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Zahl des Monats April: 72 %

Sicherheit, Freiheit, Ruhe, Idylle – für die Deutschen sind die eigenen vier Wände während der Coronapandemie noch wichtiger geworden. 72 Prozent der Mieterinnen und Mieter wünschen sich eine eigene Immobilie. Das ergab die aktuelle Wohntraumstudie des Baufinanzierers Interhyp mit mehr als 2.100 Befragten. 2019 wünschten sich dies noch 66 Prozent. Dabei haben viele die Sorge, keine bezahlbare Immobilie zu finden und für immer Mieter bleiben zu müssen. 

Auf die Frage, was ihnen im Leben wichtig ist, antworteten 97 Prozent der Befragten „ein schönes Zuhause“. Nur Gesundheit war 99 Prozent wichtiger. Dabei wird der Wunsch nach einem Eigenheim von verschiedenen Ängsten und Sorgen begleitet. Trotz aktuell niedriger Finanzierungszinsen wird der Weg zu den eigenen vier Wänden wegen weiter steigender Preise und dem geringen Angebot als schwierig empfunden.

83 Prozent der befragten Mieterinnen und Mieter haben Angst vor hohen finanziellen Belastungen. 81 Prozent fürchten die Zusatzkosten. Dabei ergab die Studie, dass die Realität deutlich besser aussieht, wenn man die Angaben der befragten Eigentümer betrachtet. Nicht einmal jeder dritte Eigentümer (30 Prozent) beklagt hohe Belastungen oder Zusatzkosten.

Das freistehende Einfamilienhaus ist für 65 Prozent der Studienteilnehmer die Wunschimmobilie – trotz der Diskussion um den Flächenverbrauch. 2018 träumten noch 60 Prozent von einem solchen Zuhause. Dabei wünschen sich viele der Befragten auch mehr Platz. 35 Quadratmeter mehr, als sie aktuell bewohnen, sollen es durchschnittlich sein. Die Coronapandemie scheint auch bei der Traumimmobilie den Wunsch nach mehr Abstand zu fördern.

Foto: © rosylein67/Pixabay.com

Erbe: Dann zahl ich dich halt aus – wirklich so einfach?

Unter Erbengemeinschaften gibt es meist einen Miterben, der Alleineigentümer der geerbten Immobilie sein möchte. Schön, wenn sich alle darauf einigen können. Das heißt aber auch, dass er die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft auszahlen muss. Was ist dabei wichtig? Und geht es wirklich so einfach?

Zunächst: alle Miterben der Erbengemeinschaft müssen diesem Anliegen zustimmen. Die Auszahlungssumme des Anteils an der Erbimmobilie entspricht dem Marktwert. Allerdings hat nicht jeder Miterbe Anspruch auf eine Auszahlung. In diesem Fall kann der Erbteil verkauft werden.

Vor der Auszahlung Informationen einholen

Bevor sich Erben für eine Auszahlung entscheiden, sollte der Marktwert der Immobilie professionell ermittelt werden. Hier kann ein regionaler Immobilienmakler oder ein Sachverständiger aushelfen. Der Immobilienprofi wird nach einem geprüften Bewertungsverfahren vorgehen. Entweder kommt das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Vergleichswertverfahren infrage. Welche Methode angewendet wird, hängt von der Immobilie ab. 

Welche Auszahlungssummen können auf mich zukommen?

Je nach Immobilienwert fällt die auszuzahlende Summe unterschiedlich hoch aus. Bei einer Marktlage mit hoher Nachfrage, geringem Angebot und somit hohen Immobilienpreisen kann der Wert der Erbimmobilie in die Millionen gehen. Wer keine finanziellen Rücklagen hat, um die Auszahlungssummen zu stemmen, kann versuchen, sich bei Banken und anderen Finanzierungspartnern ein Darlehen genehmigen zu lassen.

Auszahlung vertraglich festhalten

Konnte sich der Erbe, der Alleineigentümer der Erbimmobilie sein möchte, mit den Anderen auf die Auszahlung der Erbanteile einigen? Falls ja, werden alle Bedingungen und Details in einem Auseinandersetzungsvertrag festgeschrieben.

Wem bringt eine Auszahlung Vorteile?

Wer von sehr hohen Freibeträgen und anderen steuerlichen Begünstigungen profitiert, für den kann eine Auszahlung finanziell vorteilhaft sein. Erben, die geringere Freibeträge und mehr Erbschaftssteuern zahlen müssen, nützt der Verkaufserlös der Erbimmobilie finanziell mehr als die Auszahlung der Miterben.

Ob sich die Auszahlung lohnt, kann ein regionaler Immobilienexperte beantworten. Häufig haben Makler Kontakte zu regionalen Erbrechtsexperten. Auch bei Streitigkeiten unter den Erben kann der Makler als Mediator fungieren und mit allen Erben nach einer gemeinsamen Lösung suchen. Entscheidet sich die Erbengemeinschaft dann einstimmig für den Verkauf, kann der Makler als Verkaufs- und Vermarktungsprofi diese Aufgabe übernehmen. 

Sie wollen wissen, was Ihre Immobilie wirklich wert ist? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern. 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Immobilienbewertung – darum lieber vom Makler

Wenn die Entscheidung für einen Immobilienverkauf gefallen ist, steht als einer der ersten Schritte die Preisermittlung an. Schließlich möchte man einen guten Preis erzielen, der zudem der aktuellen Marktlage entspricht. Was macht also der moderne, netzaffine Eigentümer? Er sucht im Internet nach einer schnellen Lösung, um die Immobilie bewerten zu lassen. Nicht unbedingt die beste Entscheidung. 

Denn mit einer Online-Werteinschätzung gibt es zwar nach wenigen Klicks ein Ergebnis, an dem man sich orientieren kann. Aber eins, auf das man nicht vertrauen sollte. Die genaue Bewertung einer Immobilie ist aufwendig, viele Faktoren müssen berücksichtigt und alle Unterlagen hinzugezogen werden. Nicht nur Lage, Ausstattung und Zustand spielen eine Rolle, wenn es darum geht, den Preis eines Hauses oder einer Wohnung zu ermitteln. 

Persönlich vor Ort und nicht anonym im Netz 

Für eine professionelle Wertermittlung, die alle Punkte berücksichtigt und die vor allem vor Ort durchgeführt wird, sollte man sich an einen Makler oder Sachverständigen wenden. Er ist der richtige Ansprechpartner, denn mit seiner Kenntnis der regionalen Lage und Preisdynamik wird er den Preis für die zu verkaufende Immobilie ansetzen, der sie auch wirklich wert ist. Zudem ist er eine neutrale Person, die einen objektiven, frischen Blick auf die Immobilie hat. Er wird sie auf jeden Fall direkt vor Ort in Augenschein nehmen, um den Verkehrswert (oder auch Marktwert) fachgerecht ermitteln zu können. Faktoren, die darauf einen Einfluss haben, können sein: wo liegt die Immobilie, welche Ausstattung gibt es, sind Renovierungen oder Schönheitsreparaturen notwendig? 

Mängel erkennen und nennen 

Ebenfalls wichtig sind Mängel, die zunächst aufgespürt und schließlich bei der Bewertung berücksichtigt werden müssen. Auch im Exposé müssen sie genannt werden. Bauliche Besonderheiten, wie etwa eine ungewöhnliche Raumaufteilung, haben auch Einfluss auf den Preis. Die Anordnung der Räume kann schließlich sehr gefragt oder nur für einen kleinen Kreis interessant sein. Nachdem der Makler oder Sachverständige die Immobilie „äußerlich“ geprüft hat, geht es an die Unterlagen. 

Was die Unterlagen verraten 

Im Grundbuchauszug finden sich Informationen dazu, ob es Ansprüche von Dritten gibt, das heißt zum Beispiel Nießbrauch-, Vorkaufs- oder Wohnrechte. Notwendig für eine Ermittlung sind zudem Nachweise über Modernisierungen bei Dämmung, Dach oder Heizung. Handelt es sich bei der Verkaufsimmobilie um eine Eigentumswohnung, kommen neben Aufteilungsplan, Teilungserklärung und Nebenkostenabrechnung auch die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung hinzu. Ist die Kaufimmobilie vermietet, werden natürlich auch die dazu gehörigen Unterlagen geprüft. 

Lieber den Profi machen lassen 

Ob Sachwertverfahren – das bei Häusern ohne Vergleichsobjekt zur Preisermittlung genutzt wird, Vergleichswertverfahren – das man bei unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen einsetzt, oder Ertragswertverfahren bei der Wertermittlung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien – eine professionelle Immobilienbewertung ist aufwendig und anspruchsvoll. Verlassen Sie sich also lieber auf einen Profi und beauftragen einen Makler oder Sachverständigen. 

Sie wollen wissen, was Ihre Immobilie wirklich wert ist? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern. 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Zahl des Monats März: 4 Jahre

Um ein Darlehen von einer Bank für den Kauf einer Immobilie zu erhalten, ist ein Eigenkapitalanteil in der Regel Voraussetzung. Mindestens die Kaufnebenkosten sollten abgedeckt sein. Ein Großteil des Eigenkapitalanteils entfällt auf die Grunderwerbsteuer. Laut einer Studie des Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) aus dem letzten Jahr müssen Paare in Deutschland allein für die Grunderwerbsteuer durchschnittlich vier Jahre sparen.

Beim Erwerb von Wohneigentum ist die Höhe des Kaufpreises für die Banken oft gar nicht das Haupthindernis. In vielen Fällen fehlt das Eigenkapital. Dieses für den Immobilienkauf nötige Startkapital ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die Kombination aus gestiegenen Preisen für Immobilien und die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in vielen Bundesländern ist hierfür verantwortlich.

Die Studie des IW Köln errechnete, dass durchschnittlich vier Jahre gespart werden muss, um sich die Grunderwerbsteuer leisten zu können. In Städten wie Frankfurt am Main, Wiesbaden, Düsseldorf und Potsdam muss acht bis zehn Jahre lang gespart werden – in Berlin sogar fast elf. Die Studie geht dabei davon aus, dass Paare mit einem durchschnittlichen Einkommen monatlich etwa zehn Prozent ihres Einkommens sparen können.

Mit der Grunderwerbsteuer allein sind die Kaufnebenkosten jedoch nicht gedeckt. Dazu kommen Kosten des Notars, Umschreiben des Grundbuchs sowie gegebenenfalls Maklerprovision. Diese können sich auf weitere fünf bis sechs Prozent des Kaufpreises summieren. Um vor allem für junge Haushalte den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern, fordern Experten aus der Immobilienwirtschaft eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie.

Foto: © Pexels/Pixabay.com

Achtung beim Verkauf an den Nachbarn

Immobilienexperten wissen aus Erfahrung, dass der Immobilienverkauf an den Nachbarn nicht immer den besten Erlös bringt. Viele Eigentümer freuen sich zwar, einen Kaufinteressenten zu kennen, ohne viel Arbeit mit der Vermarktung zu haben. Oft lassen sie sich so aber Geld entgehen, weil sie die Anzahl der Interessenten künstlich klein halten, den Wert ihrer Immobilie nicht kennen und auch den lieben Nachbarn mit einer höheren Forderung nicht brüskieren wollen. Ein lokaler Qualitätsmakler kann in einer solchen Situation vermitteln und mehr für Sie herausholen.

Ein Immobilienverkauf spricht sich in der Nachbarschaft schnell herum – oft, noch bevor der Eigentümer mit der eigentlichen Vermarktung begonnen hat. Dann dauert es meist nicht lange, bis ein Nachbar ein Angebot macht. Viele Eigentümer sind dann froh, dass sie so schnell einen Käufer gefunden haben. Mit seinem Angebot sind sie auch zufrieden. Sie trauen sich aber auch nicht mehr zu verlangen, denn man kennt sich ja schon so lange und möchte kein böses Blut schaffen.

Für welchen Nachbarn entscheiden Sie sich?

Der Nachbar bietet Ihnen sicherlich mehr als Sie vor vielen Jahren für die Immobilie gezahlt haben. Doch wie viel ist Ihre Immobilie aktuell wirklich wert? Möchten Sie die Immobilie unter Wert verkaufen, weil sie an Ihren Nachbarn geht? Was, wenn ein anderer Nachbar Ihnen ein besseres Angebot macht? Ein neutraler Profimakler aus Ihrer Region hilft Ihnen in einer solchen Situation als Vermittler.

Den Wert der Immobilie kennen

Ohne die wichtigste Grundlage, nämlich den Wert Ihrer Immobilie zu kennen, ist der Immobilienverkauf keine einfache Angelegenheit. Mit seiner Marktkenntnis, Expertise und jahrelangen Erfahrung ermittelt ein Qualitätsmakler professionell den Wert Ihrer Immobilie. Das verschafft Ihnen nicht nur eine Grundlage für den Verkauf zu einem marktgerechten Preis, sondern auch eine sichere Verhandlungsposition.

Seriöse Interessenten + höhere Nachfrage

Nach der Wertermittlung kümmert sich der Qualitätsmakler darum, seriöse Kaufinteressenten zu finden. Je mehr sich für den Kauf Ihrer Immobilie interessieren, desto stärker ist Ihre Verhandlungsposition. Das drückt sich letztendlich auch in einem höheren Verkaufserlös aus.

Keine Emotionen beim Immobilienverkauf

Oft stehen einem Hausverkauf zu einem marktgerechten Preis Emotionen im Weg. Ein neutraler Dritter – wie ein lokaler Qualitätsmakler – vermittelt hier zwischen den Parteien und sorgt dafür, dass am Ende beide Seiten mit der Immobilientransaktion zufrieden sein können.

Sie möchten wissen, ob Ihre Immobilie mehr wert ist, als Ihr Nachbar Ihnen bietet? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Fotos: © belahoche/Depositphotos.com

Immobilie bühnenreif präsentieren – mit Home Staging

Abgerockte Möbel, Fliesen, die alles andere als modern sind oder komplett leere Zimmer – sich das neue Zuhause beim Durchblättern des Exposés oder bei der Besichtigung der Immobilie vorzustellen, ist für Interessenten oft schwierig. Deshalb wird mit Home Staging eine Immobilie so vorbereitet, dass die Vorstellungskraft der potentiellen Käufer angeregt wird. Auf Verkaufspreis und Verkaufsdauer wirkt sich das nachweislich positiv aus.

Wer sein gebrauchtes Auto verkaufen möchte, bringt es zuvor auf Vordermann. Home Staging macht das mit Immobilien. Da Immobilien, die verkauft werden sollen, in der Regel bewohnt sind oder leer stehen, stellt sich bei vielen Interessenten nur schwer ein Bezug zur Immobilie ein. Dabei ist der Kauf einer Immobilie nicht nur eine emotionale Sache. Bereits im Exposé vermitteln Fotos von leeren Zimmern kaum einen realistischen Eindruck einer Immobilie. Immer wieder sagen potentielle Käufer bei der Besichtigung vor Ort Sätze wie: „Das habe ich mir anders vorgestellt.“ Viele Qualitätsmakler bieten deshalb Home Staging an.

Bewohnte Immobilien

Bei noch bewohnten Immobilien werden mit Home Staging die Zimmer „entpersonalisiert“. Das heißt, persönliche Gegenstände werden entfernt. Das Zimmer soll möglichst neutral und freundlich wirken – etwa vergleichbar mit den Beispieleinrichtungen bei IKEA. Denn eine zu persönliche Einrichtung behindert das Vorstellungsvermögen bei potentiellen Käufern. 

Leerstehende Immobilien

So wie bei bewohnten Immobilien die Zimmer von Überflüssigem befreit werden, so werden leere Räume mit einer neutralen Einrichtung ausgestattet. Falls es nötig ist, werden Wände und Fußboden hergerichtet, so dass die Zimmer bewohnbar erscheinen. Anschließend erhält das Zimmer Möbel und Dekorationen. Inzwischen gibt es auch Anbieter von Pappmöbeln für Home Staging. Es kommt sogar vor, dass das Home Staging so gut ist, dass Interessenten fragen, ob die Möbel miterworben werden können. Mit Licht und Farben können zusätzlich Akzente gesetzt werden, die die Vorstellungskraft der Interessenten anregen.

Virtuelles Home Staging

Bereits für die Fotos im Exposé oder in den Online-Immobilienportalen empfehlen Experten eine neutrale Einrichtung. Diese hilft, Raumproportionen sichtbar zu machen und Besonderheiten der Immobilie hervorzuheben. Das spricht einerseits die passende Zielgruppe für die Immobilie an und filtert die heraus, zu denen die Immobilie nicht passt. So werden unnötige Besichtigungen vermieden. Für Fotos oder auch virtuelle 360-Grand-Rundgänge gibt es virtuelles Home Staging.

Hierzu werden professionelle Fotos geschossen und anschließend am Computer die virtuelle Einrichtung eingefügt. Sind die Fotos und die Einrichtung qualitativ hochwertig erstellt, lassen sich viele Kaufinteressenten schneller von einer Immobilie überzeugen.

Suchen Sie Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Zahl des Monats Februar: 85 Millionen Dollar

Metaverse bekommt seit der Umbenennung von Facebook in Meta und der zukünftigen Umwandlung von einem Social-Media-Konzern zu einem Metaverse-Unternehmen sehr viel Aufmerksamkeit. So viel, dass die Preise für virtuelle Immobilien und Grundstücke in die Höhe geschossen sind. 2022 soll erstmalig die Milliardengrenze überschritten sein.

Im Metaverse, einer virtuellen Welt, kann jeder von überall mit seinem persönlich geschaffenen virtuellen Selbst bzw. einer grafischen Kunstfigur (Avatar) teilnehmen. Es kann mit anderen gehandelt und Geld verdient werden. Allein im Januar dieses Jahres wurden Immobiliengeschäfte abgeschlossen, die über 85 Millionen US-Dollar hinaus gingen. Das ist aber nichts im Vergleich zu dem Umsatzvolumen, das im November 2021 erreicht wurde. Nach Angaben von Meta Metric Solutions, ein Unternehmen, das digitale Immobilienpreise trackt, betrug die Summe ca. 133 Millionen Dollar. 

Analysten sagen, dass für jedes Jahr bis 2028 der Gesamtjahreswert für den virtuellen Immobilienhandel um ca. 31 Prozent anwachsen soll. Der jetzige vorhergesagte und errechnete Gesamtjahreswert für 2022 ist damit gerade mal der Anfang.

Bei Metaverse ist Dezentralität an der Tagesordnung. Unternehmen, Staaten und Banken können diese virtuelle Welt nicht beanspruchen oder deren Kontrolle übernehmen. So finden Immobiliengeschäfte unabhängig von Finanzinstituten statt. Sie finden zwischen den einzelnen virtuellen Avataren statt. Über Metaverse Welten wie Cryptovoxels, Decentraland, The Sandbox oder Somnium können virtuelle Immobilien gekauft und angemietet werden.  

Foto: © ractapopulous/Pixabay.com

Letzte Ausfahrt Notverkauf: woran Sie jetzt denken müssen

Scheidung, plötzlich arbeitslos, Anschlussfinanzierung geplatzt – es gibt Situationen, in denen eine Immobilie in kurzer Zeit verkauft werden muss. Im schlimmsten Fall droht eine Zwangsversteigerung, die zu finanziellen Einbußen führen kann. Folgendes sollten Sie beachten, wenn Sie Ihre Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis verkaufen möchten. 

Viele Eigentümer, die auf eigene Faust ihre Immobilie in einer Notsituation verkaufen müssen, nehmen finanzielle Einbußen in Kauf, weil die Zeit drängt. Oft schaffen sie es nicht, in kurzer Zeit ihre Immobilie zu verkaufen, weil der Verkauf nicht ausreichend vorbereitet werden kann. Am Ende kommt es zur Zwangsversteigerung, bei der Immobilien oft weit unter Wert verkauft werden. Nicht umsonst sind Zwangsversteigerungen bei Schnäppchenjägern beliebt.

Seien Sie gut vorbereitet!

Vorab sei gesagt: Ein kurzfristiger Immobilienverkauf gelingt ehesten, wenn ein Immobilienprofi mit lokaler Marktkenntnis alles übernimmt. Aus Zeitmangel versuchen private Immobilienverkäufer oft, Schritte im Vermarktungsprozess zu überspringen. Aber gerade dies führt dazu, dass sich der Verkauf unnötig in die Länge zieht.

Grundlage eines jeden erfolgreichen Immobilienverkaufs ist eine professionelle Wertermittlung. Ohne diese können Sie keine geeignete Preisstrategie festlegen, um die Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen. Ebenso müssen die verkaufsrelevanten Unterlagen zusammengetragen werden. Fehlt beispielsweise spätestens zur Besichtigung der Energieausweis, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Erstellen Sie zudem ein aussagekräftiges Exposé. Es dient nicht nur dazu die passende Zielgruppe anzusprechen, sondern auch unnötige Besichtigungen zu vermeiden, da es im Vorfeld schon möglichst viele Fragen von Interessenten beantwortet. Achten Sie auf professionelle Fotos, auf denen die Raumverhältnisse möglichst genau zu erkennen sind. Schreiben Sie Texte, die Ihre Zielgruppe ansprechen und Ihre Immobilie exakt beschreiben. Dann sollten eigentlich keine Fragen offenbleiben.

Lassen Sie sich bei Preisverhandlungen von einem Profi unterstützen!

Die beste Verhandlungsposition nützt Ihnen wenig, wenn Sie nicht begründen können, warum der Angebotspreis für Ihre Immobilie angemessen ist. Sie sollten mit der aktuellen Lage am Immobilienmarkt in Ihrer Region und den Faktoren, die den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen, vertraut sein.

Eigentümer, die sich beim Notverkauf von einem lokalen Qualitätsmakler unterstützen lassen, sind hier auf der sicheren Seite. Denn ein solcher Immobilienprofi kennt nicht nur den lokalen Immobilienmarkt, sondern verfügt auch über die Fachkenntnis und die nötige Erfahrung bei Preisverhandlungen. Er sorgt dafür, dass sich schnell ein Käufer für Ihre Immobilie findet, der bereit ist, einen marktgerechten Preis zu bezahlen.

Sie müssen schnellstmöglich Ihre Immobilie verkaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir IVD-Experten kümmern uns darum, in kurzer Zeit einen zahlungskräftigen Käufer zu finden und sorgen dafür, dass Sie trotz der Eile keine finanziellen Verluste erleiden. 

Hinweise

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Proptechs – innovative Technologien für die digitale Hausverwaltung

Proptechs sind technologische Lösungen, die die Digitalisierung in der Immobilienbranche vorantreiben. Auch Verwalter können von Proptechs profitieren. Was bieten diese neuen und intelligenten Digitaltechnologien für Verwalter? 

Wenn es um die Digitalisierung geht, liegt Deutschland oft weit hinter anderen Ländern. Doch vor allem Start-ups, die sich auf innovative Technologien für den Immobilienbereich spezialisieren, entwickeln immer neue Dienstleistungen und Produkte. Diese fördern nicht nur die Digitalisierung, sondern erleichtern Verwaltern den Arbeitsalltag.

Proptech Dienstleistungen und Produkte – was gibt es? 

Verwalter finden auf dem Proptech-Markt mittlerweile ein großes Angebot vor. Für die moderne Hausverwaltung gibt es Apps, die Mietern einen digitalen Service bieten und schneller relevante Informationen übermitteln. Auch Kundenportale per App erleichtern die Vorgänge und die Kommunikation mit den Mietern. Weitere Proptechs sind rendite-orientierte Plattformen für Crowdfunding. Diese werden als Crowdinvesting-Plattformen bezeichnet, auch in der Immobilienbranche.

Für Eigentümer gibt es außerdem Proptechs wie Smarthome-Ausstattungen und Einrichtungen. Darunter fallen auch Smart Meter. Das sind Stromzähler mit integriertem Modul zum Versand der gemessenen Daten. Auch digitale Schließ- und Türsprechanlagen für Mehrfamilienhäuser können mittlerweile eingebaut werden. Über eine App kann der Eigentümer der Wohnungen, Mietern und Handwerkern dann Zugriffsrechte erteilen und entziehen. 

Neben diesen Proptechs existieren App-basierte Lösungen und andere digitale Dienstleistungen, damit Zeit bei Verwaltungsaufgaben gespart wird. Unter anderem können Nebenkostenabrechnungen erstellt und Wirtschaftspläne geprüft werden. Wer zukünftig Eigenbedarf anmelden möchte, hat den digital vermerkten und berücksichtigten Zeitraum für Kündigungssperrfristen besser im Blick. 

Unter Proptechs für den Immobilienbereich zählen neben den bisher aufgeführten Produkten und Dienstleistungen beispielsweise auch alle digitale Makler-Tools oder individuelle dreidimensionale Visualisierungen für Gebäudeplanungen. 

Welche Vorteile entstehen durch Proptechs?

Digitale Lösungen sorgen dafür, dass Prozesse in der Verwaltung und allgemein für den Immobilienbereich schneller und transparenter werden. Durch den Einsatz von Proptechs sparen Verwalter aber nicht nur Zeit, sondern verstärken damit auch die Rechtssicherheit, da digitale Lösungen meist weniger anfällig für Fehler sind. 

Nicht alle Proptechs werden für alle Nutzer infrage kommen. Dennoch bieten die richtigen Proptechs Chancen zur Kosteneinsparung. Außerdem steigern sie die Effizienz innerhalb der Verwaltung sowie beim Mieter- und Dokumentenmanagement.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, welche digitalen Werkzeuge Ihnen die Vermietung und Verwaltung Ihrer Immobilie erleichtern, welche Sie für eine effiziente Sanierung einsetzen können oder welche für den Verkauf der Immobilie hilfreich sind? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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Fotos: ©  Feodora52/ depositphotos.com

Zahl des Monats Januar: 5,5 Kriterien

Von elf möglichen Kriterien für Barrierefreiheit erfüllen deutsche Seniorenhaushalte durchschnittlich nur die Hälfte. Vor allem einkommensschwache Seniorenhaushalte, Seniorenhaushalte in Städten sowie Senioreneigenheime sind mit einer höheren Wahrscheinlichkeit nicht barrierefrei.

Schwellen, Treppen, Bäder – viele Eigenheime erfüllen die Anforderungen für Barrierefreiheit nicht, sowohl in Eingangsbereichen als auch in den einzelnen Zimmern. Zu diesem Ergebnis kam eine empirica-Studie im Auftrag der Deutschen Teilkauf im vergangenen Herbst. Elf Kriterien für Barrierefreiheit wurden dabei untersucht, wobei sich acht Kriterien auf die Wohnung und drei auf das Gebäude beziehen.

Wohnung: Nur 16 Prozent der Haushalte verfügen über ebenerdige Duschen und nur bei 18 Prozent gibt keine Bodenunebenheiten in der Wohnung. In 33 Prozent der Haushalte sind die Räume stufenlos. Der Bewegungsraum im Bad ist in 50 Prozent der Haushalte ausreichend. Die Durchgangsbreite von Raumtüren ist zu 59 Prozent breit genug. In 63 Prozent der Haushalte genügt der Bewegungsraum in der Küche. Eine ausreichende Durchgangsbreite des Flurs ist in 65 Prozent der Haushalte gegeben. Und in 70 Prozent der Haushalte sind die Wohnungstüren breit genug.

Gebäude: Nur bei 15 Prozent ist ein schwellenloser Zugang zum Gebäude vorhanden. Die Durchgangsbreite des Flurs ist bei 66 Prozent ausreichend. Und bei 74 Prozent ist die Haustür breit genug.

Die Studie kam außerdem zu dem Ergebnis, dass die fehlende Barrierefreiheit weniger vom Wohnstatus „Eigentümer“ im Vergleich zum „Mieter“ abhängig ist als vielmehr von der Gebäudeart. Während sowohl eine Geschosswohnung wie auch das Gebäude, in dem sie sich befindet, häufig barrierefreier ist, so sind vor allem Einfamilienhäuser am wenigsten barrierefrei.

Foto: © BurningWell/Pixabay.com

Der verlässliche Partner an Ihrer Seite

Im vergangenen Jahr haben wir wieder viele Immobilienverkäufer und -käufer mit unserer Unterstützung bei ihren Immobilientransaktionen glücklich gemacht. Diese erfolgreiche Arbeit möchten wir mit Ihnen auch im Jahr 2022 fortsetzen. Dazu stehen wir Ihnen weiterhin mit all unserer Expertise, langjährigen Erfahrung und stets aktueller Marktkenntnis zur Seite.

Wir begegnen Ihnen auf Augenhöhe und hören genau zu. Denn nur so können wir für Ihre Immobilie die beste Lösung finden. Dabei legen wir großen Wert auf Aufrichtigkeit, Fairness und Loyalität, denn unser Ziel ist es, alle Beteiligten zufriedenzustellen. Durch unsere umfassende Marktkenntnis, langjährige Erfahrung sowie umfangreiche Expertise können wir auf eine lange Erfolgsstrecke zurückblicken.

Wie viel ist Ihre Immobilie wert?

Eine professionelle Marktanalyse gehört zu unserem Tagesgeschäft. Unsere lokale Marktkenntnis ist die Grundlage, um einen marktgerechten Wert Ihrer Immobilie ermitteln zu können. Nur so kann ein angemessener Angebotspreis festgelegt werden. Zur Vermarktung Ihrer Immobilie legen wir anschließend eine individuell angepasste Strategie fest.

Wer ist die passende Zielgruppe?

Um eine Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, ist es wichtig, die passende Zielgruppe zu kennen und wie man sie optimal anspricht. Mit professionellen Fotos bilden wir Ihre Immobilie vorteilhaft ab und vermitteln zugleich einen wahrheitsgemäßen Eindruck von den räumlichen Verhältnissen. Dazu kümmern wir uns um die fristgerechte Beschaffung aller verkaufsrelevanten Unterlagen wie Energieausweis, Grundbuchauszug und Grundrisse.

Wie wird die Immobilie optimal vermarktet?

Um eine Immobilie optimal zu vermarkten, setzen wir auf verschiedene Tools. Wir erstellen ein aussagekräftiges, ansprechendes und auf die Zielgruppe abgestimmtes Exposé. Mit einer virtuellen 360-Grad-Besichtigungstour finden wir heraus, wer ernsthafter Interessent und wer Besichtigungstourist ist. So vermeiden wir unnötige Besichtigungen. Mit den wirklichen Interessenten führen wir die Besichtigungen durch. Wenn wir einen Kaufinteressenten gefunden haben, überprüfen wir seine Bonität, um sicherzustellen, dass beim Immobilienübergang alles sicher abläuft und es nicht zu einer Rückabwicklung des Verkaufs kommt.

Wie klappt der Immobilienübergang reibungslos?

Wir bereiten nicht nur den Kaufvertrag vor, sondern stehen Ihnen auch beim Notartermin beratend zu Seite. Darüber hinaus erstellen wir ein rechtssicheres Übergabeprotokoll.

Wir unterstützen Sie nicht nur beim Verkauf, sondern auch bei der Suche nach einer passenden Immobilie. Hierzu können Sie einen Suchauftrag bei uns anlegen. Egal, ob Sie eine Immobilie verkaufen oder suchen – wir sind auch im Jahr 2022 der verlässliche Partner an Ihrer Seite.

Suchen Sie Unterstützung beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir IVD-Experten beraten Sie gern.

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Fotos: © andreaobzerova/Depositphotos.com

Wie Sie das Wettrennen um eine Immobilie für sich entscheiden

Auch 2021 hat sich die Situation am Immobilienmarkt vielerorts nicht entspannt. Für jede Immobilie, die in einem Portal eingestellt wird, melden sich sofort zahlreiche Interessenten. Die meisten Angebote tauchen aber gar nicht erst im Internet auf, sondern werden innerhalb des Bekanntenkreises verkauft oder von Maklern als sogenannte Off-Market-Immobilien vertrieben. Die Suche nach einem Eigenheim treibt viele schier zur Verzweiflung. Sie auch? Mit den folgenden Insider-Tipps können Sie Ihre Erfolgschancen bei der Immobiliensuche enorm erhöhen.

Tipp 1: Erstellen Sie ein klares Suchprofil

Vielen Interessenten wird erst im Laufe des Suchprozesses immer klarer, welche Anforderungen an das neue Zuhause ihnen besonders wichtig sind. Die besten Erfolgschancen hat aber, wer seine Suchkriterien möglichst präzise angeben kann. Ein besonders wichtiges Kriterium ist dabei auch der maximale Kaufpreis, den Sie sich leisten können (siehe Tipp 3). Bei Verkäufern, die den Preis für ihre Immobilie viel zu hoch angesetzt haben, sind Sie meist schnell aus dem Rennen, wenn Sie erkennen lassen, dass Sie weniger bezahlen möchten. Sinnvoller ist es daher, sich von vornherein auf Angebote von professionellen Maklern zu konzentrieren. Dort können Sie sicher sein, dass der Angebotspreis auf einem anerkannten Wertgutachten basiert. Außerdem wird ein Makler etwaige Mängel der angebotenen Immobilie offen kommunizieren und die Auswahl der Interessenten nach transparenten Kriterien vornehmen.

Tipp 2: Erteilen Sie einem Makler einen Suchauftrag

Wenn Sie direkt bei einem Makler (oder bei mehreren) einen Suchauftrag anlegen, verschaffen Sie sich einen entscheidenden Vorsprung. Neu akquirierte Immobilien, die mit Ihrem Suchprofil übereinstimmen, wird der Makler dann zuerst Ihnen anbieten, ehe er sie anderweitig vermarktet. Dadurch bekommen Sie die Chance, sofort „zuzuschlagen“ und Ihr Traumhaus zu ergattern, bevor dieses in Internetportalen vermarktet wird und Dutzende Interessenten auf den Plan ruft. 

Tipp 3: Klären Sie rechtzeitig die Finanzierung 

Wer sich direkt mit einer bewilligten Finanzierung bewirbt, hat im Wettrennen um eine begehrte Immobilie die Nase vorn. Bevor Sie also Hunderte Immobilien besichtigen und die frustrierende Erfahrung machen, wegen ungeklärter Finanzierungsmöglichkeiten nicht zu den ernsthaften Interessenten gerechnet zu werden, empfehlen Experten, erst einmal mit Ihrem Bankberater zu sprechen. Voraussetzung für ein Bankdarlehen ist in der Regel ein bestimmter Eigenkapitalanteil, den Sie selbst beisteuern können, sowie ein sicheres Einkommen, mit dem Sie in Zukunft die Kreditraten bestreiten können. Ferner fließen ggf. auch zusätzliche Sicherheiten und das Ergebnis einer SCHUFA-Auskunft in die Bewertung Ihrer Kreditwürdigkeit ein. Mit diesen Daten können Sie sich bei Ihrer Bank eine Finanzierungsexpertise ausstellen lassen. Passt der verfügbare Kreditrahmen zum Kaufpreis der Immobilie, für die Sie sich bewerben, haben Sie gute Chancen. Zusätzlich gilt es, schnell zu sein, wenn Ihnen eine Immobilie gefällt, und kurz entschlossen Ihr Kaufangebot abzugeben.

Sie sind verzweifelt auf der Suche nach einer Immobilie? Wir helfen Ihnen gerne weiter und werden für Sie fündig! Legen Sie gleich kostenlos ein Suchprofil auf unserer Webseite an!

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Fotos: © Aleutie/Depositphotos.com

Zahl des Monats Dezember: 235.000

Überflüssige Büroflächen in Wohnungen umwandeln – eine kürzlich erschienene Studie im Auftrag des Verbändebündnisses Wohneigentum, zu dem auch der IVD gehört, hat diese Idee näher untersucht. Während die Wohnungsknappheit speziell in den Innenstädten zum Dauerbrenner geworden ist, werden durch die Verlagerung von Büroarbeitsplätzen ins Homeoffice oder in Coworking-Spaces laut Studie rund 136 Millionen Quadratmeter Bürofläche in Deutschland überflüssig. Eine Umnutzung dieser Flächen in Wohnraum wäre mit relativ geringem Aufwand möglich. Bis 2025 könnten dadurch 235.000 neue Wohnungen in Innenstädten geschaffen werden.  

Bis 2040 ließen sich sogar 1,86 Millionen Wohnungen schaffen, rechnet die Studie vor. Das würde einen beachtlichen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes und zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums bedeuten. Darüber hinaus sprechen für die Umnutzung bestehender Büroflächen drei große Vorteile im Vergleich zum Wohnungsneubau: geringere Baukosten, mehr Flächeneffizienz und weniger CO2-Emissionen. Während ein Neubau durchschnittlich 3.123 Euro pro Quadratmeter kostet, müssen für den Umbau eines Bürogebäudes lediglich 1.624 Euro investiert werden, also nur gut die Hälfte. Da keine Flächenneuversiegelung erforderlich wird, lässt sich so auch der Flächenverbrauch stark reduzieren. Ferner veranschlagt die Studie den Klimaschutzeffekt der Umnutzung, der vor allem durch weniger Pendelverkehr zustandekommen soll, mit fünf bis zehn Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.

In ehemals reinen Bürogebäuden könnte in naher Zukunft ein Mix aus Büros, Wohnungen und auch Coworking-Spaces untergebracht werden. Eine solche Entwicklung wäre auch im Sinne städtebaulicher Ziele wie der Wiederbelebung von Innenstädten und der nutzungsgemischten Stadt wünschenswert. Entsprechende Anreize vonseiten des Gesetzgebers könnten die Umnutzung vorantreiben, etwa eine Sonder-AfA für Eigentümer von Gewerbeimmobilien, wenn sie darin neuen Wohnraum schaffen.

Auf den 6 Seiten des Koalitionsvertrags der neuen Ampel-Koalition, die dem Thema Bauen und Wohnen gewidmet sind, wird die Idee einer Büroflächen-Umnutzung nicht direkt aufgegriffen. Gleich mehreren der im Koalitionsvertrag formulierten Ziele ließe sich allerdings durch Umsetzung der aus der Studie hervorgehenden Vorschläge ein gutes Stück näherkommen: mehr bezahlbarer Wohnraum, Baukostensenkung, Klimaschutz im Gebäudebereich und zukunftsfähige Innenstädte. 

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Was Vermieter bei der Kaution beachten sollten

Der Mieter zahlt seine Miete nicht oder beim Auszug hinterlässt er die Wohnung in einem katastrophalen Zustand. Mit der Mietkaution sichern sich Vermieter für den Fall ab, dass der Mieter seinen Pflichten aus dem Mietverhältnis nicht nachkommt. Doch worauf müssen Vermieter achten und welche Alternativen gibt es zur Barkaution?

Ob Sie als Vermieter von Ihrem Recht, eine Mietkaution zu erheben, Gebrauch machen, liegt grundsätzlich bei Ihnen. Maximal darf die Kaution drei Nettokaltmieten betragen. Klauseln im Mietvertrag, die eine höhere Kaution ansetzen, sind unwirksam. 

Mietern ist erlaubt, die Kaution in bis zu drei Monatsraten zu zahlen. Verwehren Sie die Ratenzahlung oder dem Mieter nach Zahlung der ersten Rate die Schlüssel zur Wohnung zu überreichen, kann das für den Mieter ein Grund zur fristlosen Kündigung sein. Umgekehrt dürfen Sie als Vermieter fristlos kündigen, wenn Ihr Mieter bei der Zahlung der Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten im Verzug ist.

Kaution optimal anlegen

In vielen Fällen wird die Kaution in Form einer Barkaution gezahlt. Da die Kaution für den Vermieter eine Sicherheit darstellt und sie trotzdem weiter dem Mieter gehört, muss sie nach geltendem Mietrecht (§ 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) angelegt werden – insolvenzfest und getrennt von seinem Privat- oder Geschäftsvermögen. Die Zinsen aus dem Kautionsbetrag stehen dem Mieter zu. Ein Mieter darf jedoch nicht zwei Monate vor dem Auszug seine Miete mit der Kaution verrechnen.

Wurde der Mietvertrag beendet, muss die Kaution zurückgezahlt werden. Allerdings haben Vermieter das Recht, einen Teil der Kaution für einen gewissen Zeitraum zurückzubehalten. Einerseits soll ihnen die Zeit eingeräumt werden, die Wohnung auf Schäden zu überprüfen, die bei der Wohnungsübergabe nicht zu sehen waren und für die der Mieter haftbar ist. Und andererseits könnten sich noch Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung ergeben. Wie lang die Kaution zurückbehalten werden darf, ist jedoch vom Einzelfall abhängig.

Alternativen

Zur Barkaution gibt es mehrere Alternativen. Mieter könnten beispielsweise ein Sparbuch mit der Kaution anlegen und es an den Vermieter verpfänden. Eine andere Möglichkeit ist eine Bankbürgschaft. Sie bürgt für die Bonität des Mieters und erfüllt die Forderungsansprüche des Vermieters. Ähnlich ist es bei der Mietkautionsversicherung. Hier bürgt die Versicherung für den Mieter.

Bei mehreren Mietern den Überblick über deren Kautionen zu behalten, ist eine zeitaufwendige Angelegenheit. Eine professionelle Hausverwaltung weiß, worauf es hierbei ankommt, und hat das passende System zur Verwaltung der Mietkaution.

Sie suchen eine professionelle Hausverwaltung, die sich um die Kaution Ihrer Mieter kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html

https://www.verivox.de/baufinanzierung/themen/mietkaution/

https://de.wikipedia.org/wiki/Mietsicherheit

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Zahl des Monats November: 22 Prozent

22 Prozent aller Wohnungen in Deutschland gehören Mitgliedern von Eigentümergemeinschaften, wie aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. In absoluten Zahlen ausgedrückt, entspricht das rund 9,4 Millionen Wohnungen (bezogen auf einen Gesamtwohnungsbestand von 42,8 Millionen im Jahr 2020). WEG-Mitglieder stellen damit – außer in Großstädten – eine etwa gleich große Eigentümergruppe dar wie private und öffentliche Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften zusammengenommen.

Im Jahr 2018 befanden sich laut Statista 12 Prozent aller Wohnungen im Eigentum von Wohnungs- bzw. Baugenossenschaften und 8,1 Prozent gehörten privatwirtschaftlichen Unternehmen sowie 1,9 Prozent öffentlichen Einrichtungen. Das sind zusammen 22 Prozent, also ebenso viele wie die Wohnungen, die zu einer Wohneigentümergemeinschaft gehören. 

Der Anteil der vom Eigentümer selbst bewohnten Wohnungen wird in derselben Grafik mit insgesamt 46,5 Prozent am gesamten Wohnungsbestand angegeben. Auch wenn viele bei selbstgenutztem Wohneigentum in erster Linie an Einfamilienhäuser denken, ist diese Vorstellung allenfalls in Bezug auf die Anzahl der Immobilien zutreffend. Die Zahl der Einfamilienhäuser liegt bei 12,6 Millionen – dagegen gibt es „nur“ 1,8 Millionen Eigentümergemeinschaften. Doch da in jeder WEG bekanntlich mehrere Eigentümer zusammenleben, ergibt sich ein sehr viel geringerer Abstand, wenn man die Anzahl der Wohnungen (9,4 Millionen) bzw. der Eigentümer betrachtet. Ausgehend von den 46,5 Prozent selbstgenutzten Wohneigentums zeigt sich, dass es sich bei fast der Hälfte davon um Wohnungen in Eigentümergemeinschaften handelt.

Angesichts dieser doch sehr großen Zahl erscheint die politische und gesellschaftliche Bedeutung von Wohnungseigentümern in Eigentümergemeinschaften irgendwie unterbewertet – verglichen mit der Gruppe der Mieter, Vermieter oder auch der Eigenheimbesitzer. In neuen Gesetzen wie der WEG-Reform von 2020 finden sich die Interessen der Eigentümer nur teilweise wieder. Dabei könnte es neue Impulse in die öffentlichen Debatten zur Wohnungspolitik bringen, wenn sich WEG-Eigentümer ihre gemeinsamen Interessen stärker bewusst werden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1064675/umfrage/verteilung-der-bewohnten-wohnungen-in-deutschland-nach-eigentuemer-oder-vermieter/

https://wohnungswirtschaft.online/der-wohnungsbestand-in-deutschland/#4_Eigentuemergruppen

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/Publikationen/Downloads-Wohnen/fortschreibung-wohnungsbestand-pdf-5312301.pdf?__blob=publicationFile

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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