestens eine der beiden Parteien beantragt ein gerichtliches Teilungsversteigerungsverfahren. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Zwangsversteigerung. Solche Verfahren sind teuer und riskant. Denn häufig wird dort das selbstgebaute oder mühsam und langwierig finanzierte Eigenheim zum Schnäppchenpreis verscheuert. Das führt zu zusätzlichem und vermeidbarem Frust.

Deshalb entscheiden sich viele Betroffene für einen Trennungs- oder Scheidungsfolgenvertrag. Der erlaubt es beiden Parteien, zu einer einvernehmlichen Einigung zu kommen. Dadurch werden zeit- und kostenintensive Streitigkeiten und weitere psychische Belastungen vermieden. Doch auch hier lauern Gefahren. Denn nicht selten entscheiden sich die Ex-Partner dazu, aus der Immobilie auszuziehen. Zu viele Erinnerungen, zu viele Emotionen. In der Folge wird das Objekt zum Verkauf angeboten.
Hier wittern Käufer ihre große Chance. Denn sie wissen, dass die Besitzer meist nur wenig Zeit für den Verkauf haben: Die Mieten für die Ersatzwohnungen, Anwaltskosten und Hypothekenraten drücken auf das Budget. Oft ist die Immobilie auch nicht mehr in dem besten optischen Zustand: Der Rasen ist nicht gemäht und das Laub schon lang nicht mehr gerecht. Auch kommen die Besitzer häufig nicht auf denselben Nenner, was den Preis beziehungsweise den Verhandlungsspielraum betrifft. Ein leichtes Spiel für potenzielle Käufer. Sie haben in der Folge plötzlich sehr viel Zeit, während sie bei den Besitzern knapp wird.

Viele Menschen wenden sich in einer solchen Situation an einen Makler. Dieser kann als neutraler Mittler zwischen beiden Parteien fungieren, eventuell unrealistischen Preisvorstellungen der Besitzer begegnen und vor allem objektiv mit den Käufern verhandeln. Dank ihrer langjährigen Erfahrung kennen Makler auch alle Tricks und Kniffe der Kaufinteressenten und lassen sich davon nicht aus der Ruhe bringen.

Wenn Sie mehr dazu erfahren möchten, wenden Sie sich für ein individuelles und unverbindliches Beratungsgespräch an uns.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Wird wieder beliebter: Das Wohnen auf dem Land

Der Zuzug vieler Menschen in die Städte – wie er in den vergangenen Jahren stattgefunden hat – hat sich bereits abgeschwächt. Der Wohnraummangel und die hohe Nachfrage in den Stadtzentren hat dazu geführt, dass die Speckgürtel der Städte in den Fokus der Wohnungssuchenden gerückt sind. Doch auch Dank der Digitalisierung ist inzwischen das weitere Umland gefragt. Denn Arztbesuche, Einkäufe und Arbeit können auch online von Zuhause erledigt werden.

Derzeit suchen Unternehmen in den ländlichen Regionen händeringend nach Auszubildenden. In den kleinen Ortschaften schließen Supermärkte, Ärzte, Post- und Bankfilialen. – Die Digitalisierung jedoch könnte diese Entwicklung umkehren. Zumindest sehen das viele Unternehmen so. In einer Umfrage des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) gaben 84 der befragten Unternehmen an, dass die Digitalisierung den ländlichen Raum als Wohn- und Arbeitsort aufwertet. Und die Studie „Zukunft des Wohnens“ des Zukunftsinstituts ergab, dass 2014 seit 20 Jahren zum ersten Mal mehr Menschen aus den Städten weg- als zugezogen sind, wenn man die Zuwanderung aus dem Ausland ausklammert. Die Experten gehen dabei davon aus, dass sich der Trend künftig noch verstärken wird.

Konsum, Unterhaltung, Bildung, Wirtschaft, Politik oder Medizin kann immer mehr über das Internet erlangt werden. Auch frische Lebensmittel können online gekauft werden und werden vermutlich bald von Drohnen bis an die Haustür geliefert. Somit wird auch die Versorgung von selbst entlegensten Dörfern immer einfacher.

Ähnlich ist es mit der ärztlichen Versorgung. Telemedizin ist das Stichwort. In Baden-Württemberg können sich Patienten in einem Testprojekt von Ärzten online behandeln lassen. Krankschreibung und Rezept kommen dann per Mail. Weite Fahrten und lange Wartezeiten werden somit überflüssig. Sollte doch mal eine Fahrt nötig sein, lassen sich Fahrdienste per App so organisieren, wie man sie braucht. Und sie holen einen direkt vor der Haustür ab. Was heute noch eine Person erledigt, übernehmen in Zukunft wahrscheinlich autonom fahrende Autos.

Die Digitalisierung sorgt auch dafür, dass Arbeit in Zukunft dezentralisierter sein wird. Arbeiter und Angestellte müssen dann nicht mehr in die Fabrik oder ins Büro. Die Produktion funktioniert dann automatisiert. Und der Mensch dient nur noch zur Überwachung der Prozesse. Seine Anwesenheit vor Ort ist nicht mehr nötig. Im Prinzip kann dann vom entlegensten Dorf aus gearbeitet werden, von Zuhause oder dem Café.

Damit diese Vision Wirklichkeit werden kann, muss in ganz Deutschland flächendeckend schnelles Internet vorhanden sein. In der Umfrage der VKU gaben die Unternehmen aber an, dass die Digitalisierung helfen kann, das Abwandern aus den ländlichen Regionen zu stoppen, Arbeitsplätze auf das Land zurückzuholen und dafür zu sorgen, dass fernab der Metropolen Menschen auch im Alter möglichst lange unabhängig bleiben.

Überlegen Sie vielleicht aufs Land zu ziehen und Ihre Stadtimmobilie zu verkaufen? Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich. Wir beraten Sie gern.

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Zahl des Monats

49,7 %

Fast die Hälfte der Deutschen ist laut einer Studie von Interhyp bei der Traumimmobilie kompromissbereit – unabhängig davon, ob es sich um das Eigenheim oder der Mietwohnung handelt. Das klingt zwar erstmal nicht sehr viel, sieht man sich aber die Zahlen im Detail an, ändert sich das Bild etwas. So sind viele Deutsche bereit, in umkämpften Lagen Abstriche bei Ihrer Immobilie in Kauf zu nehmen.

Beispielsweise ist es für 68 Prozent der Befragten okay, Kompromisse einzugehen, was die Raumaufteilung betrifft. 66 Prozent kommt es nicht so sehr auf die Bauweise an und für 63 Prozent ist die Wertigkeit der Ausstattung nicht so wichtig. Geht es aber um Behaglichkeit, sind nur noch 22 Prozent der Befragten bereit, Abstriche zu machen. Auch ist es nur für 36 Prozent akzeptabel Kompromisse bei der Haltung eines Haustieres zu machen. Und 44 Prozent können es verschmerzen, wenn sich die Immobilie nicht in der Traumlage befindet.

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Altersgerechtes Wohnen: In der Seniorenwohnung

Mit dem Alter ändern sich auch die Bedürfnisse – besonders auch was das Wohnen angeht. Wer in jungen Jahren beim Hauskauf noch viel Wert auf einen großen Garten und ausreichend viele Zimmer gelegt hat, dem ist im Alter oft wichtiger keine Treppen mehr steigen zu müssen und einen Arzt in der Nähe zu haben. Um aber wirklich altersgerecht zu wohnen, kommt es auch noch auf andere Dinge an.

Vielen älteren Menschen fällt mit zunehmendem Alter die Haus- und Gartenarbeit immer schwerer. Oft fragen sich Senioren, wozu sie die Treppe noch hinaufsteigen sollen, um die Zimmer zu putzen, die eh niemand mehr nutzt, außer vielleicht die Kinder und Enkel, wenn sie mal zu Besuch sind. Und auch wenn sich der Rasenmäher immer schwerer schieben lässt, und das Bücken immer anstrengender wird, um das Unkraut zwischen den Rosen zu jäten. Deshalb entscheiden sich Senioren oft, aus ihrem Häuschen in eine altersgerechte Seniorenwohnung zu ziehen. Neben der passenden Ausstattung ist hier aber auch die passende Lage wichtig.

Ausstattung

Ziehen Menschen im Alter um, benötigen sie häufig noch keine Wohnung, die für Pflegebedürftige ausgestattet ist. Jedoch ist zu überlegen, ob dies nicht doch mit eingeplant werden sollte. Und auch wenn für Senioren Wohnungen mit wenigen Zimmern auf einer Etage sinnvoll sind, müssen es nicht kleine Zimmer sein. Auch im Alter ist genügend Platz immer noch wichtig – schon allein im Sinne der Barrierefreiheit. Flure und Türrahmen sollten also breit genug sein, um mit einem Rollstuhl hindurch zu passen. Dazu gehören auch niedrige Tür- und Fensterklinken. Ist ein Fahrstuhl vorhanden, muss die Seniorenwohnung auch nicht zwangsläufig im Erdgeschoss liegen. Idealerweise gibt es mehrere Fahrstühle falls einer mal ausfällt.

Lage

Neben der Ausstattung ist aber auch die Umgebung von Bedeutung, um aus einer Wohnung eine geeignete Seniorenwohnung zu machen. Hier kommt es auf eine gute Infrastruktur an. Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten sollten am besten zu Fuß zu erreichen sein. Auch ein Krankenhaus sollte idealerweise in der Nähe liegen, damit im Notfall der Krankenwagen nicht erst aus der nächsten Stadt kommen muss. Senioren, die alleine wohnen, raten Experten, einen Notrufknopf in der Wohnung einzubauen, damit ein Notdienst schnell alarmiert ist.

Seniorenwohnhaus

Wer sich nicht auf die Suche nach einer einzelnen Seniorenwohnung machen möchte, kann sich auch für ein Wohnhaus speziell für Senioren entscheiden. Hier muss nicht selbst für den eventuellen altersgerechten Umbau gesorgt werden. Alle nötigen Punkte wurden hier beachtet. Außerdem lässt sich bei Seniorenwohnungen zwischen frei finanzierten und staatlich geförderten Immobilien unterscheiden. Bei staatlich geförderten Seniorenwohnungen gibt es in manchen Bundesländern eine Alters- und Gehaltsgrenze. Diese sorgt dafür, dass die Wohnungen auch wirklich nur an Bedürftige vergeben werden.

Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen und in eine seniorengerechte Wohnung umziehen? Wir unterstützen Sie dabei gern.

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Bericht Unser Salzhausen Juli 2019

Ein herzliches und sonniges Dankeschön …

geben wir Ihnen mit in die Sommerzeit, welche sich bereits mit dem besten Wetter zeigt. Dabei sagen wir nicht nur „unseren“ Verkäufern vielen Dank für Ihr Vertrauen und das gute sowie erfolgreiche Miteinander, Ihre Empfehlungen und Anregungen, in diesen Tagen auch manchmal etwas Geduld und noch mehr Zutrauen; sondern auch „unseren“ Käufern und Kaufinteressenten, die sich in Verbindung mit den geltenden Gesetzen bereits vor der ersten Besichtigung durch viele Formulare manövrieren müssen. Sie machen das wirklich gut. Sie sind in diesen Tagen in der Regel bereits zu einem Vorgespräch bei Ihrem Finanzierungspartner gewesen, um den preislichen Rahmen, was die Immobilie zuzüglich der Erwerbsneben- und Renovierungskosten maximal kosten darf, abzustimmen. Sie leben nachhaltig, in dem Sie unsere 360 Grad Immobilienrundgänge nutzen, um sich vorab einen optimalen Eindruck zu verschaffen, bevor Sie sich das Objekt vor Ort ansehen. Sie sind allgemein gut informiert.

… und sollte es nicht gleich bei der ersten, besichtigten Immobilie zum Kauf kommen, so ist/war es meistens auch noch nicht die Richtige. Wie sagte bereits Thomas Alva Edison „Unsere größte Schwäche ist das Aufgeben. Der sicherste Weg zum Erfolg ist, es einfach nochmal zu probieren.“

Wir beraten Sie gern über die optimalen An- und Verkaufsmöglichkeiten von Wohn- und Anlageimmobilien, engagiert, persönlich und unabhängig. Beste Grüße aus Luhmühlen, Britta und Heinrich Sasse

 

 

Der optimale Käufer – So finden Sie ihn

Ständig klingelt das Telefon und im E-Mail-Postfach sind 99 ungelesene Nachrichten. Wer derzeit eine Immobilie verkaufen möchte, kann sich vor Anfragen kaum retten. Um sich um alle Interessenten zu kümmern, fehlt die Zeit – ganz zu schweigen von den Besichtigungen. Viele Immobilienverkäufer stehen vor der Frage, wie sie unter all den Interessenten den passenden Käufer für ihre Immobilie finden.

1. Besichtigungstouristen herausfiltern

Immobilienmakler kennen das „Phänomen“: vermeintliche Interessenten, welche die Immobilie besichtigen, aber gar nicht am Kauf interessiert sind – Besichtigungstouristen. Profi-Makler wissen aber, wie sie diese Gruppe von den wirklichen Interessenten trennen können. Fragen Sie zum Beispiel bereits vor dem Besichtigungstermin die vollständigen Kontaktdaten der Interessenten ab. Sie können sie aber auch einen Fragebogen ausfüllen lassen, indem Ihre Interessenten erste Angaben zu den einziehenden Personen, Preisvorstellungen und Finanzierungsmöglichkeiten machen müssen. Wer eine Immobilie nur zum Spaß besichtigen möchte, möchte solche Informationen meistens nicht angeben. Auch wenn die Angaben nur vage sind, haben Sie es vermutlich mit keinem wirklichen Interessenten zu tun. Online-Tools wie 360-Grad-Besichtigungen helfen ebenfalls die Interessenten von den Besichtigungstouristen zu trennen. Denn auch hier müssen Kontaktdaten hinterlegt werden.

2. Bonität prüfen

Wer seine Immobilie verkauft, möchte in der Regel auch wissen, ob sein Kaufkandidat sich diese auch leisten kann. Haben Sie sich für einen Käufer entschieden und dann stellt sich heraus, die Bank finanziert den Kauf nicht, kann die Rückabwicklung des Verkaufs drohen. Unter Umständen kostet Sie das sogar Geld. Abgesehen davon können Sie mit dem Vermarktungsprozess wieder von vorne beginnen. Profi-Makler überprüfen deshalb grundsätzlich die Zahlungsfähigkeit der in Frage kommenden Interessenten. Dazu fordern sie eine Finanzierungszusage beim Kreditinstitut der Bank des Kaufinteressenten an.

3. Endgültig auswählen

Im Idealfall gibt es auch nach der Bonitätsprüfung immer noch mehrere Kaufinteressenten, aus denen Sie nun den passenden Käufer auswählen müssen. Sie können sich natürlich für den Interessenten entscheiden, der Ihnen als erstes ein abgesichertes Kaufangebot unterbreitet. Sie können aber auch nach Sympathie entscheiden oder zur Not auch per Los. Sie können auch überlegen, wer am besten in Ihre Immobilie oder in die Nachbarschaft passt. Bei zusätzlichen Zahlungen sollten Sie vorsichtig sein. Sie können zwar an den Meistbietenden verkaufen. Nehmen Sie aber Zusatzzahlungen an, die nicht im Kaufvertrag festgehalten wurden, kann es schnell zu Problemen mit dem Finanzamt kommen.

Profi-Makler haben das alles genau im Blick. Durch ihre langjährige Erfahrung helfen sie Ihnen, schnell den passenden Käufer für Ihre Immobilie zu finden.

Sie suchen jemanden, der den richtigen Käufer für Sie findet? Kontaktieren Sie uns! Wir kümmern uns darum.

 

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Zahl des Monats

48 Prozent

Fast jeder zweite Haushalt in Deutschland besitzt eine Immobilie – laut Statistischem Bundesamt. Vom Immobilieneigentum ist das Einfamilienhaus die häufigste Form. 31 Prozent der privaten Haushalte besaßen zu Beginn des vergangenen Jahres ein eigenes Häuschen. 14 Prozent der deutschen Haushalte gehörten Eigentumswohnungen und fünf Prozent nannten Zweifamilienhäuser ihr Eigen.

Vier Prozent besaßen unbebaute Grundstücke und weitere vier Prozent zählten sonstige Gebäude zu ihrem Eigentum. Mehrfamilienhäuser besaßen noch zwei Prozent der privaten Haushalte Deutschlands. Dabei waren Mehrfachnennungen möglich. Interessant ist auch, dass je mehr Menschen in einem Haushalt leben, desto wahrscheinlicher ist es, dass einer davon eine Immobilie besitzt. Bei Haushalten mit mindestens vier Mitgliedern steigt der Eigentümeranteil auf 71 Prozent.

 

 

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Teilungsversteigerung: Wenn Erben sich nicht einig werden

Besteht kein Testament, wird eine Immobilie häufig an mehrere Hinterbliebene vererbt. Es entsteht eine Erbengemeinschaft. Das Problem: Nicht immer sind sich die Erben einig darüber, was mit der Immobilie passieren soll. Der letzte Ausweg ist die Teilungsversteigerung. Wir erklären, worum es sich dabei handelt und worauf Erben hier achten sollten.

Die Tochter möchte gerne selbst in die Immobilie einziehen, hat aber nicht das Geld, um ihre Geschwister auszuzahlen. Ihr Bruder möchte die Immobilie gerne verkaufen, ihre Schwester hält eine Vermietung für die beste Idee. Oftmals werden Erben sich auch nach mehreren Gesprächen nicht einig. Damit bleibt nur noch eine Notlösung: Die Teilungsversteigerung.

Wie und wo wird eine Teilungsversteigerung beantragt?

Jeder Teil der Erbengemeinschaft kann vom ersten Tag nach dem Erbfall an, eine Teilung des Nachlasses beantragen (vgl. § 2042 BGB). Der Antrag kann formlos schriftlich beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Allerdings benötigen Erben, um die Teilungsversteigerung zu beantragen einen Grundbuchauszug, der belegt, dass entweder der Erblasser oder die Erben selbst bereits als Eigentümer eingetragen sind.

Wie läuft die Teilungsversteigerung ab?

Wurde dem Antrag stattgeben, wird ein gerichtliches Verfahren angeordnet. Hierfür ermittelt zunächst ein Sachverständiger den Verkehrswert der Immobilie. Die Antragssteller können bei der Begehung der Immobilie dabei sein, um ihre eigenen Interessen zu vertreten. Deshalb empfiehlt es sich auch für die Miterben, die den Antrag nicht selbst gestellt haben, später mit in das Verfahren einzusteigen. Das ist zu jedem Zeitpunkt möglich.

Anschließend folgt ein Bekanntmachungsteil. Hier veröffentlicht das Gericht alle wichtigen Informationen zur Immobilie. Dazu zählt nicht nur der Verkehrswert, sondern unter anderem auch die Quadratmeterzahl, der Grundbuchbestand und das Mindestgebot. Dieses wird ebenfalls vom Gericht festgelegt. Es entspricht nicht dem Verkehrswert, sondern besteht aus den Werten noch bestehender Hypotheken sowie einem Mindestbarbetrag.

Schließlich findet die Bietstunde an einem öffentlichen Termin teil. Hier können Interessenten auf die Immobilie bieten. Die Versteigerung endet, wenn das höchste Gebot dreimal laut vorgelesen wurde und es nicht mehr überboten wird. Anschließend muss der Bieter eine Sicherheitsleistung (zum Beispiel in Form eines Schecks) erbringen. Erst daraufhin wird über den Zuschlag verhandelt.

Selbstverständlich können auch die Miterben auf die Immobilie bieten. Sollte die Tochter aus dem obigen Beispiel also doch noch an eine entsprechende Geldsumme kommen, hätte Sie die Möglichkeit, die Immobilie auf diesem Wege zu erwerben.

Wie wird der Erlös aufgeteilt?

Der Erlös wird abzüglich aller bestehenden Belastungen nach einem Verteilungsschlüssel an die Erben ausgezahlt. Entscheidend ist dabei die Erbfolge. Im Beispiel der drei Geschwister von oben steht jedem der Erben der gleiche Anteil des Erlöses zu, sofern ein Erbe nicht einen anderen Gegenstand aus dem Erbe, wie etwa ein Auto behält.

Wieso ist eine Teilungsversteigerung nur eine „Notlösung“?

Grundsätzlich sollte eine Teilungsversteigerung nur als Notlösung genutzt werden. In der Regel können die Erben einen besseren Preis erzielen, wenn Sie die Immobilie ohne Einbeziehung des Gerichts verkaufen. Teilungsversteigerungen werden häufig von Sparfüchsen besucht, die hier hoffen, ein Schnäppchen zu machen. Bei einem Verkauf hingegen erreichen Sie eine größere Zielgruppe und können Ihre Immobilie bei Besichtigungen im besten Licht präsentieren.

Sie wollen Ihre geerbte Immobilie verkaufen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir unterstützen Sie gerne.

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Video: Warum wir es wert sind

Viele Immobilienverkäufer merken erst im Verkaufsprozess, dass sie sich zu viel aufgebürdet haben. Der Aufwand beginnt bereits mit dem Zusammenstellen aller verkaufsrelevanten Unterlagen. Denn hier sind einige Behördengänge nötig. Was für Eigentümer eine Hürde ist, ist Routine beim Profi.

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Wie Sie den Lärm bezwingen

Verlaufen neben Ihrem gemütlichen Heim nun Gleise und ständig rattern die Güterzüge hinterm Gartenzaun? Wohnen Sie in der Einflugschneise eines Flughafens? Oder führt eine Autobahn am Schlafzimmerfenster vorbei? Lärm vom eigenen Zuhause fernzuhalten ist oft nicht ganz einfach. Inzwischen gibt es aber clevere Schallschutzkonzepte, die hübscher aussehen als Schallschutzwände.

Kennen Sie Soundscaping? Mit dieser Methode können Sie Ihre Immobilie vor Lärm schützen, ohne sie mit Schallschutzwänden vom Rest der Welt abschneiden zu müssen. Der Begriff kommt aus dem Englischen und setzt sich zusammen aus den Worten „Sound“ für Geräusch und „Landscape“ für Landschaft. Es meint: bewusst eine Klangumgebung zu erzeugen. Und es bedeutet: Lärm mit angenehmen Geräuschen zu überlagern.

In Städten und Einkaufszentren wird das schon genutzt. Der Klassiker ist natürlich der Einsatz von entspannter Musik. Geschäfte ohne Musik gibt es heute nur noch wenige. Es geht aber beispielsweise auch Vogelgezwitscher. Wo Soundscaping eingesetzt wird, tritt zum Beispiel der Lärm von Menschenmassen in den Hintergrund. Ursache ist unser Gehirn. Denn es hebt die angenehmen Klänge hervor. Raschelnde Blätter von Bäumen und Sträuchern oder Vogelgezwitscher sind quasi natürliches Soundscaping. Es lässt sich aber auch künstlich schaffen – und es müssen nicht Alexa, Siri oder Cortana sein.

Wasserspiele eignen sich gut, um Lärm im Garten effektiv zu bekämpfen. Das Plätschern von Wasser lässt der Lärm der Straße überhören. Um die Gartenlandschaft mit Geräuschen von Wasser zu „gestalten“, gibt es ganz unterschiedliche Wege: angefangen bei einer kleinen Schale, aus der das Wasser tröpfelt, über Brunnen in verschiedenen Größen, bis zum Bach, der in den Gartenteich sprudelt. Welche Lautstärke dann beim Wasserrauschen angenehm ist, ist für viele unterschiedlich. Jedoch kann das eingestellt werden. Zum Beispiel kommt es auch auf die Höhe an, aus der das Wasser plätschert.

Eine andere Möglichkeit, um für Entspannung zu sorgen, ist das Rascheln von Blättern oder hohem Gras im Wind. Zwar kann man nicht beeinflussen, wann der Wind weht und wie stark. Aber es gibt Pflanzen, die schon bei einem sanften Hauch, angenehm rauschen. Das klappt mit hohen Gräsern oder auch immergrünem Bambus. Es eignen sich aber auch andere immergrüne Pflanzen mit möglichst großen und runden Blättern. Denn diese „schlucken“ den Schall, weil er in viele Richtungen zerstreut wird.

Efeu beispielsweise ist so eine Pflanze. Er ist immergrün und die Blätter haben die geeignete Form und sind zudem so ausgerichtet, dass sie den Schall abfangen. Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass Efeu sowohl an schattigen als auch an sonnigen Plätzen gut gedeiht. Der Runzelige Schneeball ist eine weitere Pflanze, die vor Lärm schützen kann. Auch er ist immergrün, gedeiht gut auf Gartenböden und im Halbschatten und seine Blätter sind zur Schallabwehr ausgerichtet. Hecken und Büsche können den Lärm ebenso abhalten, wenn sie gleichmäßig dicht aneinander sitzen und auch am Boden nicht kahl sind.

Haben Sie eine Immobilie in einer schwierigen Lage? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Fotos: © white78/Depositphotos.com