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Immobilie bühnenreif präsentieren – mit Home Staging

Abgerockte Möbel, Fliesen, die alles andere als modern sind oder komplett leere Zimmer – sich das neue Zuhause beim Durchblättern des Exposés oder bei der Besichtigung der Immobilie vorzustellen, ist für Interessenten oft schwierig. Deshalb wird mit Home Staging eine Immobilie so vorbereitet, dass die Vorstellungskraft der potentiellen Käufer angeregt wird. Auf Verkaufspreis und Verkaufsdauer wirkt sich das nachweislich positiv aus.

Wer sein gebrauchtes Auto verkaufen möchte, bringt es zuvor auf Vordermann. Home Staging macht das mit Immobilien. Da Immobilien, die verkauft werden sollen, in der Regel bewohnt sind oder leer stehen, stellt sich bei vielen Interessenten nur schwer ein Bezug zur Immobilie ein. Dabei ist der Kauf einer Immobilie nicht nur eine emotionale Sache. Bereits im Exposé vermitteln Fotos von leeren Zimmern kaum einen realistischen Eindruck einer Immobilie. Immer wieder sagen potentielle Käufer bei der Besichtigung vor Ort Sätze wie: „Das habe ich mir anders vorgestellt.“ Viele Qualitätsmakler bieten deshalb Home Staging an.

Bewohnte Immobilien

Bei noch bewohnten Immobilien werden mit Home Staging die Zimmer „entpersonalisiert“. Das heißt, persönliche Gegenstände werden entfernt. Das Zimmer soll möglichst neutral und freundlich wirken – etwa vergleichbar mit den Beispieleinrichtungen bei IKEA. Denn eine zu persönliche Einrichtung behindert das Vorstellungsvermögen bei potentiellen Käufern. 

Leerstehende Immobilien

So wie bei bewohnten Immobilien die Zimmer von Überflüssigem befreit werden, so werden leere Räume mit einer neutralen Einrichtung ausgestattet. Falls es nötig ist, werden Wände und Fußboden hergerichtet, so dass die Zimmer bewohnbar erscheinen. Anschließend erhält das Zimmer Möbel und Dekorationen. Inzwischen gibt es auch Anbieter von Pappmöbeln für Home Staging. Es kommt sogar vor, dass das Home Staging so gut ist, dass Interessenten fragen, ob die Möbel miterworben werden können. Mit Licht und Farben können zusätzlich Akzente gesetzt werden, die die Vorstellungskraft der Interessenten anregen.

Virtuelles Home Staging

Bereits für die Fotos im Exposé oder in den Online-Immobilienportalen empfehlen Experten eine neutrale Einrichtung. Diese hilft, Raumproportionen sichtbar zu machen und Besonderheiten der Immobilie hervorzuheben. Das spricht einerseits die passende Zielgruppe für die Immobilie an und filtert die heraus, zu denen die Immobilie nicht passt. So werden unnötige Besichtigungen vermieden. Für Fotos oder auch virtuelle 360-Grand-Rundgänge gibt es virtuelles Home Staging.

Hierzu werden professionelle Fotos geschossen und anschließend am Computer die virtuelle Einrichtung eingefügt. Sind die Fotos und die Einrichtung qualitativ hochwertig erstellt, lassen sich viele Kaufinteressenten schneller von einer Immobilie überzeugen.

Suchen Sie Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Fotos: © AndrewLozovyi/Depositphotos.com

Zahl des Monats Februar: 85 Millionen Dollar

Metaverse bekommt seit der Umbenennung von Facebook in Meta und der zukünftigen Umwandlung von einem Social-Media-Konzern zu einem Metaverse-Unternehmen sehr viel Aufmerksamkeit. So viel, dass die Preise für virtuelle Immobilien und Grundstücke in die Höhe geschossen sind. 2022 soll erstmalig die Milliardengrenze überschritten sein.

Im Metaverse, einer virtuellen Welt, kann jeder von überall mit seinem persönlich geschaffenen virtuellen Selbst bzw. einer grafischen Kunstfigur (Avatar) teilnehmen. Es kann mit anderen gehandelt und Geld verdient werden. Allein im Januar dieses Jahres wurden Immobiliengeschäfte abgeschlossen, die über 85 Millionen US-Dollar hinaus gingen. Das ist aber nichts im Vergleich zu dem Umsatzvolumen, das im November 2021 erreicht wurde. Nach Angaben von Meta Metric Solutions, ein Unternehmen, das digitale Immobilienpreise trackt, betrug die Summe ca. 133 Millionen Dollar. 

Analysten sagen, dass für jedes Jahr bis 2028 der Gesamtjahreswert für den virtuellen Immobilienhandel um ca. 31 Prozent anwachsen soll. Der jetzige vorhergesagte und errechnete Gesamtjahreswert für 2022 ist damit gerade mal der Anfang.

Bei Metaverse ist Dezentralität an der Tagesordnung. Unternehmen, Staaten und Banken können diese virtuelle Welt nicht beanspruchen oder deren Kontrolle übernehmen. So finden Immobiliengeschäfte unabhängig von Finanzinstituten statt. Sie finden zwischen den einzelnen virtuellen Avataren statt. Über Metaverse Welten wie Cryptovoxels, Decentraland, The Sandbox oder Somnium können virtuelle Immobilien gekauft und angemietet werden.  

Foto: © ractapopulous/Pixabay.com

Letzte Ausfahrt Notverkauf: woran Sie jetzt denken müssen

Scheidung, plötzlich arbeitslos, Anschlussfinanzierung geplatzt – es gibt Situationen, in denen eine Immobilie in kurzer Zeit verkauft werden muss. Im schlimmsten Fall droht eine Zwangsversteigerung, die zu finanziellen Einbußen führen kann. Folgendes sollten Sie beachten, wenn Sie Ihre Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis verkaufen möchten. 

Viele Eigentümer, die auf eigene Faust ihre Immobilie in einer Notsituation verkaufen müssen, nehmen finanzielle Einbußen in Kauf, weil die Zeit drängt. Oft schaffen sie es nicht, in kurzer Zeit ihre Immobilie zu verkaufen, weil der Verkauf nicht ausreichend vorbereitet werden kann. Am Ende kommt es zur Zwangsversteigerung, bei der Immobilien oft weit unter Wert verkauft werden. Nicht umsonst sind Zwangsversteigerungen bei Schnäppchenjägern beliebt.

Seien Sie gut vorbereitet!

Vorab sei gesagt: Ein kurzfristiger Immobilienverkauf gelingt ehesten, wenn ein Immobilienprofi mit lokaler Marktkenntnis alles übernimmt. Aus Zeitmangel versuchen private Immobilienverkäufer oft, Schritte im Vermarktungsprozess zu überspringen. Aber gerade dies führt dazu, dass sich der Verkauf unnötig in die Länge zieht.

Grundlage eines jeden erfolgreichen Immobilienverkaufs ist eine professionelle Wertermittlung. Ohne diese können Sie keine geeignete Preisstrategie festlegen, um die Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen. Ebenso müssen die verkaufsrelevanten Unterlagen zusammengetragen werden. Fehlt beispielsweise spätestens zur Besichtigung der Energieausweis, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Erstellen Sie zudem ein aussagekräftiges Exposé. Es dient nicht nur dazu die passende Zielgruppe anzusprechen, sondern auch unnötige Besichtigungen zu vermeiden, da es im Vorfeld schon möglichst viele Fragen von Interessenten beantwortet. Achten Sie auf professionelle Fotos, auf denen die Raumverhältnisse möglichst genau zu erkennen sind. Schreiben Sie Texte, die Ihre Zielgruppe ansprechen und Ihre Immobilie exakt beschreiben. Dann sollten eigentlich keine Fragen offenbleiben.

Lassen Sie sich bei Preisverhandlungen von einem Profi unterstützen!

Die beste Verhandlungsposition nützt Ihnen wenig, wenn Sie nicht begründen können, warum der Angebotspreis für Ihre Immobilie angemessen ist. Sie sollten mit der aktuellen Lage am Immobilienmarkt in Ihrer Region und den Faktoren, die den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen, vertraut sein.

Eigentümer, die sich beim Notverkauf von einem lokalen Qualitätsmakler unterstützen lassen, sind hier auf der sicheren Seite. Denn ein solcher Immobilienprofi kennt nicht nur den lokalen Immobilienmarkt, sondern verfügt auch über die Fachkenntnis und die nötige Erfahrung bei Preisverhandlungen. Er sorgt dafür, dass sich schnell ein Käufer für Ihre Immobilie findet, der bereit ist, einen marktgerechten Preis zu bezahlen.

Sie müssen schnellstmöglich Ihre Immobilie verkaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir IVD-Experten kümmern uns darum, in kurzer Zeit einen zahlungskräftigen Käufer zu finden und sorgen dafür, dass Sie trotz der Eile keine finanziellen Verluste erleiden. 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Fotos: © jennyonthemoon.stock.gmail.com/Depositphotos.com

Proptechs – innovative Technologien für die digitale Hausverwaltung

Proptechs sind technologische Lösungen, die die Digitalisierung in der Immobilienbranche vorantreiben. Auch Verwalter können von Proptechs profitieren. Was bieten diese neuen und intelligenten Digitaltechnologien für Verwalter? 

Wenn es um die Digitalisierung geht, liegt Deutschland oft weit hinter anderen Ländern. Doch vor allem Start-ups, die sich auf innovative Technologien für den Immobilienbereich spezialisieren, entwickeln immer neue Dienstleistungen und Produkte. Diese fördern nicht nur die Digitalisierung, sondern erleichtern Verwaltern den Arbeitsalltag.

Proptech Dienstleistungen und Produkte – was gibt es? 

Verwalter finden auf dem Proptech-Markt mittlerweile ein großes Angebot vor. Für die moderne Hausverwaltung gibt es Apps, die Mietern einen digitalen Service bieten und schneller relevante Informationen übermitteln. Auch Kundenportale per App erleichtern die Vorgänge und die Kommunikation mit den Mietern. Weitere Proptechs sind rendite-orientierte Plattformen für Crowdfunding. Diese werden als Crowdinvesting-Plattformen bezeichnet, auch in der Immobilienbranche.

Für Eigentümer gibt es außerdem Proptechs wie Smarthome-Ausstattungen und Einrichtungen. Darunter fallen auch Smart Meter. Das sind Stromzähler mit integriertem Modul zum Versand der gemessenen Daten. Auch digitale Schließ- und Türsprechanlagen für Mehrfamilienhäuser können mittlerweile eingebaut werden. Über eine App kann der Eigentümer der Wohnungen, Mietern und Handwerkern dann Zugriffsrechte erteilen und entziehen. 

Neben diesen Proptechs existieren App-basierte Lösungen und andere digitale Dienstleistungen, damit Zeit bei Verwaltungsaufgaben gespart wird. Unter anderem können Nebenkostenabrechnungen erstellt und Wirtschaftspläne geprüft werden. Wer zukünftig Eigenbedarf anmelden möchte, hat den digital vermerkten und berücksichtigten Zeitraum für Kündigungssperrfristen besser im Blick. 

Unter Proptechs für den Immobilienbereich zählen neben den bisher aufgeführten Produkten und Dienstleistungen beispielsweise auch alle digitale Makler-Tools oder individuelle dreidimensionale Visualisierungen für Gebäudeplanungen. 

Welche Vorteile entstehen durch Proptechs?

Digitale Lösungen sorgen dafür, dass Prozesse in der Verwaltung und allgemein für den Immobilienbereich schneller und transparenter werden. Durch den Einsatz von Proptechs sparen Verwalter aber nicht nur Zeit, sondern verstärken damit auch die Rechtssicherheit, da digitale Lösungen meist weniger anfällig für Fehler sind. 

Nicht alle Proptechs werden für alle Nutzer infrage kommen. Dennoch bieten die richtigen Proptechs Chancen zur Kosteneinsparung. Außerdem steigern sie die Effizienz innerhalb der Verwaltung sowie beim Mieter- und Dokumentenmanagement.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, welche digitalen Werkzeuge Ihnen die Vermietung und Verwaltung Ihrer Immobilie erleichtern, welche Sie für eine effiziente Sanierung einsetzen können oder welche für den Verkauf der Immobilie hilfreich sind? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Fotos: ©  Feodora52/ depositphotos.com

Zahl des Monats Januar: 5,5 Kriterien

Von elf möglichen Kriterien für Barrierefreiheit erfüllen deutsche Seniorenhaushalte durchschnittlich nur die Hälfte. Vor allem einkommensschwache Seniorenhaushalte, Seniorenhaushalte in Städten sowie Senioreneigenheime sind mit einer höheren Wahrscheinlichkeit nicht barrierefrei.

Schwellen, Treppen, Bäder – viele Eigenheime erfüllen die Anforderungen für Barrierefreiheit nicht, sowohl in Eingangsbereichen als auch in den einzelnen Zimmern. Zu diesem Ergebnis kam eine empirica-Studie im Auftrag der Deutschen Teilkauf im vergangenen Herbst. Elf Kriterien für Barrierefreiheit wurden dabei untersucht, wobei sich acht Kriterien auf die Wohnung und drei auf das Gebäude beziehen.

Wohnung: Nur 16 Prozent der Haushalte verfügen über ebenerdige Duschen und nur bei 18 Prozent gibt keine Bodenunebenheiten in der Wohnung. In 33 Prozent der Haushalte sind die Räume stufenlos. Der Bewegungsraum im Bad ist in 50 Prozent der Haushalte ausreichend. Die Durchgangsbreite von Raumtüren ist zu 59 Prozent breit genug. In 63 Prozent der Haushalte genügt der Bewegungsraum in der Küche. Eine ausreichende Durchgangsbreite des Flurs ist in 65 Prozent der Haushalte gegeben. Und in 70 Prozent der Haushalte sind die Wohnungstüren breit genug.

Gebäude: Nur bei 15 Prozent ist ein schwellenloser Zugang zum Gebäude vorhanden. Die Durchgangsbreite des Flurs ist bei 66 Prozent ausreichend. Und bei 74 Prozent ist die Haustür breit genug.

Die Studie kam außerdem zu dem Ergebnis, dass die fehlende Barrierefreiheit weniger vom Wohnstatus „Eigentümer“ im Vergleich zum „Mieter“ abhängig ist als vielmehr von der Gebäudeart. Während sowohl eine Geschosswohnung wie auch das Gebäude, in dem sie sich befindet, häufig barrierefreier ist, so sind vor allem Einfamilienhäuser am wenigsten barrierefrei.

Foto: © BurningWell/Pixabay.com

Der verlässliche Partner an Ihrer Seite

Im vergangenen Jahr haben wir wieder viele Immobilienverkäufer und -käufer mit unserer Unterstützung bei ihren Immobilientransaktionen glücklich gemacht. Diese erfolgreiche Arbeit möchten wir mit Ihnen auch im Jahr 2022 fortsetzen. Dazu stehen wir Ihnen weiterhin mit all unserer Expertise, langjährigen Erfahrung und stets aktueller Marktkenntnis zur Seite.

Wir begegnen Ihnen auf Augenhöhe und hören genau zu. Denn nur so können wir für Ihre Immobilie die beste Lösung finden. Dabei legen wir großen Wert auf Aufrichtigkeit, Fairness und Loyalität, denn unser Ziel ist es, alle Beteiligten zufriedenzustellen. Durch unsere umfassende Marktkenntnis, langjährige Erfahrung sowie umfangreiche Expertise können wir auf eine lange Erfolgsstrecke zurückblicken.

Wie viel ist Ihre Immobilie wert?

Eine professionelle Marktanalyse gehört zu unserem Tagesgeschäft. Unsere lokale Marktkenntnis ist die Grundlage, um einen marktgerechten Wert Ihrer Immobilie ermitteln zu können. Nur so kann ein angemessener Angebotspreis festgelegt werden. Zur Vermarktung Ihrer Immobilie legen wir anschließend eine individuell angepasste Strategie fest.

Wer ist die passende Zielgruppe?

Um eine Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, ist es wichtig, die passende Zielgruppe zu kennen und wie man sie optimal anspricht. Mit professionellen Fotos bilden wir Ihre Immobilie vorteilhaft ab und vermitteln zugleich einen wahrheitsgemäßen Eindruck von den räumlichen Verhältnissen. Dazu kümmern wir uns um die fristgerechte Beschaffung aller verkaufsrelevanten Unterlagen wie Energieausweis, Grundbuchauszug und Grundrisse.

Wie wird die Immobilie optimal vermarktet?

Um eine Immobilie optimal zu vermarkten, setzen wir auf verschiedene Tools. Wir erstellen ein aussagekräftiges, ansprechendes und auf die Zielgruppe abgestimmtes Exposé. Mit einer virtuellen 360-Grad-Besichtigungstour finden wir heraus, wer ernsthafter Interessent und wer Besichtigungstourist ist. So vermeiden wir unnötige Besichtigungen. Mit den wirklichen Interessenten führen wir die Besichtigungen durch. Wenn wir einen Kaufinteressenten gefunden haben, überprüfen wir seine Bonität, um sicherzustellen, dass beim Immobilienübergang alles sicher abläuft und es nicht zu einer Rückabwicklung des Verkaufs kommt.

Wie klappt der Immobilienübergang reibungslos?

Wir bereiten nicht nur den Kaufvertrag vor, sondern stehen Ihnen auch beim Notartermin beratend zu Seite. Darüber hinaus erstellen wir ein rechtssicheres Übergabeprotokoll.

Wir unterstützen Sie nicht nur beim Verkauf, sondern auch bei der Suche nach einer passenden Immobilie. Hierzu können Sie einen Suchauftrag bei uns anlegen. Egal, ob Sie eine Immobilie verkaufen oder suchen – wir sind auch im Jahr 2022 der verlässliche Partner an Ihrer Seite.

Suchen Sie Unterstützung beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir IVD-Experten beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Fotos: © andreaobzerova/Depositphotos.com

Wie Sie das Wettrennen um eine Immobilie für sich entscheiden

Auch 2021 hat sich die Situation am Immobilienmarkt vielerorts nicht entspannt. Für jede Immobilie, die in einem Portal eingestellt wird, melden sich sofort zahlreiche Interessenten. Die meisten Angebote tauchen aber gar nicht erst im Internet auf, sondern werden innerhalb des Bekanntenkreises verkauft oder von Maklern als sogenannte Off-Market-Immobilien vertrieben. Die Suche nach einem Eigenheim treibt viele schier zur Verzweiflung. Sie auch? Mit den folgenden Insider-Tipps können Sie Ihre Erfolgschancen bei der Immobiliensuche enorm erhöhen.

Tipp 1: Erstellen Sie ein klares Suchprofil

Vielen Interessenten wird erst im Laufe des Suchprozesses immer klarer, welche Anforderungen an das neue Zuhause ihnen besonders wichtig sind. Die besten Erfolgschancen hat aber, wer seine Suchkriterien möglichst präzise angeben kann. Ein besonders wichtiges Kriterium ist dabei auch der maximale Kaufpreis, den Sie sich leisten können (siehe Tipp 3). Bei Verkäufern, die den Preis für ihre Immobilie viel zu hoch angesetzt haben, sind Sie meist schnell aus dem Rennen, wenn Sie erkennen lassen, dass Sie weniger bezahlen möchten. Sinnvoller ist es daher, sich von vornherein auf Angebote von professionellen Maklern zu konzentrieren. Dort können Sie sicher sein, dass der Angebotspreis auf einem anerkannten Wertgutachten basiert. Außerdem wird ein Makler etwaige Mängel der angebotenen Immobilie offen kommunizieren und die Auswahl der Interessenten nach transparenten Kriterien vornehmen.

Tipp 2: Erteilen Sie einem Makler einen Suchauftrag

Wenn Sie direkt bei einem Makler (oder bei mehreren) einen Suchauftrag anlegen, verschaffen Sie sich einen entscheidenden Vorsprung. Neu akquirierte Immobilien, die mit Ihrem Suchprofil übereinstimmen, wird der Makler dann zuerst Ihnen anbieten, ehe er sie anderweitig vermarktet. Dadurch bekommen Sie die Chance, sofort „zuzuschlagen“ und Ihr Traumhaus zu ergattern, bevor dieses in Internetportalen vermarktet wird und Dutzende Interessenten auf den Plan ruft. 

Tipp 3: Klären Sie rechtzeitig die Finanzierung 

Wer sich direkt mit einer bewilligten Finanzierung bewirbt, hat im Wettrennen um eine begehrte Immobilie die Nase vorn. Bevor Sie also Hunderte Immobilien besichtigen und die frustrierende Erfahrung machen, wegen ungeklärter Finanzierungsmöglichkeiten nicht zu den ernsthaften Interessenten gerechnet zu werden, empfehlen Experten, erst einmal mit Ihrem Bankberater zu sprechen. Voraussetzung für ein Bankdarlehen ist in der Regel ein bestimmter Eigenkapitalanteil, den Sie selbst beisteuern können, sowie ein sicheres Einkommen, mit dem Sie in Zukunft die Kreditraten bestreiten können. Ferner fließen ggf. auch zusätzliche Sicherheiten und das Ergebnis einer SCHUFA-Auskunft in die Bewertung Ihrer Kreditwürdigkeit ein. Mit diesen Daten können Sie sich bei Ihrer Bank eine Finanzierungsexpertise ausstellen lassen. Passt der verfügbare Kreditrahmen zum Kaufpreis der Immobilie, für die Sie sich bewerben, haben Sie gute Chancen. Zusätzlich gilt es, schnell zu sein, wenn Ihnen eine Immobilie gefällt, und kurz entschlossen Ihr Kaufangebot abzugeben.

Sie sind verzweifelt auf der Suche nach einer Immobilie? Wir helfen Ihnen gerne weiter und werden für Sie fündig! Legen Sie gleich kostenlos ein Suchprofil auf unserer Webseite an!

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Fotos: © Aleutie/Depositphotos.com

Zahl des Monats Dezember: 235.000

Überflüssige Büroflächen in Wohnungen umwandeln – eine kürzlich erschienene Studie im Auftrag des Verbändebündnisses Wohneigentum, zu dem auch der IVD gehört, hat diese Idee näher untersucht. Während die Wohnungsknappheit speziell in den Innenstädten zum Dauerbrenner geworden ist, werden durch die Verlagerung von Büroarbeitsplätzen ins Homeoffice oder in Coworking-Spaces laut Studie rund 136 Millionen Quadratmeter Bürofläche in Deutschland überflüssig. Eine Umnutzung dieser Flächen in Wohnraum wäre mit relativ geringem Aufwand möglich. Bis 2025 könnten dadurch 235.000 neue Wohnungen in Innenstädten geschaffen werden.  

Bis 2040 ließen sich sogar 1,86 Millionen Wohnungen schaffen, rechnet die Studie vor. Das würde einen beachtlichen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes und zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums bedeuten. Darüber hinaus sprechen für die Umnutzung bestehender Büroflächen drei große Vorteile im Vergleich zum Wohnungsneubau: geringere Baukosten, mehr Flächeneffizienz und weniger CO2-Emissionen. Während ein Neubau durchschnittlich 3.123 Euro pro Quadratmeter kostet, müssen für den Umbau eines Bürogebäudes lediglich 1.624 Euro investiert werden, also nur gut die Hälfte. Da keine Flächenneuversiegelung erforderlich wird, lässt sich so auch der Flächenverbrauch stark reduzieren. Ferner veranschlagt die Studie den Klimaschutzeffekt der Umnutzung, der vor allem durch weniger Pendelverkehr zustandekommen soll, mit fünf bis zehn Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.

In ehemals reinen Bürogebäuden könnte in naher Zukunft ein Mix aus Büros, Wohnungen und auch Coworking-Spaces untergebracht werden. Eine solche Entwicklung wäre auch im Sinne städtebaulicher Ziele wie der Wiederbelebung von Innenstädten und der nutzungsgemischten Stadt wünschenswert. Entsprechende Anreize vonseiten des Gesetzgebers könnten die Umnutzung vorantreiben, etwa eine Sonder-AfA für Eigentümer von Gewerbeimmobilien, wenn sie darin neuen Wohnraum schaffen.

Auf den 6 Seiten des Koalitionsvertrags der neuen Ampel-Koalition, die dem Thema Bauen und Wohnen gewidmet sind, wird die Idee einer Büroflächen-Umnutzung nicht direkt aufgegriffen. Gleich mehreren der im Koalitionsvertrag formulierten Ziele ließe sich allerdings durch Umsetzung der aus der Studie hervorgehenden Vorschläge ein gutes Stück näherkommen: mehr bezahlbarer Wohnraum, Baukostensenkung, Klimaschutz im Gebäudebereich und zukunftsfähige Innenstädte. 

Foto: © misku/Pixabay.com

Was Vermieter bei der Kaution beachten sollten

Der Mieter zahlt seine Miete nicht oder beim Auszug hinterlässt er die Wohnung in einem katastrophalen Zustand. Mit der Mietkaution sichern sich Vermieter für den Fall ab, dass der Mieter seinen Pflichten aus dem Mietverhältnis nicht nachkommt. Doch worauf müssen Vermieter achten und welche Alternativen gibt es zur Barkaution?

Ob Sie als Vermieter von Ihrem Recht, eine Mietkaution zu erheben, Gebrauch machen, liegt grundsätzlich bei Ihnen. Maximal darf die Kaution drei Nettokaltmieten betragen. Klauseln im Mietvertrag, die eine höhere Kaution ansetzen, sind unwirksam. 

Mietern ist erlaubt, die Kaution in bis zu drei Monatsraten zu zahlen. Verwehren Sie die Ratenzahlung oder dem Mieter nach Zahlung der ersten Rate die Schlüssel zur Wohnung zu überreichen, kann das für den Mieter ein Grund zur fristlosen Kündigung sein. Umgekehrt dürfen Sie als Vermieter fristlos kündigen, wenn Ihr Mieter bei der Zahlung der Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten im Verzug ist.

Kaution optimal anlegen

In vielen Fällen wird die Kaution in Form einer Barkaution gezahlt. Da die Kaution für den Vermieter eine Sicherheit darstellt und sie trotzdem weiter dem Mieter gehört, muss sie nach geltendem Mietrecht (§ 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) angelegt werden – insolvenzfest und getrennt von seinem Privat- oder Geschäftsvermögen. Die Zinsen aus dem Kautionsbetrag stehen dem Mieter zu. Ein Mieter darf jedoch nicht zwei Monate vor dem Auszug seine Miete mit der Kaution verrechnen.

Wurde der Mietvertrag beendet, muss die Kaution zurückgezahlt werden. Allerdings haben Vermieter das Recht, einen Teil der Kaution für einen gewissen Zeitraum zurückzubehalten. Einerseits soll ihnen die Zeit eingeräumt werden, die Wohnung auf Schäden zu überprüfen, die bei der Wohnungsübergabe nicht zu sehen waren und für die der Mieter haftbar ist. Und andererseits könnten sich noch Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung ergeben. Wie lang die Kaution zurückbehalten werden darf, ist jedoch vom Einzelfall abhängig.

Alternativen

Zur Barkaution gibt es mehrere Alternativen. Mieter könnten beispielsweise ein Sparbuch mit der Kaution anlegen und es an den Vermieter verpfänden. Eine andere Möglichkeit ist eine Bankbürgschaft. Sie bürgt für die Bonität des Mieters und erfüllt die Forderungsansprüche des Vermieters. Ähnlich ist es bei der Mietkautionsversicherung. Hier bürgt die Versicherung für den Mieter.

Bei mehreren Mietern den Überblick über deren Kautionen zu behalten, ist eine zeitaufwendige Angelegenheit. Eine professionelle Hausverwaltung weiß, worauf es hierbei ankommt, und hat das passende System zur Verwaltung der Mietkaution.

Sie suchen eine professionelle Hausverwaltung, die sich um die Kaution Ihrer Mieter kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html

https://www.verivox.de/baufinanzierung/themen/mietkaution/

https://de.wikipedia.org/wiki/Mietsicherheit

Hinweise

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Fotos: © AntonMatyukha/Depositphotos.com

Zahl des Monats November: 22 Prozent

22 Prozent aller Wohnungen in Deutschland gehören Mitgliedern von Eigentümergemeinschaften, wie aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. In absoluten Zahlen ausgedrückt, entspricht das rund 9,4 Millionen Wohnungen (bezogen auf einen Gesamtwohnungsbestand von 42,8 Millionen im Jahr 2020). WEG-Mitglieder stellen damit – außer in Großstädten – eine etwa gleich große Eigentümergruppe dar wie private und öffentliche Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften zusammengenommen.

Im Jahr 2018 befanden sich laut Statista 12 Prozent aller Wohnungen im Eigentum von Wohnungs- bzw. Baugenossenschaften und 8,1 Prozent gehörten privatwirtschaftlichen Unternehmen sowie 1,9 Prozent öffentlichen Einrichtungen. Das sind zusammen 22 Prozent, also ebenso viele wie die Wohnungen, die zu einer Wohneigentümergemeinschaft gehören. 

Der Anteil der vom Eigentümer selbst bewohnten Wohnungen wird in derselben Grafik mit insgesamt 46,5 Prozent am gesamten Wohnungsbestand angegeben. Auch wenn viele bei selbstgenutztem Wohneigentum in erster Linie an Einfamilienhäuser denken, ist diese Vorstellung allenfalls in Bezug auf die Anzahl der Immobilien zutreffend. Die Zahl der Einfamilienhäuser liegt bei 12,6 Millionen – dagegen gibt es „nur“ 1,8 Millionen Eigentümergemeinschaften. Doch da in jeder WEG bekanntlich mehrere Eigentümer zusammenleben, ergibt sich ein sehr viel geringerer Abstand, wenn man die Anzahl der Wohnungen (9,4 Millionen) bzw. der Eigentümer betrachtet. Ausgehend von den 46,5 Prozent selbstgenutzten Wohneigentums zeigt sich, dass es sich bei fast der Hälfte davon um Wohnungen in Eigentümergemeinschaften handelt.

Angesichts dieser doch sehr großen Zahl erscheint die politische und gesellschaftliche Bedeutung von Wohnungseigentümern in Eigentümergemeinschaften irgendwie unterbewertet – verglichen mit der Gruppe der Mieter, Vermieter oder auch der Eigenheimbesitzer. In neuen Gesetzen wie der WEG-Reform von 2020 finden sich die Interessen der Eigentümer nur teilweise wieder. Dabei könnte es neue Impulse in die öffentlichen Debatten zur Wohnungspolitik bringen, wenn sich WEG-Eigentümer ihre gemeinsamen Interessen stärker bewusst werden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1064675/umfrage/verteilung-der-bewohnten-wohnungen-in-deutschland-nach-eigentuemer-oder-vermieter/

https://wohnungswirtschaft.online/der-wohnungsbestand-in-deutschland/#4_Eigentuemergruppen

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/Publikationen/Downloads-Wohnen/fortschreibung-wohnungsbestand-pdf-5312301.pdf?__blob=publicationFile

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Foto: © Pexels/pixabay.com

Typische Fehler beim Immobilienverkauf vermeiden

Die Immobilie schnell in die Online-Portale eingestellt und schon ist die Immobilie verkauft? So leicht ist es leider nicht. Egal ob ein falscher Angebotspreis, fehlende Unterlagen oder schlechte Immobilienfotos – Immobilienverkäufer müssen viel beachten, wenn sie ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkaufen möchten.

Falscher Preis

Viele Immobilienverkäufer glauben, sich auf eine Online-Immobilienbewertung verlassen und auf eine professionelle Bewertung vor Ort durch einen Experten verzichten zu können. Um sicher zu gehen oder um noch Verhandlungsspielraum zu haben, schlagen Sie noch ein paar tausend Euro drauf. Oft stellen sie dann aber fest, dass die Interessenten für die eigene Immobilie ausbleiben, obwohl doch aktuell so viele Menschen eine Immobilie suchen und keine finden.

Auf dem derzeitigen Immobilienmarkt suchen Interessenten lange nach etwas Passendem. Den aktuellen Immobilienmarkt kennen sie daher sehr genau und wissen, welche Angebote seriös sind. Immobilienprofis wissen: ein zu hoher Angebotspreis zieht den Verkaufsprozess in die Länge. Ist eine Immobilie zu lange am Markt, muss sie am Ende oft zu einem deutlich niedrigeren Preis verkauft werden, um überhaupt noch einen Käufer zu finden.

Fehlende Unterlagen

Vielen Immobilienverkäufern ist nicht klar, welche Unterlagen für den Immobilienverkauf wirklich relevant sind. Fehlt beispielsweise spätestens zur Besichtigung der Energieausweis, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. 

Ebenso können falsche Wohnflächenberechnungen Geldstrafen nach sich ziehen. Das ist auch deshalb ein Problem, weil sich die Grundlage zur Wohnflächenberechnung mit der 2004 in Kraft getretenen Wohnflächenverordnung (WoFlV) geändert hat. Bei älteren Immobilien wurde meist auf Grundlage der 1983 außer Kraft getretenen DIN Norm 283 die Wohnfläche ermittelt. Diese kann zwar auch korrekt sein, aber nur, wenn die Berechnungsgrundlage bekannt ist und als Vertragsgrundlage dokumentiert wurde. Wer auf der rechtlich sicheren Seite sein möchte, lässt sich am besten von einem Immobilienprofi beraten.

Besichtigungstourist statt ernsthafter Interessent

Viele Immobilienverkäufer sind sich unsicher, wie sie Besichtigungstouristen aus den vielen Anfragen herausfiltern. Die Folge sind unnötige Besichtigungstermine, die den Vermarktungsprozess unnötig in die Länge ziehen. Tools wie virtuelle 360-Grad-Besichtigungen sind gute Hilfen, um herauszufinden, wer ein ernsthafter Interessent ist. Denn wer wirklich an einer Immobilie interessiert ist, ist auch bereit, seine Kontaktinformationen anzugeben, um eine solche Tour freizuschalten oder ein Exposé zu erhalten. Qualitätsmakler besitzen die richtigen Tools, um die Spreu vom Weizen zu trennen.

Sie sind sich unsicher oder Ihnen fehlt die Zeit, um sich um die professionelle Vermarktung Ihrer Immobilie zu kümmern? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://mcgrundriss.de/

https://www.dghr-info.de/

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Fotos: © nilaya/Depositphotos.com

Technische vs. kaufmännische Immobilienverwaltung

Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften verwalten ihre Immobilien. Oft übernimmt das ein professioneller Verwalter. Dabei fallen auch technische und kaufmännische Verwaltungsaufgaben an. Doch was gehört zur kaufmännischen Verwaltung und was zur technischen? 

Die Verwaltung von vermieteten Wohnungen und Gemeinschaftseigentum ist komplex und zeitintensiv. Umso größer der Immobilienbesitz ist, desto mehr Aufwand kommt auf Eigentümer zu. Dabei fallen viele Aufgaben an, die sich in bestimmte Bereiche untergliedern. Unter anderem in die technische und kaufmännische Verwaltung. Was genau gemacht werden muss, kommt auch auf die Art des Verwalters an. Man unterscheidet zwischen WEG-, Miet- oder Sondereigentumsverwaltern.

Kaufmännische und technische Verwaltung bei der Mietverwaltung

Zu den technischen Aufgaben der Mietverwaltung gehören alle Belange, die mit Handwerkern und der Instandsetzung zu tun haben. Unter anderem das Einweisen von Handwerkern und Hausmeistern, die Bestellung von Schlüsseln oder auch die Durchführung von Brandschutzmaßnahmen. Zudem müssen Stromzähler abgelesen und andere Verbrauchswerte erfasst werden. Das sind aber nur einige Aufgaben der technischen Verwaltung. 

Typisch für die kaufmännische Verwaltung ist das Erstellen von Abrechnungen für Heiz- und Betriebskosten. Aber auch alle Mieterangelegenheiten, darunter auch das Bearbeiten von Mahnverfahren. Ganz wichtig ist es, den Geldverkehr im Blick zu behalten. Die Mietverwaltung verbucht, verwaltet und disponiert diesen. 

Kaufmännische und technische Verwaltung bei Sondereigentum

Unter Sondereigentum zählen vermietete Eigentumswohnungen. Im Hinblick auf die kaufmännische Verwaltung sind an dieser Stelle besonders die finanziellen Aufgaben wichtig, etwa die Führung des Vermieterkontos. Alle Zahlungen werden überwacht und vereinnahmt. 

Die technische Verwaltung von Sondereigentum schließt die durchzuführende Begehung von Wohneigentum – etwa bei der Angabe von Mängeln – mit ein. Schadensmeldungen müssen der jeweiligen WEG-Verwaltung und gegebenenfalls der Versicherung mitgeteilt werden. Zudem werden Renovierungs- und Sanierungsarbeiten überwacht und vergeben. 

Kaufmännische und technische Verwaltung bei Wohngemeinschaftseigentum

Der WEG-Verwalter übernimmt nicht die Verwaltung von Wohnungen. Daher sehen die technischen und kaufmännischen Aufgaben anders als bei den anderen Immobilienverwaltern aus. Alle finanziellen Aspekte für das gemeinschaftliche Eigentum und die Besitzer laufen über die kaufmännische Verwaltung. Dazu zählen neben Rechnungskontrollen und -prüfungen, Zahlungsüberwachung sowie Vereinnahmung der Wohnungseigentümer auch die Arbeit an Wirtschaftsplänen für das nächste Jahr. Es gibt aber bei weitem noch mehr Aufgaben der kaufmännischen Verwaltung. 

Das Besichtigen des gemeinschaftlichen Eigentums erfolgt anders als bei der Sondereigentumsverwaltung in regelmäßigen Abständen. Dabei wird der technische und bauliche Zustand genauer unter die Lupe genommen. Dafür müssen im Vorfeld keine Mängel angezeigt werden. Einige technische Aufgaben überschneiden sich aber auch mit den von Sondereigentumsverwaltern. Maßnahmen, die zu verkehrssicherungspflichtige Belangen gehören, werden allerdings ausschließlich von einer WEG-Verwaltung übernommen.  

Fazit 

Die Verwaltung von vermietetem Immobilieneigentum, egal ob in den Händen einer Wohneigentümergemeinschaft oder eines alleinigen Immobilienbesitzers, sollte bei der Fülle an Aufgaben von einem professionellen Verwalter vorgenommen werden. Denn Fehler bei der Verwaltung können eventuell kostspielige Konsequenzen zur Folge haben. 

Sie suchen einen Immobilienverwalter, der sich um Ihr Wohneigentum zuverlässig kümmert? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen weiter. 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverwaltung

https://www.hausverwaltung-ratgeber.de/aufgaben-pflichten-weg-verwalter.html

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Zahl des Monats Oktober: 25 Prozent

Ein Viertel aller Haushalte in Deutschland wird mittlerweile ausschließlich von Personen über 65 Jahren bewohnt, wie das Statistische Bundesamt zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober mitteilte. Das sind 10,3 Millionen Haushalte, die meisten davon (etwa 58 Prozent) leben im Wohneigentum. Die große Mehrheit dieser Eigentümer im Seniorenalter wünscht sich prinzipiell auch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben, was aber häufig heißt: in einer viel zu großen und nicht seniorengerechten Immobilie. 

Wenn man diesen Menschen allerdings gezielt attraktive Alternativangebote machen würde, könnte die Bereitschaft zum Umzug in eine kleinere Wohnung deutlich wachsen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage im Auftrag von YouGov, die genau diesen Personenkreis der älteren Wohneigentümer in den Blick nimmt. Der Studie zufolge wäre das eine sinnvolle Möglichkeit, um ohne zusätzlichen Flächenverbrauch mehr Wohnraum zu schaffen. 

Aus Daten des Statistischen Bundesamtes für 2018 geht hervor, dass 33,8 Prozent der über 65-Jährigen in Ein-Personen-Haushalten leben, wobei der Anteil mit zunehmendem Alter naturgemäß steigt, denn wenn der Partner stirbt, bleiben die Witwe oder der Witwer sehr oft allein zurück. Für diese Hinterbliebenen stellt dann eine durchschnittliche Wohnfläche von 100 Quadratmetern, oft auch noch mit Garten, die sie allein bewohnen und entsprechend instand halten müssen, in vielen Fällen eher eine Überforderung dar – und keineswegs eine altersadäquate Wohnsituation. 

Dennoch lehnen etwa 25 Prozent der in der Studie Befragten eine Wohnraum-Verkleinerung im Alter grundsätzlich ab. Besonders in Ostdeutschland stößt die Idee, aus einem großen Eigenheim in eine kleine Seniorenwohnung zu ziehen, auf wenig Gegenliebe. Immerhin können sich aber doch 54 Prozent der Deutschen einen Umzug in ein sogenanntes „Serviced Apartment“ vorstellen, wenn die eigene Immobilie im Alter nicht mehr zu den Bedürfnissen passt – auch, um mehr Wohnraum für jüngere Generationen freizugeben. Es wäre also durchaus eine gute Idee, speziell für umzugsbereite Senioren passgenaue Wohnangebote auf kleinerem Raum zu schaffen, und auch mit zielgerichteten Umzugserleichterungen und praktischen Hilfestellungen auf sie zuzugehen. 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/09/PD21_N057_12411.html

https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/67216/ssoar-2020-tesch-romer_et_al-Wohnsituation_der_Menschen_ab_65.pdf?sequence=4&isAllowed=y&lnkname=ssoar-2020-tesch-romer_et_al-Wohnsituation_der_Menschen_ab_65.pdf

https://wohnglueck.de/artikel/senioren-wohnraum-38822

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Käufer gefunden? Warum Sie anderen Interessenten trotzdem nicht gleich absagen sollten

Sie haben einen zuverlässigen Käufer für Ihre Immobilie gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Aber freuen Sie sich lieber nicht zu früh. Solange der Kaufvertrag nicht unter Dach und Fach ist, kann der Verkauf immer noch scheitern – sei es, weil die Finanzierung platzt oder weil der Käufer sich plötzlich anders entscheidet. Schlecht für Sie, wenn Sie bis dahin schon allen anderen Interessenten abgesagt haben. Denn dann beginnt die Interessentensuche noch einmal von vorn.

Es gibt viele Gründe dafür, dass ein Kaufinteressent noch kurz vor dem Vertragsabschluss abspringen kann, auch wenn er noch so zuverlässig wirkt. Als Verkäufer sind Sie erst dann auf der sicheren Seite, wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist. Bis dahin gilt es, sich andere Interessenten warmzuhalten.

Rund 20 Prozent aller Finanzierungen platzen

Als Verkäufer können Sie oft klar erkennen, wenn ein Kaufinteressent den festen Entschluss fasst, Ihre Immobilie zu kaufen. Er wird vielleicht ohne Umschweife bereit sein, Ihren Angebotspreis zu akzeptieren. Auch bei anderen Details wird er Ihnen entgegenkommen. Er wird Ihnen Nachweise seiner Bonität vorlegen und alles dafür tun, Ihr Vertrauen zu gewinnen. Trotzdem ist es nun einmal so, dass die Entscheidung über eine Finanzierung von der Bank getroffen wird. Nach Recherchen des Magazins Cash-Online scheiterte bereits vor der Coronakrise jede fünfte Finanzierung von Immobilienkäufen. Seitdem ist es für Banken eher noch schwieriger geworden einzuschätzen, ob ein Käufer auch in Zukunft zur Tilgung seiner Kredite in der Lage sein wird. 

Lebensumstände können sich plötzlich ändern

Aber selbst, wenn die Kreditzusage der Bank schon vorliegt, können viele Gründe dazu führen, dass ein Interessent kurz vor dem Notartermin einen Rückzieher macht. Nehmen wir an, ein junges Paar hat Ihre Immobilie besichtigt und sofort Pläne geschmiedet, wie das neue Eigenheim eingerichtet werden soll. Sehr sympathisch, nicht wahr? Aber können Sie sicher sein, dass ihre Liebe halten wird? Schon kurz nach der Besichtigung könnten die beiden sich trennen. Und auch abgesehen vom Beziehungsstatus kann vieles im Leben Ihres Kaufinteressenten sich plötzlich ändern. Das kann ein beruflicher Wechsel sein, der ihn zum Umzug in eine andere Stadt zwingt, der Tod eines Angehörigen oder eine Krebsdiagnose, die ihn selbst überraschend ereilt. In jedem dieser Fälle löst sich der Plan, eine Immobilie zu kaufen, sehr schnell in Luft auf – und der Verkäufer zieht den Kürzeren.

Beste Lösung: Interessenten vom Profi-Makler betreuen lassen

Deshalb ist es unbedingt ratsam, mit weiteren Kaufinteressenten Kontakt zu halten, auch wenn Sie sich bereits für einen Käufer entschieden haben. Das ist allerdings ganz schön aufwendig und erfordert auch etwas Fingerspitzengefühl. Denn wenn es nach längerer Zeit dann doch zu einer endgültigen Absage kommt, werden viele sehr verärgert reagieren. Auch in dieser Hinsicht ist es äußerst sinnvoll, das Interessentenmanagement an einen Makler und IVD-Experten zu übertragen. Ein Makler kann erstens die Bonität der Interessenten von vornherein richtig einschätzen und prüfen. Zweitens hat er das Know-how, um weitere Interessenten so lange bei der Stange zu halten, bis der Verkauf Ihrer Immobilie endgültig abgeschlossen ist. Und drittens kann er den Interessenten, die nicht zum Zuge gekommen sind, immerhin weitere Objekte zeigen, sodass es nicht zu Wut und Frust kommt.

Haben Sie weitere Fragen zum richtigen Umgang mit Kaufinteressenten? Fehlt Ihnen die Zeit, um mit mehreren Interessenten gleichzeitig im Gespräch zu bleiben? Dann kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie professionell und routiniert beim Verkauf Ihrer Immobilie.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie

https://de.wikipedia.org/wiki/Bonit%C3%A4t

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Umgang mit problematischen Mietern

Ist ein Problemmieter einmal in einer Wohnung drin, kann es ziemlich schwer sein, ihn wieder loszuwerden. Nicht umsonst wählen erfahrene Vermieter oder Hausverwaltungen neue Mieter stets mit äußerster Sorgfalt aus. Doch nicht immer gelingt es, unzuverlässige Kandidaten auszusieben, denn nicht alle Probleme lassen sich vorhersehen. Die Frage ist dann: Wie gehen Sie vor, wenn Ihnen durch unliebsame Mieter ernsthafter Schaden droht?  

Die Gerichte werden aus Sicht vieler Vermieter als tendenziell mieterfreundlich wahrgenommen. Wer gerichtlich gegen einen Mieter vorgeht, rechnet sich daher oft schlechte Chancen aus. Das ist jedoch übertrieben. In den meisten Fällen sind konsequente rechtliche Schritte unter Einschaltung eines auf Mietrecht spezialisierten Fachanwalts letztendlich doch der Weg, wie Sie Problemmieter loswerden und weitergehende Folgeschäden vermeiden können. 

Kündigungsgrund: Miete nicht gezahlt

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie ein Mietverhältnis kündigen und wie gehen Sie dabei vor? Die Nichtzahlung der Miete ist in der Praxis wohl der häufigste Kündigungsgrund. Nicht geleistete Mietzahlungen an zwei aufeinanderfolgenden Terminen berechtigen Vermieter zu einer fristlosen Kündigung. Sie können als Vermieter sofort kündigen, sobald der zweite Zahlungstermin verstrichen ist, ohne dass der Mieter seine Miete überwiesen hat. Sie müssen damit also nicht bis zum Ende des zweiten Monats warten. Wenn der Mieter sich mit zwei Monatsmieten im Zahlungsverzug befindet, ist auch keine vorherige Abmahnung für eine außerordentliche fristlose Kündigung erforderlich. Auch dann, wenn ein Mieter unregelmäßig oder nur Teilbeträge der Miete zahlt, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, sobald der Mietrückstand sich auf den Betrag von zwei Monatsmieten summiert hat. 

Es gibt auch Ausnahmen

Insbesondere in Krisenzeiten wie etwa während einer Pandemie gilt es allerdings für Vermieter auch immer abzuwägen, inwiefern die Kündigung eines Mieters, der mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, tatsächlich ökonomisch vorteilhaft ist. Ist beispielsweise die Situation eines Gewerbetreibenden, der jahrelang ein zuverlässiger Mieter des Geschäfts im Erdgeschoss Ihres Mehrfamilienhauses war, durch den Lockdown ins Wanken geraten, stellt sich die Frage, ob es gelingen wird, dieses Geschäft unter diesen Bedingungen kurzfristig neu zu vermieten, oder ob es doch sinnvoller ist, sich mit dem langjährigen Mieter auf einen Mietnachlass zu einigen und darauf zu vertrauen, dass er nach einiger Zeit wieder auf die Beine kommt. 

Zahlende Problemmieter sind schwieriger zu kündigen

Wenn ein Mieter zwar seine Miete zahlt, aber durch sein Verhalten andere Mieter belästigt oder den Zustand der Immobilie beeinträchtigt, ist eine Kündigung nicht so einfach. Dabei können solche Mieter auf lange Sicht sogar oft größeren Schaden anrichten als diejenigen, die ihre Miete unregelmäßig zahlen. Es ist in Ihrem Interesse als Vermieter, das Mietverhältnis bei groben Störungen des Hausfriedens oder Sachbeschädigungen durch den Mieter möglichst schnell zu beenden, auch um weiteren Schaden abzuwenden. Dazu müssen Sie den betreffenden Mieter zuerst abmahnen und ihm Gelegenheit zur Veränderung seines Verhaltens zu geben. Erst wenn keine Änderung eintritt, ist auch in diesen Fällen eine fristlose Kündigung zulässig. Allerdings müssen Sie sich exakt an diverse formale Erfordernisse halten, damit Sie sich auch vor Gericht durchsetzen können, falls der Mieter nach Ihrer Kündigung nicht freiwillig die Wohnung räumt. 

Langwieriger Rechtsstreit potenziert die Probleme

Die eigentlichen Probleme mit einem Problemmieter beginnen nämlich genau dann. Um nicht wegen Formfehlern einen langwierigen Rechtsstreit zu riskieren, empfiehlt es sich, gleich von Anfang an einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. So stellen Sie sicher, schon von der ersten Abmahnung an die richtigen Schritte zu gehen. Gerade in dieser Zeit, die es dauert, bis eine Räumungsklage vor Gericht Erfolg hat und bis die Räumung dann auch tatsächlich vollstreckt wird, häufen sich jedoch für Sie immer größere Mietausfälle an – und schlimmstenfalls kommen noch weitere Folgeschäden hinzu. Die Aussichten, dieses Geld irgendwann doch noch einzutreiben oder gar Ihre Verluste durch Schadenersatzklagen gegen den Mieter kompensieren zu können, sind in vielen Fällen eher gering. Es kommt also darauf an, dass Sie im richtigen Moment einen Spezialisten an der Hand haben, der Ihre Rechte genau kennt und Ihnen hilft, sie zügig und konsequent durchzusetzen. 

Haben Sie erst vor kurzem ein Mehrfamilienhaus oder eine vermietete Immobilie gekauft und benötigen nun Unterstützung bei der Mieterauswahl oder beim Umgang mit Problemmietern? Kontaktieren Sie uns! Unser kompetentes Expertenteam berät Sie gern und findet eine passgenaue Lösung für Ihr Problem!

Hier finden Sie weitere Informationen:

https://www.hausundgrund.de/kuendigungsmoeglichkeiten

https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung_von_Mietvertr%C3%A4gen

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © TopVectors/Depositphotos.com