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Zahl des Monats: 6,1 Prozent

Die Preise für Wohnimmobilien begannen 2022 erstmals nach jahrelangem Anstieg zu fallen. Das zeigt beispielsweise der Immobilienpreisindex des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp). Im Jahresvergleich jedoch sind die Preise gestiegen. Der große Verlierer ist allerdings der Gewerbeimmobilienmarkt.

Auch im Wohnungsmarkt der Deutschen Metropolen wirkten sich Inflation, Krieg, Krisen und gestiegene Zinsen auf das Preiswachstum aus. Im dritten Quartal von 2021 stieg der Index des vdp um circa 6,1 Prozent. Vergleicht man aber das dritte und das zweite Quartal 2022 miteinander, stellt man fest, dass der Index um 0,7 Prozent gesunken ist. Dennoch fiel der Preisanstieg zum Beispiel bei Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen geringer aus.

Im Gewerbeimmobilienmarkt gingen die Preise im Vergleich der dritten Quartale 2021 und 2022 um 2,2 Prozent zurück. Besonders betroffen sind vor allem die Einzelhandelsimmobilien, deren Preise bereits seit dem immer stärker werdenden Online-Handel oder der pandemiebedingten Herausforderungen zurückgegangen sind. Die Preise gaben im Vergleich zu 2021 sogar um 5,8 Prozent nach. Damit einhergehend ist auch ein Rückgang bei der Neuvermietung von solchen Immobilien um 3,1 Prozent zu beobachten.

Wie sich die Preise 2023 entwickeln werden, können Experten mit der Unterstützung von Studien nicht 100 Prozent vorhersagen. Einige sind sich aber sicher: Mitte 2023 ist wieder mit einem Anstieg zu rechnen, der sich zuerst bei den Gewerbeimmobilien bemerkbar machen soll.
Andere Studien sagen einen weiteren Preisrückgang bei Wohnimmobilien voraus – besonders bei Mehrfamilienhäusern. Da die Immobilienmärkte allerdings unterschiedlich sind und sich nicht gleich entwickeln, kommt es für Käufer immer auf den Standort des Kaufobjektes an.

Foto: © Madison Inouye/pexels.com

Immobilie kaufen – diese Fragen sollten Sie sich stellen

Es ist so weit: Der Kauf einer eigenen Immobilie steht unmittelbar bevor. Dann kann es ja losgehen mit der Suche. Doch bevor Sie sich ins (digitale) Angebotsgetümmel begeben, sollten Sie sich einige wichtige Fragen stellen. Das bewahrt vor bösen Überraschungen und Unwissen. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick. 

Wie viel Immobilie kann ich mir leisten? 

Eine Villa mit zehn Zimmern, großem Garten und Außenpool wäre schön, aber bevor Sie sich schon daran begeben, die Tapeten für den Salon auszusuchen: checken Sie Ihre Finanzen und machen Sie sich klar, wie viel Immobilie Sie sich überhaupt leisten können. Besonders wichtig dabei sind die finanziellen Belastungen, die auf Sie zukommen, wenn Sie einen Kredit aufnehmen. Gehen Sie in Schritten vor: zunächst schauen Sie, wie hoch Ihre monatliche Rate sein darf. Wieviel Eigenkapital ist vorhanden? Notieren Sie zudem all Ihre Vermögenswerte. Vielleicht bietet Ihre Bank einen Online-Budgetrechner an, mit dem Sie schauen können, wie hoch ein Darlehen sein kann. Auch interessant: informieren Sie sich, welche Förderungen es in Ihrem Bundesland gibt. 

Welche Art von Immobilie darf es sein? 

Erst wenn geklärt ist, wie hoch Ihr Budget sein kann, geht es an die Suche. Wenden Sie sich am besten schon zu Beginn an einen lokalen Makler, der das für Sie übernehmen kann. Sie mögen es, Ihren Morgenkaffee an der frischen Luft zu genießen, wollen sich aber nicht um einen Garten kümmern? Dann reicht wahrscheinlich eine Eigentumswohnung mit Balkon. Wenn Sie Ihren grünen Daumen pflegen wollen, dann vielleicht doch eher ein Häuschen mit Garten. Da Sie aller Wahrscheinlichkeit nach auch noch im Alter in der neuen Immobilie wohnen werden: denken Sie an einen möglichen altersgerechten Umbau. 

Mit welchen Nebenkosten beim Kauf muss ich rechnen? 

Mit diesen weiteren Kosten neben dem Kaufpreis müssen Sie rechnen: Sanierungskosten, Grunderwerbsteuer, Maklerprovision und Notarkosten. Da sich Kosten abhängig vom Bundesland, der Immobilie und ihrem Zustand unterscheiden können, überlassen Sie die Aufstellung und Berechnung am besten einem Profi: Ihrem Makler. 

Auf was muss ich beim Kaufvertrag achten? 

Damit es nicht dazu kommt, dass Sie beim Unterzeichnen des Vertrags auf unbekannte oder unangenehme Punkte stoßen, schauen Sie ganz genau hin (oder wenn Ihnen das lieber ist: lassen Sie schauen). Bevor der Notartermin ansteht, erhalten Sie den Vertrag zur Ansicht. Aufmerksames Prüfen ist dann notwendig: checken Sie vor allem die Angaben zum Verkäufer, zu Ihnen als Käufer, zur Immobilie selbst und zur Übergabe. Gibt es etwa Einbauten, werden diese in den Vertrag übernommen. Finden Sie trotz aller vorheriger Sorgfalt noch Fehler während des Notartermins können diese auch noch währenddessen korrigiert werden. 

Sie wollen sich eine Immobilie kaufen und sind sich auch aufgrund der momentanen Krisen unsicher, wie Sie vorgehen sollen? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern! 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Der Weihnachtsmann und sein Wunsch nach einer klimafreundlichen Immobilie

Lametta, Lichterglanz, Weihnachtsbaum und Festtagsbraten sorgen für himmlische Weihnachtsstimmung. Fehlen nur noch die Geschenke, die auf dem Wunschzettel an den herzensguten Gabenbringer im roten Mantel standen. Doch was wünscht er sich eigentlich selbst? Wir haben einmal nachgefragt und waren überrascht, wie aktuell sein Wunsch ist. 

Der Tatendrang, mehr für eine bessere Umwelt zu tun, ist auch beim Weihnachtsmann angekommen. Deswegen hat er sich seinen Wunsch für dieses Jahr schon erfüllt und hat seine Immobilien wie auch den Schlitten energieeffizient nachgerüstet. Wie, das verrät er uns im Interview.

Sie setzen seit diesem Jahr auf eine klimafreundlichere Produktion und auch für Ihr eigenes Haus ist Ihnen die Reduzierung von Treibhausgasen wichtig. Was haben Sie genau gemacht?

Ich habe meine Werkstatt und mein Haus von Gas und Öl auf umweltfreundliche Alternativen umgestellt. Hier habe ich mich für ein Hybridkonzept entschieden: eine elektrische Wärmepumpe kombiniert mit Solarthermie und Windkraft. Außerdem habe ich alle Heizungs- und Warmwasserleitungen im alten Keller meines Hauses gedämmt. Dasselbe habe ich bei den Dächern aller meiner Immobilien gemacht. Das war auch bitter nötig, wenn man bedenkt, dass ich meine Immobilien bereits seit mehr als 60 Jahren besitze. Meine neue Fassaden- und Dachbegrünung sorgt zusätzlich für ein gutes Innenklima. Mein Schlitten wird jetzt auch mit Elektroenergie betrieben. Durch die energieautarke Stromgewinnung bin ich auch nicht mehr von externen Energielieferanten abhängig.

Da ist ja eine ganze Menge passiert. Wie sind Sie vorgegangen? 

Ich habe mich an einen Immobilienexperten gewendet, der mich zur energetischen Nachrüstungspflicht beraten konnte. Mit seinem guten Netzwerk und Kontakten am Nordpol habe ich schnell den einen kompetenten Energieberater gefunden, der erstmal geprüft hat, was überhaupt möglich ist. Auch die geeignete Handwerksfirma und einen Finanzierungspartner habe ich durch meinen Makler gefunden. Ich habe zusätzlich noch finanzielle Förderungen beantragt. Die ganze Umsetzung meines Energieprojekts hat ungefähr ein halbes Jahr gedauert. Der Makler stand mir neben dem Energieberater jederzeit mit seinem Wissen zur Seite.

Sie hätten sich die Experten und die Berater selbst suchen können. Wieso haben Sie sich an einen Makler gewendet?

Das habe ich aus mehreren Gründen gemacht. Ich hatte weder das Wissen noch die Zeit mich um alles selbst zu kümmern. Immerhin muss ich die Geschenke von mehreren Millionen Kindern weltweit für den Weihnachtsabend vorbereiten. Am Ende war ich mehr als zufrieden mit der Hilfe meines Maklers und den anderen Experten. Allein hätte ich nicht durch die ganzen Anforderungen und Beantragungen für die energetische Sanierung durchgesehen. Auch wenn das Projekt aufwendig war, bin ich mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Ich habe den Makler auch gleich an meinen Nachbarn, den Nikolaus weiterempfohlen. Der möchte sich nämlich demnächst ein Haus nach EH-55-Neubaustandard bauen.

Möchten Sie Ihre Immobilie energetisch sanieren? Wir beraten Sie gern – auch zu wertsteigernden Energiemaßnahmen. Wir bedanken uns bei Ihnen für die positive Zusammenarbeit in 2022, wünschen Ihnen schöne Feiertage und einen guten Rutsch! 

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Checkliste: Energetische Sanierung

Die gestiegenen Energiepreise haben viele Eigentümer veranlasst, über eine energetische Sanierung nachzudenken. Das ist nicht nur gut fürs Klima – langfristig lassen sich so Kosten sparen. Doch was ist alles sinnvoll und wirklich nötig? Und worauf muss bei der Umsetzung geachtet werden. Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Orientierung.

  • Ziele der Sanierung bestimmen.
    • Was soll mit der Sanierung erreicht werden?
  • Ausgangslage analysieren.
    • Zustand der Immobilie.
    • Aktueller Energieverbrauch der Immobilie.
  • Experten für Sanierung und Energieberatung beauftragen.
    • Welche Maßnahmen sind wirklich nötig und welche lohnen sich?
    • Wie hoch ist Ihr Budget?
    • Lassen sich Heizung und Warmwasser auf erneuerbare Energien umstellen?
    • Gibt es Voraussetzungen für eine Photovoltaikanlage?
    • In welcher Reihenfolge sollten die Maßnahmen erfolgen?
    • Soll alles gleichzeitig oder Schritt für Schritt umgesetzt werden?
    • Sanierungsplan erstellen lassen.
  • Fördermöglichkeiten prüfen.
    • Welche Förderungen bieten Bund, Länder, Kommunen an? KfW? BAFA?
    • Können Förderungen kombiniert werden?
    • Die angestrebten Sanierungsmaßnahmen von einem Energie-Effizienz-Experten prüfen und sich von ihm eine Bestätigung zur Beantragung der Fördermittel erstellen lassen.
    • Förderungen vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragen.
  • Kredit beantragen.
    • Mehrere Angebote prüfen.
  • Umsetzung Sanierung.
    • Wenn Förderungen bewilligt sind, können Handwerker entsprechend des Sanierungsplans beauftragt werden.
  • Bestätigung einreichen und Förderungen erhalten.
    • Sind alle Arbeiten abgeschlossen, erhalten Sie von Ihrem Energieberater eine Fachunternehmererklärung (Heizungstausch) oder eine Bestätigung nach Durchführung (auch „Technischer Projektnachweis“ genannt). Diese muss beim Fördergeber eingereicht werden, damit nach der Prüfung die beantragten Zuschüsse ausgezahlt und Tilgungszuschüsse gutgeschrieben werden können.
  • Steuerliche Geltendmachung der Sanierungsmaßnahmen.
    • Energie- und Steuerexperten können Sie beraten, welche Sanierungsmaßnahmen abgesetzt werden können.

Sie möchten wissen, wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Günstig bauen, geht das noch?

Höhere Preise für Baumaterialien und Grundstücke sowie Lieferengpässe und gestiegene Zinsen bei der Darlehensvergabe bringen viele Häuslebauer an ihre Grenzen. Aber auch, wenn die Finanzierung schwierig erscheint, muss der Traum vom Eigenheim nicht aufgegeben werden. Beim Bauen lassen sich mitunter viele Euros sparen, wenn man weiß wie. 

Um den Hausbau sparsamer zu gestalten, gibt es viele Möglichkeiten. Voraussetzung für jeden Bau ist aber, dass künftige Bauherren wissen, wie viel sie ausgeben können. Dabei sollte für meist nicht vermeidbare Mehrkosten ein finanzieller Puffer eingeplant werden. Mit Online-Berechnungstools von Maklern kann man sich einen ersten Überblick verschaffen. 

Tipp 1: Kostengünstig Planen

Das Budget steht fest. Nun sollte zusammen mit einem unabhängigen Architekten ein passender Bauplan erstellt werden. Erst dann kann man zu einer Baufirma gehen, die auch eigene und firmenunabhängige Kundengrundrisse umsetzt. Kostensparend wird der Bau durch:

  • Grundriss einfach und mit nur so viel Quadratmetern wie nötig planen
  • Ohne Keller und mit nur einer Etage planen
  • Günstige, aber dennoch witterungsfeste Dachform wählen
  • Günstige Bauweise wählen (zum Beispiel: Holzrahmenbauweise) 
  • Hausanschlüsse frühzeitig prüfen (Strom, Fernwärme, Gas möglich?) 
  • Hausanschlüsse rechtzeitig beantragen (Infos bei den Stadtwerken)
  • Doppel- oder Reihenhaus statt Einfamilienhaus 
  • Moderne Gasheizung mit Brennwerttechnik oder Fernwärmeanschluss statt Schornstein
  • Prüfen, ob andere kostensparende Heizsysteme betrieben werden können (Wärmepumpe, Pelletofen, etc.)

Tipp 2: Förderungen und Vergünstigungen mitnehmen

Es gibt die Möglichkeit, in Bezugnahme auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), über die KfW-Bank, die BAFA oder regionale Fördermittel der Länder, Kommunen und Landkreise finanziell unterstützt zu werden. Diese Förderungen beziehen sich auf energieeffiziente Bau- und Sanierungsvorhaben. Ab 2023 ändert sich auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wer sich Photovoltaikanlagen neu zulegt, soll unter anderem keine Mehrwertsteuer zahlen müssen. 

Weitere Sparmöglichkeiten bieten sich für Öko-Bauherren durch „grüne“ Kredite, bei denen je nach Bank unterschiedliche Vergünstigungen angeboten werden. Vor dem Bau sollte frühzeitig Eigenkapital angelegt werden. Später bedarf es  dann weniger Fremdkapital des Finanzierungspartners. Geld spart aber auch, wer handwerklich fit ist und nicht für alles auf Baufirmen angewiesen ist. Makler sind in der Region meist gut vernetzt, auch mit Immobilienfinanzierern. So kann dieser künftigen Bauherren helfen, die geeignete Bank zu finden. Auch das Baugrundstück kann über den Makler erfolgreich gesucht werden. 

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen, wollen bauen oder suchen ein neues Zuhause? Dann beraten und unterstützen wir Sie gern. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! 

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Zahl des Monats: 4

Den Trend zu weniger Wohnfläche gibt es nicht nur in dicht besiedelten Inselstaaten wie Japan, deren Mini- und Mikroapartments circa fünf bis zehn Quadratmeter groß sind, sondern auch in Deutschland, wo die durchschnittliche Wohnfläche über zehn Quadratmeter liegt. Aber auch hier können wir an die Apartmentgrößen Japans herankommen. Nämlich im ältesten Bremer Viertel, dem Schnoorviertel, wo sich mit vier Quadratmetern Wohnfläche das kleinste Haus Deutschlands befindet.

Das kleinste Haus Deutschlands hat gerade mal 4 Quadratmeter Wohnfläche. In dem denkmalgeschützten Häuschen befinden sich ein kleiner Herd, eine Schlafnische, ein kleines Badezimmer und ein kleiner Esstisch. Es hat sogar einen Keller. Dennoch bietet es kaum Platz, um mehr als einer Person eine Unterkunft zu bieten.

Aber im Hinblick auf die steigenden Preise pro Quadratmeter, die besonders in den großen Metropolen zu spüren sind, ist es eine gute Chance für Studenten, Singles und junge Berufstätige, um günstigen Wohnraum in größeren Städten zu mieten. Immobilienexperten gehen davon aus, dass der noch junge Markt für Mikroapartments in Deutschland in den nächsten Jahren an Zuwachs gewinnen wird.

Was macht die Wohnform des Mikroapartments aus? Zum einen ist es die kleine Wohnfläche von circa 20 bis 35 Quadratmetern, zum anderen, dass trotz der geringen Größe der Appartements eine Küchenzeile und ein Badezimmer integriert sind. Allein im Jahr 2017 wurde in diesem Markt ein Transaktionsvolumen von circa 2 Milliarden Euro erzielt. Die Pandemie bremste diese Entwicklung allerdings aus, so dass im Jahr 2020 gerade mal ein Transaktionsvolumen von ungefähr 660 Millionen Euro erreicht wurde. Dennoch sehen einige Immobilienprofis in diesem Asset Chancen.

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Gesetze, die ein Makler kennen muss

„Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen“, so beschrieb es bereits vor 2000 Jahren der römische Historiker Publius Cornelius Tacitus. Und auch in der heutigen Immobilien- und Wohnwirtschaft mangelt es nicht an Gesetzen und Verordnungen. Welche ein Makler als Verkaufs-, Vermarktungs- und Vermittlungsexperte kennen muss, erfahren Sie hier. 

Ein gutes und erfolgreiches Immobiliengeschäft fußt auf Rechtssicherheit. Dafür müssen die Vorschriften des Staates und der Länder wie zum Beispiel das Beurkundungsgesetz (§ 17 Abs. 2a Nr. 2 BeurkG) oder die Grundbuchverordnung (§ 3 Abs. 1 GBO) eingehalten werden. Hier den Überblick zu behalten ist nicht einfach. Makler, Verwalter und Eigentümer müssen daher immer auf dem neuesten Stand bleiben und sich mit den für sie wichtigen Verordnungen und Gesetzen beschäftigen.

Verordnungen und Gesetze für das Immobiliengeschäft

Was ist wichtig, um Eigentümer und Interessenten bei ihren Immobilienvorhaben gut zu begleiten? 

Neben den oben genannten Beispielen mit Sicherheit auch das Immobilienkaufvertragsrecht (§311 BGB), das sehr umfassende Mietrecht, das Maklerrecht (§§ 652 ff BGB), die Immobilienbewertungsverordnung und das Gebäudeenergiegesetz (GEG). 

Auch die neueste Verordnung, die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) vom Oktober 2022 ist in einigen individuellen Fällen für die tägliche Beratungs- und Betreuungsarbeit des Maklers relevant und sollte daher bekannt sein.

Daneben gibt es noch weitere grundlegende Vorschriften. Das sind unter anderem:

  • die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die dem Schutz dieser Daten dienen
  • die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): Regelt die Pflichten von Immobilienmaklern, Bauträgern und -betreuern, Darlehensvermittlern und Wohnimmobilienverwaltern
  • das Maklerrecht (§§ 652 ff BGB): Regelt das Zustandekommen der Maklerprovision 
  • das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG): regelt die Maklerprovision bei der Wohnraumvermittlung

Welche Gesetze und Verordnungen wann bei einem Immobiliengeschäft relevant sind, ist je nach Fall unterschiedlich. Ein guter Makler berät und begleitet Eigentümer und Interessenten mit bestem Wissen. Wenn es um den Verkauf, die Vermietung oder die Immobiliensuche geht, kann es durchaus hilfreich sein, einen regionalen Experten, der den Markt kennt, an der Seite zu haben. 

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder suchen ein neues Zuhause? Dann beraten und unterstützen wir Sie gern. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! 

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Hohe Preise: Jetzt Haus bauen oder Bestandsimmobilie kaufen?

Nicht nur die Preise für Bestandsimmobilien sind hoch. Durch Materialknappheit, steigende Energiepreise und Fachkräftemangel hat sich auch der Neubau stark verteuert. Ob Sie sich einen Neubau leisten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Aber wann lohnt er sich und wann sollten Sie sich besser eine Bestandsimmobilie suchen?

In den letzten Wochen und Monaten haben immer mehr Menschen ihren Traum der eigenen Immobilie aufgegeben. Entweder haben sie die Suche nach der passenden Immobilie beendet oder wer schon eine gefunden hatte, dem wurde sie zur Kostenfalle. Für viele sind die Baukosten in kaum noch bezahlbare Höhen gestiegen.

Unabdingbar für Bau oder Kauf

Nur wer über eine gute Bonität verfügt und sich mit seinem Einkommen Lebenshaltungskosten und Tilgungsraten für den Immobilienkredit leisten kann, hat Chancen, eine Immobilie kaufen oder bauen zu können.  Bauvorhaben klimafreundlicher Immobilien können aber finanzielle Unterstützung erhalten.

Förderungen für den Hausbau

Für Bauherren energieeffizienter Häuser gibt es staatliche Förderungen. Je niedriger der Energieverbrauch einer Immobilie nach Bauende ist, desto höher sind die staatlichen Zuschüsse. Staatliche Förderungen müssen Bauherren vor Baubeginn bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und/oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Ebenso bieten Banken inzwischen „grüne“ Darlehen an, also bessere Konditionen bei klimafreundlicher Bauweise. Häuslebauer können hier profitieren. Jedoch sollten hier frühzeitig Angebote verglichen und genau gerechnet werden, wie viel sich damit einsparen lässt.

Keine Fehler beim Bauprojekt

Eine gute Planung ist ebenfalls beim Bau wichtig, um am Ende keine explodierenden Kosten zu haben. Bevor Sie einen Vertrag mit einer Baufirma schließen, sollten Sie mit einem unabhängigen Architekten den Bau vorplanen. Unterschätzen Sie zudem nicht die Kosten für die Beantragung für die Hausanschlüsse. Beachten Sie hierbei die Vorgaben des Netzbetreibers.

Kaufen statt bauen

Wer das Risiko des Immobilienneubaus wegen hoher Baukosten, Materialknappheit und Fachkräftemangel nicht eingehen möchte, kann sich auf die Suche nach einer Bestandsimmobilie machen. Bei Qualitätsmaklern finden Sie angebotene Objekte oder können Suchaufträge anlegen. Dann macht sich der Makler für Sie auf die Suche. Hat er das Passende in seinem Bestand oder wird er mit dem Verkauf einer Immobilie neu beauftragt, die zu Ihren Suchkriterien passt, werden Sie darüber informiert, bevor der Makler mit der öffentlichen Vermarktung beginnt.

Sind Sie unsicher, ob sich ein Hausbau lohnt? Oder möchten Sie eine Immobilie kaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

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Zahl des Monats: 52.000 Wohnungen

Im Jahr 2020 wurden laut einer diesjährigen Studie des Forschungsinstituts empirica 52.000 Wohnungen zu viel gebaut. Wie kann das sein, wenn seit mehreren Jahren das Angebot an Wohnungen deutlich geringer ist als die Nachfrage? Sowohl die Ampel-Koalition als auch die Vorgängerregierung haben einen Wohnungsneubau von 400.000 Wohnungen pro Jahr angestrebt, der bisher in keinem Jahr erreicht werden konnte. Wie kann es also ein Zuviel an neuen Wohnungen geben?

Das Forschungsinstitut empirica hatte 2020 eine Nachfrage nach Wohnungsneubau für das Jahr 2021 von 255.000 Wohnungen prognostiziert. Tatsächlich fertiggestellt wurden 306.000 Wohnungen im Jahr 2020. Das bedeutet, dass 52.000 Wohnungen zu viel gebaut wurden (306.000 – 255.000 = 52.000).

empirica weist allerdings darauf hin, dass es irreführend ist, auf die bundesweit gebauten Wohnungen zu schauen. Wenn man dagegen auf Kreisebene schaut, gibt es einige Regionen, in denen „zu viel“, und andere, in denen zu wenig gebaut wurde. Insgesamt wurden 80.000 Wohnungen am „falschen“ Platz errichtet, also wo die Nachfrage durch den Neubau nicht gedeckt ist. Gleichzeitig gibt es an anderen Orten eine Lücke zwischen Nachfrage und fertiggestelltem Neubau von insgesamt 28.000 Wohnungen.

empirica kommt zu dem Ergebnis, dass von den 306.000 gebauten Wohnungen nur 226.000 zur Milderung der Wohnraumknappheit beitragen. Oder anders formuliert: Es hätten mindestens 335.000 Wohnungen gebaut werden müssen (306.000 + 28.000 = 335.000), um die Knappheit am „richtigen“ Ort kompensieren zu können.

Foto: © djedj/Pixabay.com

Scheidungsimmobilie: was tun, wenn beide im Grundbuch stehen?

Im Trennungsfall eine Lösung für die gemeinsame Immobilie zu finden, fällt vielen Paaren nicht leicht. Nicht nur die Trennung selbst ist eine emotionale Angelegenheit. Auch mit der Immobilie verbinden meist beide Seiten Emotionen. Manche Paare sehen es als zusätzliche Schwierigkeit, wenn sie beide als Eigentümer im Grundbuch stehen.

Wer bleibt in der Immobilie, wer zieht aus? Die meisten Eigentümer ziehen wohl ungern aus der eigenen Immobilie aus. Einerseits fragen sie sich: „Warum soll ich mich von meinem Eigentum trennen?“ Andererseits befürchtet derjenige, der auszieht, seine Nutzungs- und Eigentumsrechte einzubüßen. Das ist allerdings nicht der Fall. Die Rechte als Eigentümer bleiben bestehen.

Zuweisung zur alleinigen Nutzung

Kann sich ein Paar nicht einigen, wer von beiden auszieht, kann jeder von ihnen eine Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung beim Familiengericht beantragen. In der Regel wird das Gericht versuchen, die Immobilie unter beiden aufzuteilen. Nur falls das nicht möglich ist, wird das Gericht einem von beiden Ex-Partnern die gemeinsame Immobilie zur alleinigen Nutzung zuweisen. Der andere ist dann verpflichtet, Haus oder Wohnung zu räumen, also auszuziehen.

Nutzungsrecht darf nicht behindert werden

Bekommt einer von beiden die gemeinsame Immobilie vom Gericht ganz oder teilweise überlassen, darf der andere als Miteigentümer ihn nicht an der Ausübung seines Nutzungsrechts einschränken, in dem er beispielsweise das Wasser abstellt. Allerdings darf der Miteigentümer für die Nutzung der Immobilie durch den anderen eine Vergütung verlangen. Das muss allerdings in einem angemessenen Rahmen stattfinden, beispielsweise wenn der Ex-Partner, der auszieht, eine Mietwohnung beziehen muss und dafür nicht genügend finanzielle Mittel hat.

Was wird aus dem Immobilienkredit?

In vielen Fällen ist der Kredit für den Immobilienkauf zum Zeitpunkt der Scheidung noch nicht abgezahlt. Da sich Banken gern doppelt absichern, sind zumeist beide Ehepartner Kreditnehmer. In diesen Fällen haften beide für die Restschulden, unabhängig von der jeweiligen Einkommenssituation. Würde einer von beiden die Restschuld allein tilgen, könnte er vom Ex-Partner eine Nutzungsentschädigung fordern. 

Was wird aus der Immobilie?

Um eine optimale Lösung für die gemeinsame Immobilie zu finden, sollten sich Scheidungspaare an einen Fachmann wenden. Lokale Qualitätsmakler sind mit dem Umgang mit Scheidungsimmobilien vertraut und beraten Scheidungspaare ganz unverbindlich. Viele haben auch eine Zusatzqualifikation als Mediator und können zwischen beiden Partnern schlichten.

Sind Sie unsicher, wie es mit Ihrer Scheidungsimmobilie weitergehen soll? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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Was Sie über Wärmepumpen jetzt wissen sollten

In der Luft, im Wasser, in der Erde – überall um uns herum gibt es Wärme. Lässt sich die nicht zum Heizen und für warmes Wasser nutzen? Doch, mit Wärmepumpen. Diese gehören nicht nur zu den umweltfreundlichsten Heizsystemen, sondern stellen für viele auch eine gute Möglichkeit dar, um sich von den hohen Energiepreisen unabhängiger zu machen. Doch worauf ist dabei zu achten?

Es gibt drei Arten von Wärmepumpen:

  • Erdwärmepumpe/Sole-Wasser-Wärmepumpe
  • Luftwärmepumpe/Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Wasserwärmepumpe/Wasser-Wasser-Wärmepumpe

Alle drei greifen auf klimafreundliche Energiequellen zurück, die unbegrenzt verfügbar sind. Zwar werden die Wärmepumpen mit Strom betrieben. Die Stromkosten jedoch machen nur maximal ein Drittel der bereitgestellten Energie aus. So lassen sich die laufenden Kosten für Heizung und Warmwasser reduzieren.

Wie funktionieren Wärmepumpen?

Die Wärme aus Luft, Wasser oder Erde erwärmt über einen Wärmetauscher ein flüssiges Kältemittel in der Pumpe. Dieses Kältemittel hat einen sehr niedrigen Siedepunkt und verdampft sehr schnell. In einem strombetriebenen Kompressor wird dieser Dampf verdichtet, wodurch er sich stark erhitzt. Diese Wärme wird dann in den Heizkreislauf abgegeben. Dadurch kühlt sich das Kältemittel wieder ab und der Prozess beginnt von vorn.

Bauliche Voraussetzungen

Je nach Wärmepumpenart müssen bauliche Voraussetzungen erfüllt sein. Bei einer Erdwärmepumpe kommt es beispielsweise auf die Grundstücksgröße, -gestaltung sowie die Bodenbeschaffenheit an. Ein Gutachter muss überprüfen, ob die Bodenqualität geeignet ist. Ebenso sind bei einer Wasserwärmepumpe die Grundwasserwerte zu überprüfen. Durch den Zugriff auf Grundwasser müssen zudem Genehmigungen eingeholt werden. Bei Luftwärmepumpen ist einerseits auf die Einhaltung von Schallschutz zu achten und andererseits muss am jeweiligen Standort ausreichend Luft bewegt werden können.

Dabei sind die Wärmepumpen am effizientesten, wenn das Haus optimal an das Heizsystem angepasst ist. Hierbei kommt es beispielsweise auf die Dämmung an. Darüber hinaus ist häufig auch eine Flächenheizung wie eine Fußbodenheizung sinnvoll. Denn sie benötigt eine geringere Vorlauftemperatur als gewöhnliche Heizkörper.

Was kosten Wärmepumpen?

In der Anschaffung liegen Wärmepumpen je nach Art und Leistungsklasse bei der Installation ungefähr zwischen 8.000 und 15.000 Euro zuzüglich von Erschließungskosten zwischen circa 3.000 und 15.000 Euro. Hierfür gibt es allerdings Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Darüber hinaus profitieren Sie von deutlich geringeren Betriebs- und sehr geringen Wartungskosten. Gleichzeitig machen Wärmepumpen unabhängig von Lieferanten, Preisschwankungen und Rohstoffimporten.

Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Wärmepumpenprofi beraten. Er sagt Ihnen, welche Wärmepumpe für Ihre Immobilie die passende ist, und berät Sie, welche Kosten auf Sie zukommen.

Möchten Sie wissen, welche Maßnahmen den Wert Ihrer Immobilie vor dem Verkauf erhöhen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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Zahl des Monats: 65 Meter

Deutschlands größtes Wohnhaus aus Holz entsteht in der Hamburger HafenCity. Die 18 Stockwerke des 65 Meter hohen Holzhochhauses Roots werden aus über 5.000 Kubikmeter Nadelhölzern gefertigt. Der zehnstöckige Vorgänger SKAIO in Heilbronn ist damit übertroffen. Das Hamburger Holzhochhaus wird 181 Haushalten ein Zuhause geben, 53 davon sind Sozialwohnungen. 

Der Baustoff Holz wird in Deutschland immer beliebter, da er nachhaltiger und ökologischer als Beton und Stahl ist. Steigende Beliebtheit bedeutet aber auch, dass die Nachfrage steigt. Nicht erst seit der Coronapandemie und dem Krieg in der Ukraine ist das ein Thema. Die Waldschäden der Dürresommer vor Corona und die hohe Nachfrage aus Asien haben bereits dazu beigetragen. 

Das hält Investoren aber nicht davon ab, bei Bauprojekten auf Holz zu setzen. Die wesentlich bessere Klimabilanz, die durch die Verwendung von Holz bei Wohnbauten erlangt wird, führt dazu, dass bereits im Jahr 2019 11,5 Millionen Euro in nachhaltige Gebäude investiert wurden. Und etwa 24 Prozent der getätigten Kapitalanlagen aus geschlossenen Investmentfonds flossen in sogenannte „Green Buildings“-Konzepte. 

Von der Entwicklung bis zur Montage und Wartung eines Bauprojekts wird bei der Entstehung von Green Buildings das wechselseitige Verhältnis von gebauter Umwelt, Mensch und Ökosystem mitgedacht und eingeplant. Die Optimierung des Ressourcenverbrauchs und damit einhergehend die Verbesserung der Lebensqualität sowie die ökologische Wende im Siedlungsbau sind die Ziele dieser Bauweise. 

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Renovieren, sanieren, modernisieren – was ist der Unterschied?

Eigentümer sollten ihre Immobilie pflegen und in einem guten Zustand halten. Vor allem die Energieeffizienz ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. Doch unabhängig davon tauchen bei baulichen Vorhaben an der Immobilie immer wieder die Begriffe Renovierung, Sanierung und Modernisierung auf. Wo liegt der Unterschied?

Alle Maßnahmen – egal ob es sich um das Sanieren, Modernisieren oder Renovieren der Immobilie handelt – erhalten oder steigern den Objektwert. Einige Arbeiten sind gesetzlich vorgeschrieben und an Zeiträume gebunden, andere können, müssen aber nicht ausgeführt werden. Allerdings kann es sich für die Vermietung oder den Immobilienverkauf durchaus lohnen den Zustand der Immobilie zu verbessern. Vor allem, wenn es um größere Vorhaben geht, ist es ratsam, einen Fachmann zu involvieren. Gerade bei Fachkräftemangel kann es besser sein, sich von einem regionalen Makler bei der Suche helfen zu lassen. Denn durch sein Netzwerk kann er eventuell einen vertrauenswürdigen und guten Fachexperten vermitteln. Soll die Immobilie verkauft werden, unterstützt der Makler auch dabei mit Expertise und lokaler Marktkenntnis.

Renovieren – was man darunter versteht

Renovierungen sind oberflächliche Arbeiten und dienen der Beseitigung von deutlich sichtbaren Spuren, die durch den jahrelangen Gebrauch in der Immobilie zutage getreten sind. Außerdem werden Gebäude und Wohnungen so instand gehalten und ausstaffiert. Für das Mietrecht sind Renovierungsarbeiten, Schönheitsreparaturen und in der Berechnungsverordnung (§28 Absatz 4 Satz 3 II. BV) für Vermieter gesetzlich geregelt. Beispiele sind unter anderem das Tapezieren von Wand und Decke oder das Malern von Türen. 

Sanieren – was man darunter versteht

Beim Sanieren wird eine Immobilie wieder erneuert und funktionsfähig. Das bezieht sich anders als beim Renovieren auf die Entfernung von ernsthaften Mängeln und Schäden an der Immobilie. Anders als bei der Modernisierung zählen hier aber keine nachhaltigen und wertsteigernden Baumaßnahmen dazu. Gängige Beispiele sind das Entfernen von Schimmel oder Hausschwamm, die Reparatur von Rissen im Mauerwerk oder das Trockenlegen des Kellers. Sanierungsarbeiten sollten immer von außen nach innen erfolgen. 

Modernisieren – was man darunter versteht

Wie der Name schon sagt, wird die Immobilie an neue Anforderungen angepasst. Diese Arbeiten steigern den Wert der Immobilie. Vor allem die Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sind besonders wichtig. Viele Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und verursachen hohe Kosten. Dafür ist die energetische Modernisierung förderfähig. Somit bleiben Bauherren durch die staatlichen Zuschüsse nicht allein auf den Kosten sitzen. Außerdem können Vermieter und Verkäufer hinterher höhere Preise für Ihre Immobilie verlangen. Typische Beispiele für Modernisierungen sind neben energieeffizienten Arbeiten auch die Verbesserung des Schallschutzes oder ein barrierefreier Umbau.

Sie haben Fragen zu Renovierungs- oder Baumaßnahmen vor dem Verkauf? Kontaktieren Sie uns! 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Was einen erfolgreichen Abschluss beim Immobilienverkauf stört

Hat sich ein Fehler in den Verkaufsprozess eingeschlichen, wird es mitunter schwierig, diesen wieder zu beheben. Im schlimmsten Fall muss ein Anwalt sich der Sache annehmen. Was sind typische Verkaufsfehler und wie lassen Sie sich vermeiden?

Gerade bei komplexen Prozessen, in denen es um viel Geld geht, können kleine Inkorrektheiten große Wirkung entfalten. Die Bandbreite an potenziellen Fehlerquellen reicht von der Auswahl eines falschen Käufers bis hin zu unwissentlich begangenen rechtlichen Verstößen. Meist liegt es am fehlenden Know-how und der mangelnden Marktkenntnis des regionalen Immobilienmarktes. Umso weniger Ahnung und Erfahrung Verkäufer beispielsweise von der Immobilienvermarktung, Bewertung oder der rechtlichen Lage haben, desto eher kommt es zu folgenschweren Fehlern. Ein lokaler Qualitätsmakler kennt sich mit Vermarktung und Verkauf aus. Er berät, begleitet und entlastet Verkäufer.

Fehler 1: falsche/fehlende Angaben 

In der Praxis kommt es immer mal zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Käufern und Verkäufern – auch noch Jahre nach dem Eigentümerwechsel. Die Gründe sind vielfältig, führen aber in der Regel zu einem Hauptproblem: fehlerhafte Angaben im Exposé, im Vertrag oder vom Verkäufer. So konnten in der Vergangenheit Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, weil beispielsweise anders als vermittelt „keine baurechtliche Genehmigung zur Nutzung der Räume zu Wohn- und Gewerbezwecken“ vorlag. In einem anderen Fall war das Baujahr der Immobilie im notariellen Kaufvertrag falsch angegeben worden, was zur Rückabwicklung des Verkaufs führte. Auch wenn Gerichtsentscheidungen nicht immer zugunsten des Käufers ausfallen, sollte man sich Verhandlungsstress und -kosten ersparen. 

Fehler 2: Nicht solvente Käufer

Auch wegen Finanzierungsproblemen auf Käuferseite müssen Verträge rückgängig gemacht werden. Das kommt meist dann vor, wenn keine professionelle Bonitätsprüfung der Bewerber stattgefunden hat. Oft ist das der Fall, wenn die Immobilie unter der Hand oder privat verkauft wurde und nur eine laienhafte oder gar keine Bonitätsprüfung durch den Verkäufer erfolgte. Makler haben mehr Überprüfungsmöglichkeiten als Privatpersonen. So können sie schon im Vorfeld unter Interessenten die Spreu vom Weizen trennen.

Fehler 3: Angebotspreis zu hoch

Wird der Preis einer Immobilie zu hoch angesetzt, verlängert sich oft die Vermarktungszeit. Gerade wenn Kosten allgemein ansteigen und Käufer mehr auf ihr Geld achten, ist das besonders ungünstig für den Verkauf. Anders ist es bei einem zu niedrigen Preis. Hierdurch reduziert sich der Erlös und der Verkäufer bekommt weniger für seine Immobilie als sie wert ist. Das Problem wird durch eine professionelle Bewertung des Maklers vermieden. 

Sie haben Fragen zum Immobilienverkauf? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Wenn die Eltern zu den Kindern ziehen

Treppen oder Gartenarbeit bereiten immer öfter Probleme und es gibt keinen Fahrstuhl oder Treppenlift? Gesundheitliche Beschwerden treten immer häufiger auf und der Alltag ist nicht mehr allein zu bewältigen? Wenn man trotzdem noch zu fit für eine Seniorenresidenz ist, können sich Kinder um ihre Eltern kümmern. Liegen die Wohnorte zu weit voneinander entfernt, ist ein Umzug zu oder in die Nähe der Kinder ratsam. Was ist dabei wichtig und was wird eigentlich aus der eigenen Immobilie? 

Einen alten Baum verpflanzt man nicht. Ausnahmen gibt es aber immer. Und ein Umzug zu den Kindern kann, wenn es im Alter gesundheitliche Einschränkungen gibt, unter Umständen so ein Fall sein. Steht die Entscheidung fest und die Kinder wollen und können die Eltern zu sich holen, steht ein organisatorischer und emotionaler Kraftakt an. Denn mit dem Alter fallen Umzüge immer schwerer. 

Auch die Suche nach neuen Ärzten oder sich auf neue Nachbarn und ein neues Umfeld einzustellen, fällt nicht leicht. Das eigene Zuhause aufgeben zu müssen und damit verbundene Erinnerungen zurückzulassen, ist zudem herausfordernd. Vor allem aber die Entscheidung, was mit der Immobilie geschehen soll, ist nicht einfach beantworten.  

Vermieten im Alter 

Als Vermieter fallen allerhand Aufgaben an. Der Aufwand ist je nach Immobiliengröße und Anzahl der Wohnungen unterschiedlich hoch. Gesetzliche Vorgaben und Verordnungen müssen bekannt sein, damit keine rechtlichen und vertraglichen Schwierigkeiten mit den Mietern auftreten. Im ungünstigsten Fall enden solche Streitigkeiten vor Gericht. Die Rolle als Vermieter von weiter weg zu bewältigen ist eine Herausforderung. Dieses Vorhaben sollte wirklich gut überlegt sein. Schließlich möchte und sollte man im Alter unnötigen Stress vermeiden.

Verkaufen – aber ohne Emotionen

Eine andere Möglichkeit ist der Verkauf der Immobilie. Sollte dieser Weg eingeschlagen werden, ist es wichtig so rational wie möglich vorzugehen. Der emotionale Immobilienwert ist für Eigentümer oft sehr hoch. Diesem wird aber bei der professionellen Immobilienbewertung und Preisfindung kein Wert beigemessen. 

Das Vorhaben „die Eltern ziehen zu den Kindern“ nimmt viel Zeit in Anspruch. Daher ist es ratsam, den Verkauf einen Profi zu überlassen. Schließlich soll alles reibungslos und möglichst stressfrei ablaufen. Das geht nur, wenn man zu 100 Prozent mit den Gedanken beim Verkaufsprozess sein. Ist das nicht möglich, können Fehler entstehen, die hinterher für Ärger mit dem Käufer sorgen auch hier im Worst Case vor Gericht enden können.

Während der Makler die Vermarktung, die Käufersuche und die Verhandlungen übernimmt, können Eltern und Kinder sich auf alles andere konzentrieren, das mit dem neuen Wohnort zusammenhängt. Makler pflegen oft auch regionale Kontakte und kennen sich nicht nur mit dem lokalen Immobilienmarkt, sondern auch mit lokalen Unternehmen aus. Daher kann dieser auch bei der Suche nach Umzugsunternehmen und anderen Experten unterstützen. Zudem wird durch den professionellen Verkauf der bestmögliche Erlös erzielt, mit dem das ganze Vorhaben zusätzlich finanziell erleichtert wird.

Ist ein Umzug im Alter geplant und Sie wissen nicht, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Oder brauchen Sie Unterstützung beim Verkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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